Liebe Mitanwender,
ich bin verwirrt und frage mich -aufgrund der Fragestellung- und den Ausführungen von Peter-Paul und allen Anderen ob ich vor den gleichen Frage stehe mit einem Beispiel von uns:
(Zitat:
Ist dagegen die Logopädie für die Nebendiagnose Schlaganfall erforderlich, dann haben wir alle ein Problem: Der Umgang mit Leistungen für somatische Erkrankungen in der Psychiatrie ist nach meiner Kenntnis nämlich noch gar nicht definiert worden! TicTac)
Pat. in Akutpsychiatrie, er erhält in der Somatik \"schmerzspezifische Behandlung\" als Konsilleistung.
Kann und soll ich folgende somatische Kodes kodieren/abrechnen oder kann und soll ich alternativ nur die psychiatrischen Therapieeinheiten abrechnen (keine doppelte Abrechnung wie von Hr. Schaffert gerade zu Recht befürchtet), d.h.die Zeit welcher der Pat. in der Somatik /Schmerzambulanz und der dortigen Abteilung ...verbracht hat? =Leistung welche am Pat. erbracht wurde...
Konkret: Kode 1- 910 für die Diagnostik-in der Somatik erbracht-, Kode 8-91b zur Behandlung des Pat. in der Somatik bei Erfüllung aller dortiger Mindestvoraussetzungen und Strukturvoraussetzungen.=Komplexer Fall,
Pat. war zur Schmerztherapie in der Somatik insgesamt 5x als psychiatrischer Pat. (Die Dauer ist in der Akte angegeben, die Nebendiagnosen =muß ich eruieren weil Anfrage aus einem entfernter gelegenen Standort von uns, pardon ...)
Wir (Sichtweise aus der Psychiatrie) lassen viele Leistungen am psychiatrischen Pat. in der Somatik erbringen und kodieren diese Leistungen aufgrund der somatischen Komorbiditäten.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Sommersprosse