Beiträge von Sommersprosse

    Hallo Akim.

    Wir leben konzernweit die Intensivmerkmale der Intensivbehandlung 9-61, um eine einheitliche Auslegung zu haben. (Konsens).
    Folgende Regelung trifft bei uns für die besonderen Sicherungsmaßnahmen zu:

    -Pat. hat kein Ausgang,
    oder –nur Ausgang mit Personal,
    -tgl. Doku der intensivierten Beziehungsarbeit mit Pat.: Das ist nicht definiert, aber eine "Kernkompetenz der PSY und PSO Fächer", u.a. Thema Beziehungsarbeit. Wir versuchen zu vermitteln dass hier die Beziehungsarbeit zum Pat. dokumentiert werden sollte.
    -notwendig ev. hierzu: Textbausteine entwerfen, die man dann je nach Bedarf um-und ausbaut. (Wir üben und versuchen Monat für Monat die Doku und uns zu verbessern).
    Ein schönes Wochenende, herzlicher Gruß Sommersprosse. 

    Guten Mittag lieber ck-pku,

    ich möchte mich auf diesem Wege nochmals sehr herzlich für die konstanten raschen und sehr guten Informationen, die Sie einbringen, bedanken. Die heutigen Informationen habe ich gesucht, da ich mit den "jeweiligen Abteilungen der Patientenabrechungen" deswegen zusammen sitze. Grosse Klasse.

    Schöne Grüße in den Norden und ein schönes Wochenende
    Sommersprosse

    Liebe Codierhexe, liebes Forum,   
    wir haben diese Frage diskutiert. Besondere Sicherungsmaßnahmen nach unserer Meinung sind a)Fixierungen, b)Aufenthalte auf geschlossenen Stationen, c)Aufenthalte auf offenen Stationen, der Pat. wird aber von einer oder mehreren Personen/Mitarbeitern betreut und kann nicht entweichen (Bsp. Das Herner Modell, M. Krisor) und d)der gerontopsychiatrische Pat. erhält besondere freiheitsbeschränkende -vom Vormundschaftsgericht genehmigte Maßnahmen- (Fixierstuhl, Bettgitter mit Aufsicht….usw.) Sehr gut ist die Aufzählung von TWaK.

    Wir haben uns auch gefragt, wie mit sehr kurzen Maßnahmen umzugehen ist, haben aber noch keine Antwort gefunden = Bspw. kurze Sicherungsmaßnahme von ca. 20-30Min. /Tag.

    Mit netten Grüßen Sommersprosse.
     (In der Schweiz gibt es besondere Isolierungs-Zimmer.)  Die Hinweise von Hr. Gohr sind die rechtliche Basis, ohne rechtliche Genehmigung ist eine solche Maßnahme nur im Notfall für (sehr) kurze Zeit möglich.

    Hallo liebe Mitanwender,
    in der tgl. psychiatrischen Arbeit ist die \"Arbeit\" mit einem fixierten Pat. -falls er wach und weitestgehend kooperativ ist- eine (oder mehrere) TE oder ein erh. Betreuungsaufwand, welcher entsprechend dokumentiert ist. Hierzu dient der Zusatzkode um diese besondere Art der Betreuung abzubilden. (Zitat NV: Hallo,
    die blosse Überwachung eines (womöglich medizierten und schlafenden) fixierten Patienten kann sicher nicht als TE erfasst werden.Wie steht es aber dann, wenn der Pat. wach und ansprechbar ist und mit der Pflegeperson ein Austausch erfolgt, z.B. im Sinne eines (problemzentrierten) \"supportiven Einzelgespräches\"?
    Mir kommt es problematisch vor, wenn man bei einem Fixierten bestimmte Leistungen nicht erfassen sollte, die man bei einem nicht Fixierten ohne weiteres dokumentieren würde.
    Beste Grüße - NV ) Ich schliesse mich NV an, entscheidend wäre die entsprechende inhaltliche Doku. Wie arbeite ich mit dem Pat. ? Ist er fixiert oder nicht, wir arbeiten mit ihm \"hin zur Stabilisierung\". Ich sehe dies auf den psychiatr. Stationen als originäre psychiatr. Arbeit. Sonnige Grüße Sommersprosse

    Sehr geehrter Hr. Schaffert.
    Herzlichen Dank für Ihre Antworten und Klarstellungen, welche sehr gut weiterhelfen. Ich schliesse mich den Glückwünschen von Dr. Nagel in Darmstadt an. Allen anderen ebenfalls ein großes Dankeschön für \"die lebendigen und fruchtbaren Beiträge\". Ein schönes WE, Sommersprosse

    Liebe Mitanwender,
    ich bin verwirrt und frage mich -aufgrund der Fragestellung- und den Ausführungen von Peter-Paul und allen Anderen ob ich vor den gleichen Frage stehe mit einem Beispiel von uns:
    (Zitat:
    Ist dagegen die Logopädie für die Nebendiagnose Schlaganfall erforderlich, dann haben wir alle ein Problem: Der Umgang mit Leistungen für somatische Erkrankungen in der Psychiatrie ist nach meiner Kenntnis nämlich noch gar nicht definiert worden! TicTac)

    Pat. in Akutpsychiatrie, er erhält in der Somatik \"schmerzspezifische Behandlung\" als Konsilleistung.
    Kann und soll ich folgende somatische Kodes kodieren/abrechnen oder kann und soll ich alternativ nur die psychiatrischen Therapieeinheiten abrechnen (keine doppelte Abrechnung wie von Hr. Schaffert gerade zu Recht befürchtet), d.h.die Zeit welcher der Pat. in der Somatik /Schmerzambulanz und der dortigen Abteilung ...verbracht hat? =Leistung welche am Pat. erbracht wurde...

    Konkret: Kode 1- 910 für die Diagnostik-in der Somatik erbracht-, Kode 8-91b zur Behandlung des Pat. in der Somatik bei Erfüllung aller dortiger Mindestvoraussetzungen und Strukturvoraussetzungen.=Komplexer Fall,
    Pat. war zur Schmerztherapie in der Somatik insgesamt 5x als psychiatrischer Pat. (Die Dauer ist in der Akte angegeben, die Nebendiagnosen =muß ich eruieren weil Anfrage aus einem entfernter gelegenen Standort von uns, pardon ...)

    Wir (Sichtweise aus der Psychiatrie) lassen viele Leistungen am psychiatrischen Pat. in der Somatik erbringen und kodieren diese Leistungen aufgrund der somatischen Komorbiditäten.

    Vielen Dank und sonnige Grüße
    Sommersprosse