Hallo zusammen,
klar kann ein Eventrekorder stationär abgerechnet werden (z.B. im Rahmen der neurolg. Frühreha nach Insult/TIA)
Eine zweite stationäre Aufnahme zur reinen Implantation ruft genau diese Diskussionen hervor, aber nicht weil sie nicht im AOP-Katalog erwähnt wird, sondern weil man für den Eingriff in LA incl. Programmierung usw. nur 45min braucht.
Da aber der Rekorder dabei nicht refinanziert ist und es auch kein dringlicher Eingriff ist:
erst Kostenübernahmeantrag stellen und danach implantieren und GOÄ/EBM-Ziffern + Implantat-Rezept + Rechnung einreichen.
Hier ganz schön dargestellt: (gilt auch für Ereignisrekorder anderer Firmen)
http://www.medtronic.de/fachkreise/rei…/index.htm#tab4
Gruß
J.K.