Beiträge von JuergenKorsten

    Hallo Fr.S.

    bei Rekanalisation eines CTO-Gefäßes wird zeitgleich das Gefäß angiographiert, welches die Kollaterale zum verschlossenen Gefäß abgibt.

    8-839.9 Rekanalisation eines Koronargefäßes unter Verwendung spezieller Techniken

    Inkl.:Rekanalisation eines chronischen Koronarverschlusses
    Hinw.:
    Ein Kode aus diesem Bereich kann zusätzlich zu einem Kode aus dem Bereich
    8-837 angegeben werden Es sind zwei arterielle Zugänge erforderlich

    8-839.90 Mit kontralateraler Koronardarstellung
    8-839.91 Mit kontralateraler Koronardarstellung und Doppeldrahttechnik
    .92 wenn auch retrograd mit Draht sondiert wird.
    Die anderen Techniken wie PTCA/Stent/DES > 2Mikrokatheter usw. kommen dazu.

    Gruß
    J.Korsten

    Hallo Silberblitz,

    - F01.3 halte ich für richtiger, da spezifischer (ich geh mal davon aus, das sie
    stimmt) F05.1 wird bei unspezifischer Ätiologie genutzt.
    - die F01.3 inkludiert aber nicht das Delir. Das macht die F05.8

    - der MDK-Gutachter hat wirklich geschrieben, das nicht zwischen den Demenzformen unterschieden wird ?, dann soll er mal die Streichung der Kodes beantragen ...

    Es kommt also darauf an, ob die Demenz oder das Delir oder beides im Vordergrund steht. Ob es DRG-relevant sei mal dahin gestellt .... Ist wahrscheinlich eine Diskussion um des Kaiser Bart.


    Gruß
    J. Korsten

    Hallo Frosch59,

    einen spezifischen OPS-Code: gibt es nicht für den Fremdbezug (gibt es nur für Stammzellen), es werden die EKs nach transfundierter Anzahl kodiert

    einen ICD: hängt davon ab, ob es eine relevante Nebendiagnose gibt.

    positiver direkter + indirekter Coombstest:
    bei negativer Transfusionsanamnese:
    Autoimmunhämolytische Anämien
    Lymphome (selten andere Malignome)
    Medikamente
    Infektionen (bei Kälte-Auto-Antikörpern)
    idiopathisch (unter Umständen langjährig bestehend, ohne klinische Relevanz)

    nach Transfusionen:
    verzögerte Transfusionsreaktionen
    serologisch inkompatible Transfusionen


    Der KK wird es egal sein, ob sie die EKs Inhouse herstellen oder fremdbeziehen :(( Die EKs sind ja Teil der operativen ? Versorgung


    Gruß
    J. Korsten

    Hallo Herr Ganzmann,

    Alles richtig, ABER
    es war eine diagnost. Bonchoskopie und hier gibts es im Unterschied zum GI-Trakt keine spezifischen Kodes für die Blutstillung.

    Im Falle der Abtragung gilt das Inklusiva zu 5-320.0

    5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus

    Exkl.:
    Bronchoskopische Biopsie
    Biopsie eines Bronchus durch Inzision (1-581.2)

    5-320.0↔ Durch Bronchoskopie

    Inkl.:
    Bronchoskopische Blutstillung

    Grüße
    J. Korsten

    Hallo J_Buecker,

    was spricht dagegen 8-83b.c6 zu kodieren.
    Es soll zwar KK geben, die argumentieren, das der Verschluß nach Koro/Angio zur Prozedur dazugehört und damit mit dem Koro-Code abgebildet ist. (Mit Verlaub was für ein Quatsch, denn dies würde bedeuten, das 100% aller Koros mit der Anwendung eines Verschlußsystems einhergehen).

    In Ihrem Fall träfe dies jedoch gerade nicht zu, da Sie die Koro ja gar nicht erbracht haben.

    Grüße
    J. Korsten

    Hallo Hr. GenS,

    ist uns bis jetzt noch nicht passiert. Die Kardiologie und die Kardiochirurgie unseres Hauses führen jedoch freiwillig die gesetzl. und die freiwillige QS aus Prestigegründen durch (Die Fachgesellschaften haben sich ja weit aus dem Fenster gehängt). Technisch sind die Probleme zur Vermeidung von Doppeleingaben aber noch nicht restlos gelöst.
    Evtl. können Sie argumentieren: nur die gesetzl. QS wird veröffentlicht und ist Bestandteil des QS-Berichts und die Datensätze decken sich stark. Einzig das Langzeit-follow-Up ist unterschiedlich.

    Das ich eine Verknüpfung von Budgetierung und additiver QS durch die Hintertür ablehne ist klar. Auf welcher Rechtsbasis sollte das auch passieren? Es sei denn Sie sind kein zugelassenes Krankenhaus mit dem entsprechenden Versorgungsauftrag.

    Gruß
    J.Korsten

    Hallo MDierkes,

    der Novac7 ist ein mobiler Linearbeschleiniger der max 10MeV abgibt.
    (http://www.novac7.it/public/brochur…_DE25012011.pdf)
    Die Details von gestern bezogen sich auf den Intrabeam, der mit Rö-Strahlen arbeitet.

    also 8-522.6 ist richtig (der intraoperative Einsatz geht aber dabei unter) ist jedoch für die DRG (J16Z) irrelevant. ZE gibt es keines. + ggf. 8-527.6

    Ob noch weitere Bestrahlungen (+/-bildgestütze Planung), Chemos u.ä. laufen .... hat natürlich Einfluß

    Gruß
    J. Korsten

    Hallo MDierkes,

    die 8-522 steht für die Anwendung von Linearbeschleuniger oder Telekobalt, die ein Energieniveau im MeEV-Bereich haben.
    Die Fraktionierung ist die Applikation in mehreren Sitzungen.
    Die IORT wird einmalig (1Sitzung) intraoperativ angewendet und durch die Nähe zum Tumorbett reicht hier ein geringere Elektronendosis aus (aus einer runden Röntgenquelle). Dies wird mit 8-523.6 abgebildet.
    Die Abschirmung muss individuell angepasst geschehen und meint die Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie.
    Eine Nutzung von Standardbleimatten ist nicht gemeint, es sei denn man passt sie individuell an.
    Eine Bestrahlungsimulation und -planung dient der Begrenzung der Dosisgabe unter Schonung gesunden Gewebes. Anhand von CT-Datensätzen, die in die Therapieeinheit verknüpft werden, steuert man den Energiestrahl und die Energie auf den Tumor.
    Meines Wissens ist für die reine IORT keine Simulation nötig, die Dosisierung erfolgt anhand Nomogramm.
    In der Regel erfolgt aber nach der IORT eine \"konventionelle\" Bestrahlung mit weniger Fraktionen. Also doppeltgemoppelt.
    Details müssten Ihnen aber die Medizinphysiker liefern können.

    Gruß
    J.Korsten

    Hallo Herr Ganzmann,

    der MDK hat Recht, denn die Hauptleistung der diagnostischen bronchoskopischen Biopsie ist eben keine OP aus der 5er Reihe in der Bronchus und Lungengewebe reseziert wird.
    Die Blutstillung mittels Adrenalin ist nicht abbildbar, da ja auch banal im Aufwand.

    Grüße
    J.Korsten

    Hallo medcon,
    die 5er Reihe ist ja für die operativen Verfahren, daher die Frage: Pleurapunktion/drainage ? Varidase als Medi ist nicht abbildbar
    1-844 Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle
    5-340.0 Inzision von Brustwand und Pleura: Drainage der Brustwand oder Pleurahöhle, offen chirurgisch
    5-340.a Inzision von Brustwand und Pleura: Entfernung von erkranktem Gewebe aus der Pleurahöhle, offen chirurgisch
    5-340.b Inzision von Brustwand und Pleura: Entfernung von erkranktem Gewebe aus der Pleurahöhle, thorakoskopisch
    8-144.0 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle: Großlumig
    8-144.1 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle: Kleinlumig, dauerhaftes Verweilsystem
    8-144.2 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle: Kleinlumig, sonstiger Katheter
    8-152.1 Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax: Pleurahöhle
    8-173.0 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Lunge
    8-173.10 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 1 bis 7 Spülungen
    8-173.11 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 8 bis 14 Spülungen
    8-173.12 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 15 bis 21 Spülungen
    8-173.13 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 22 und mehr Spülungen
    8-541.2 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: In die Pleurahöhle

    Gruß
    J. Korsten

    Hallo Traumträne,

    genauer gehts nicht, anhand des EKGs muss doch rauszukriegen sein, was der Grund ist.
    R93.1 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Herzens und des Koronarkreislaufes wäre auch noch ne Alternative.
    Gute LV-Funktion und \"zu\" geringes SV ist schon ein Widerspruch

    Ich würde nix kodieren :)), Betablocker hin oder her.

    J.Korsten