Hallo Frau Stötzel,
durch den Hinweis von Ihnen "perikardiokopisch" -> 5-371.51 wenn unipolare gekühlte Radiofrequenzablation
Andere Kodes könnten dazu kommen, hängt aber von dem Ablationsverfahren ab.
Gruß J.K.
Hallo Frau Stötzel,
durch den Hinweis von Ihnen "perikardiokopisch" -> 5-371.51 wenn unipolare gekühlte Radiofrequenzablation
Andere Kodes könnten dazu kommen, hängt aber von dem Ablationsverfahren ab.
Gruß J.K.
Hallo ati,
wenn eine diastolische Funktionsstörung keinen Krankheitswert hat und keine Ressourceneinsatz (i.S von Therapie) bedingt: R94.3
wenn doch: I50. (RV/LV usw.)
Gruß J.K.
siehe
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/43/ Seite 64 (Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen)
die Richtlinien werden zur Zeit wegen der Novelle zum 116b überarbeitet
siehe
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/80/
Grüße
J.K.
Hallo Emilia,
1-999.1 Fluoreszenzgestützte diagnostische Verfahren, trifft
für die HCh-Bypassflussmessung haben wir keine Probleme die
5-98e Intraoperative Blutflussmessung in Gefäßen zu kodieren, es muss aber eine spezielle Sonde genutzt werden.
Inkl.:
Messung mittels Ultraschallsonde oder elektromagnetischer Sonde
Exkl.:
Dopplersonographie
Gruß J.K.
Hallo hillibilli,
ja alles inklusive. Außer das Conduit war zu kurz und er musste durch eine AoA-Prothese verlängert werden.
Gruß J.K.
Ich vermute mal das ein Woodbridge-Tubus verwendet wurde, dieser dient aber nur als Zugang zum Trachealsystem. Das Bronchoskop ist dann trotzdem ein flexibles
Gruß
J.K.
Hallo Danio,
zu DES: sie haben Recht, die Seitenäste werden nicht mitgezählt, also 8-837.m3
zum CRT-SM: 3K-SM mit 2 Sonden = 5-377.40 , die reine EKG-Aufzeichnung ist inclusiv
nur die singuläre Implantation eines Event-Rekorder = 5-377.8
Grüße
J.K.
Hallo mhk,
dann liegt er falsch, da eine Prozedur bzw. Prozedurenkombination so genau wie möglich beschrieben werden soll.
Es sei denn, sie ist wie im Urteilsfall zu 100% Bestandteil der Hauptprozedur.
In Ihrem Fall ist sie das sicher nicht.
Gruß
J.K.
Hallo mhk,
ja
die intrakoronare Druckmessung zur FFR-Bestimmung ist ein selbstständiges Verfahren (und nicht gerade billig) und für die EDV-gestützte EF-Bestimmung gilt ähnliches.
Der Druckdrahteinsatz kann u.U. eine höherwertige DRG triggern, die EF-Bestimmung nie.
Mit dem Hinweis zum BSG-Urteil von 2008 möchten Sie auf was hindeuten ? (das Urteil bezieht sich auf einen Abrechnungsfall aus 2004)
Gruß
J.K.
Hallo Danio,
in 99,9% der Fälle ist der temp. SM Teil der TAVI-Prozedur (ähnlich wie die intraprozedurale Aortographie) und sollte meiner Meinung nach, wenn es um die Abrechnung geht unter den Tisch fallen.
Um die Prozedur komplett darzustellen, kann man sie kodieren (solange keiner meckert u/o. wenn man Kalkulationshaus ist)
Grüße
J.K.
Hallo andrea123,
OPS: 8-547.31
Gruß
J.K.