Beiträge von SE

    Hallo RA Berbuir,

    Danke für die schnelle Antwort.
    Im ersten Schreiben hat die KK einen Falldialog angeboten und die Vollprüfung angezeigt. Hier war die Fragestellung nach ambulantem Potential und korrekter DRG. Der Falldialog wurde unsererseits abgelehnt. Daraufhin hat die KK den MDK beauftragt. Der MDK zeigte uns die Fragestellung "Überschreitung OGVD medizinisch begründet" und "HD korrekt" an.
    In der Inhouse-Prüfung haben wir diese Themen behandelt und die korrekte Abrechnung wurde bestätigt. Eine Ergebnismitteilung haben wir nur vom MDK erhalten. Die KK hat sich nicht mit uns in Verbindung gesetzt.
    Jetzt erneute MDK-Prüfanzeige mit der Frage nach ambulantem Potential und Überschreitung UGVD.
    Mir war bis dato nicht bewusst, dass nur Krankenhäuser keinen Anspruch auf Widerspruch haben, Krankenkassen aber schon... ?(
    Aufgrund der VWD-Prüfung kann es sich immerhin nicht um eine sachl.-rechn. Prüfung handeln...

    Viele Grüße

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn die MDK-Inhouse-Prüfung nach Begehung bereits positiv für das KH abgeschlossen war. Eine Rechnungskorrektur also nicht erfolgte.

    Kann die Krankenkasse dann erneut eine Prüfung einleiten. Im Vermerk der zweiten Prüfanzeige des MDK heißt es unter "Eingang des Auftrags beim MDK: 14.12.16". Die Ausschlussfrist von 6 nach Rechnungsdatum ist deutlich überschritten.

    Prüferweiterung zulässig oder nicht?

    Viele Grüße aus dem Münsterland

    Hallo zusammen,

    kann die Botoxinjektion in die Harnblase auch stationär durchgeführt werden?

    Gibt es hierfür irgendwelche Argumente?

    Wenn nicht, wie ist die ambulante Abrechnung hierzu?

    ?(

    Vielen Dank für ihre Hilfe,

    SE