Beiträge von Jupp

    Hallo alle zusammen,

    ist vielleicht ne \"blöde\" Frage, aber was passiert eigentlich, wenn die geforderte Mindestmenge nicht erreicht wurde?
    Im Gesetzestext steht ja \"...wenn die erforderliche Mindestmenge...voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab dem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht erreicht werden.\"

    Was jetzt also, wenn ich bspw. bei den Eingriffen an der Pankreas 6-7 \"vorausgesehen\" habe, tatsächlich aber nur 4 Patienten kamen? :sterne:

    Entspricht bei uns im Haus der Realität, ich bin da jetzt mehr oder weniger zufällig bei der Erstellung des Quali-Berichtes darauf gestoßen...

    Auf die Budget-und Entgeltvereinbarung für 2005 hatte das Thema überhaupt keinen Einfluss....

    Kann da jemand schon auf einschlägige Erfahrungen mit zu erwartenden Restriktionen zurückblicken? :uhr:

    Hallo Forum-Nutzer,

    wir rechnen in diesem Jahr die Zusatzentgelte nach Anlage 6 erstmalig ab und müssen bei der Vorbereitung der Budgetverhandlung auch den entsprechenden Betrag ausgliedern.
    Da es sich hierbei nur um eine Prognose handeln kann, ist es notwendig, die geltenden Ausgleichsregelungen zu beachten.

    Kann jemand hier schon auf Erfahrungswerte der letzten Jahre zurückgreifen? Die Frage richtet sich an alle, die im letzten Jahr bereits ZE´s abgerechnet haben...

    Vielen Dank!

    auf den ersten Blick erscheint das nicht gerade viel, ABER MAL ZUM VERGLEICH:
    Als Absolvent mit Fachhochschulstudium der KH-Betriebswirtschaftslehre erfolgte meine Eingruppierung in die Lohngruppe Vc BAT-O (da bin ich übrigens noch immer... :noo: )
    Tätigkeitsfeld: med.Controlling, Prozesssteuerung,Ass. der GF, Vorbereiter der Budgetverhandlungen u.v.m.

    Nach Ihrer Einschätzung und dem Wortlaut des BAT müsste meine Entlohnung nach Gruppe II erfolgen... :totlach:

    Natürlich fühle auch ich mch unterbezahlt, aber mein Chef meint, mehr kann er mir beim besten Willen nicht zahlen. Die wirtschaftliche Situation unseres Hauses lässt das einfach nicht zu....
    Sicher, ich könnte ja sofort kündigen, aber die Alternativ- Jobs liegen auch nicht gerade auf der Straße....
    Soviel zur Realität in deutschen Krankenhäusern!

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mal versucht, mit dem hier zur Verfügung gestellten AEB-Tool der DKG eine E1 zu basteln.
    Dabei stosse ich immer wieder auf das gleiche Problem:

    bestimmte DRG´s erzeugen beim Import immer die Fehlermeldung \"keine DRG\" im Datenblatt E1-F(oderung)2005. Es handelt sich doch aber um tatsächlich im Katalog 05 enthaltene DRG´s!? :sterne:
    Was mache ich falsch bzw. wie gehen andere mit díesem Problem um?
    im Detail sind folgende DRG´s betroffen:
    U60Z,U61Z,U64Z,U66Z,V60A,V60B,V61Z,V62Z,V64A,W02Z,W61Z,X05Z,X06A,X06B,X60Z,X62A,X62B,X63Z,Y62A,Z01A,,Z01B,Z65Z,901D,902Z

    Kann mir eventuell jemand helfen oder kann ich dieses bisher immer sehr nützliche Tool dieses Jahr \"vergessen\"??? :strauss:

    Also ich würde von einer Vollkostenkalkulation der angefallenen Sachkosten ausgehen. (bei hauseigener Herstellung)
    Dazu gehören m.E. die Kosten der Herstellung des Zytostatikums (kleinste zu verabreichende Dosierung) mit den entsprechenden anderen Medikamenten, die noch mit verabreicht werden und die Sachkosten der Applikation (Transfusionssysteme u.s.w.)

    Die Personalkosten der HErstellung lassen sich wohl eher nicht ansetzen, da sie ja Budgetbestandteil sind...

    Wird das Produkt von einer externen Apotheke bezogen, ist es einfacher. hier würde ich den Bezugspreis ansetzen....

    In unserem Fall ist es allerdings gar nicht so weit gekommen. Die Kassen lehnten jede Diskussion zu diesem Thema im Rahmen der Budget(vor-)verhandlung kategorisch ab...(Begründung: Zentrumsmedizin! :noo:

    Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht, ich wäre für jeden Hinweis dankbar...

    ...hallo Forum,

    heute bin ich mal auf der Suche nach etwas \" Prosa\" für´s Wochenende:

    In Vorbereitung eines Vortrages zum Thema: \"Erfahrungen eines Krankenhauses mit dem DRG- System usw.\" würde ich gern auch Erfahrungen anderer Häuser mit einfließen lassen. Kann mir da jemand mit Material (veröffentlichte Artikel, Vorträge o.ä.) weiterhelfen? :strauss:

    Vielen Dank! Also ist die Sache ja doch nicht ganz aussichtslos...

    nun ist aber in § 6 Abs.2 KHEntG als Stichtag der 31.10.(2004)? genannt und wir haben vom InEK nicht die Information eingeholt, ob \"...die neue Methode mit dem bereits vereinbarten Fallpauschalen sachgerecht abgerechnet werden kann.\"
    Hat in Bezug auf Erbitux jemand schon eine solche Information vom InEK vorliegen ?

    Wenn nicht, weiß jemand ob auch zum jetztigen Zeitpunkt eine solche Vereinbarung noch möglich ist?

    MfG

    Hallo,

    das o.g. Produkt ist im Zusatzentgeltkatalog leider nicht mit aufgeführt, weder als fixes noch als zu kalkulierendes ZE...

    Sieht irgendjemand eine Möglichkeit, wie man dieses (extrem teure)Medikament zusätzlich beim Kostenträger abrechnen könnte?

    Der Patient wurde bisher mit Irinotecan behandelt und wir hätten bei Weiterführung der Therapie hier ein ZE abrechnen können.

    Bedeutet der Präperatwechsel jetzt einen \"Verlust\" für das KH oder gibt es da eine Möglichkeit, dies zu verhindern? :sterne:

    Hallo Herr Wilke, Hallo Forum,

    auch mir hat diese Simulation der Konvergenzphase sehr geholfen.
    Allerdings ist mir Ihr Ansatz der Veränderungsrate unklar (0,38 % in 05, 0,5 % in 06 usw.)
    Im Formular B2 ist zwar in Zeile 14 eine solche Veränderungsrate vorgesehen, aber einen Zahlenwert konnte ich nicht finden. :defman:

    Es wäre schön, wenn Sie mir diesbezüglich helfen könnten.

    MfG
    Jupp

    Hmm... interessante Problematik. Aber ist nicht jedes in 2005 erstmals abrechenbare ZE eine Mengensteigerung um mindestens 100% oder muss ich dann nachweisen, wieviele ZE ich abgerechnet hätte, wenn es diese in 2004 schon gegeben hätte? :chicken:

    Wie ist in diesem Kontext eigentlich die 1% Kappungsgrenze zu berücksichtigen?