Hallo alle zusammen,
ist vielleicht ne \"blöde\" Frage, aber was passiert eigentlich, wenn die geforderte Mindestmenge nicht erreicht wurde?
Im Gesetzestext steht ja \"...wenn die erforderliche Mindestmenge...voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab dem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht erreicht werden.\"
Was jetzt also, wenn ich bspw. bei den Eingriffen an der Pankreas 6-7 \"vorausgesehen\" habe, tatsächlich aber nur 4 Patienten kamen? :sterne:
Entspricht bei uns im Haus der Realität, ich bin da jetzt mehr oder weniger zufällig bei der Erstellung des Quali-Berichtes darauf gestoßen...
Auf die Budget-und Entgeltvereinbarung für 2005 hatte das Thema überhaupt keinen Einfluss....
Kann da jemand schon auf einschlägige Erfahrungen mit zu erwartenden Restriktionen zurückblicken? :uhr: