Laut meiner Interpretation der Begründung für das FPG sind eintägige Aufenthalte bspw. für Chemotherapie jeweils als ein Fall zu zählen und auch abzurechnen, wenn hierfür eim FP-Katalog eine Tages DRG festeglegt ist.
Meine Frage zum Thema Wiederaufnahme bzw. Rückverlegung:
Ich finde nirgends einen Hinweis, das die OGrVwd das entscheidende Kriterium für die Klassifizierung "Wiederaufnahme" oder "neuer Fall" definiert ist.
Laut meinen Erfahrungen beträgt eine solche Sperrfrist zur Wiederaufnahme pauschal 4 Wochen.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
K.B. Jupp:shock1: