Beiträge von Jupp

    Laut meiner Interpretation der Begründung für das FPG sind eintägige Aufenthalte bspw. für Chemotherapie jeweils als ein Fall zu zählen und auch abzurechnen, wenn hierfür eim FP-Katalog eine Tages DRG festeglegt ist.

    Meine Frage zum Thema Wiederaufnahme bzw. Rückverlegung:
    Ich finde nirgends einen Hinweis, das die OGrVwd das entscheidende Kriterium für die Klassifizierung "Wiederaufnahme" oder "neuer Fall" definiert ist.

    Laut meinen Erfahrungen beträgt eine solche Sperrfrist zur Wiederaufnahme pauschal 4 Wochen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße

    K.B. Jupp:shock1: