Hallo an alle B61B-Kodierer!
der MDK hat eine neue Idee entwickelt, welche ich nicht vorenthalten möchte, um eure Meinungen in Erfahrung zu bringen.
Bei einer MDK-Begehung wurden uns alle G-Diagnosen (G95.80, G95.83) gestrichen mit der Begründung, dass es sich um die Behandlung einer Spina bifida handeln würde und unter der Überschrift des Kapitel G heißt es exkl. "Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanaomalient (Q00-Q99).
Der Aufwand bei der Versorgung ist der Gleiche, ob die Querschnittlähmung nun angeborgen oder erworben ist... es sollte doch bei der Kosten-/ und Erlösstruktur keinen Einfluss haben! Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt?
Als Begründung eventuell von Dimdi die FAQ 1008 "Exkl." ausreichend oder gibt es noch andere Ideen?