Beiträge von MedCon_111

    Hallo an alle B61B-Kodierer!

    der MDK hat eine neue Idee entwickelt, welche ich nicht vorenthalten möchte, um eure Meinungen in Erfahrung zu bringen.

    Bei einer MDK-Begehung wurden uns alle G-Diagnosen (G95.80, G95.83) gestrichen mit der Begründung, dass es sich um die Behandlung einer Spina bifida handeln würde und unter der Überschrift des Kapitel G heißt es exkl. "Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanaomalient (Q00-Q99).

    Der Aufwand bei der Versorgung ist der Gleiche, ob die Querschnittlähmung nun angeborgen oder erworben ist... es sollte doch bei der Kosten-/ und Erlösstruktur keinen Einfluss haben! Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt?

    Als Begründung eventuell von Dimdi die FAQ 1008 "Exkl." ausreichend oder gibt es noch andere Ideen?

    :?: :?: :?:

    Guten Morgen an alle Forummitglieder,

    ich weiß, dass Thema "Spondylodese oder keine Spondylodese" ist ein häufig durchgekautes Thema sowohl hier im Forum als auch bei vielen Kollegen.

    Mich stört die Formulierung der "temporären Fixation". Was ist denn mit Diszitis-Fällen oder metastatischer Destruktion? Die Osteosynthese ist ja dann nicht temporär, sondern "versteift" daurerhaft.

    Ich würde in solchen Fällen gern eine Spondylodese hinzukodieren, auch wenn ich nicht mit Spongiosa oder ähnlichem fusioniere.

    Wie beurteilt ihr das? Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße

    MedCon_111

    Hallo an alle,

    die Problematik der Kodierung einer Pfannenbodenplastik mit 5-829.h ist bekannt.

    Der MDK hat einen Änderungsvorschlag beim DIMDI eingereicht, mit dem Hinweis, dass dieser OPS nur kodiert werden sollte, wenn es sich nachweislich um den Aufbau einer Acetabulumkonfiguration (z.B. rheumatologischer, infekt-, tumoröser Destruktion, Protrusion, Defekten bei Irrevision) handelt. Es wird empfohlen den OPS lediglich nur dann anzuwenden, wenn ein nachgewiesender Defekt vorliegt und die Transplantation von kortiko-spongiösem Material erfolgt.

    Ich habe nun erstmalig vom SMD ( :thumbdown: ) ein Gutachten erhalten, indem der SMD auf diesen Vorschlag ans Dimdi verweist und die Kasse darüber informiert, dass eine rechtliche Klärung erfolgen sollte.

    Den Vorschlag ans Dimdi habe ich gefunden, jedoch keine Beantwortung dessen. Weiß jemand, ob diesbezüglich eine Klarstellung geplant ist oder vielleicht schon irgendwo gibt?

    Gruß

    MedCon_111

    Hallo Forum, :thumbup:

    ich bin mir unsicher, ob ich diesem Fall eine Dünndarmnaht (Serosanaht) mit 5-467.02 kodieren sollte. Patientin hatte eine inkarzerierte paraumbilicale Narbenhernie. OP-Bericht-Auszug:

    "Die Hernie war bereits im Rahmen der Narkoseeinleitung spontan reponibel. Nach Fassen des Bruchsackes mit scharfen Klemmchen wird auf die Faszie präpariert. Bei der weiteren Präparation findet sich ein Gitterbruch mit insgesamt drei Bruchpforte. Diese werden miteinander verbunden die gesamte Länge der Bruchlücke beträgt ca. 4 cm. Das Abpräparieren des Peritoneums von der Muskelfaszie gelingt nicht, sodass der Bruchsack reseziert wird. Die erste Inspektion der Abdomen ist zunächst unauffällig. Sodass die Faszie zirkulär um den Bruchsack zwei Zentimeter freipräpariert wird. Bei der so durchgeführten Darstellung findet sich am Unterrand der Bruchlücke eine derb mit alten nichtresorbierbaren Nähten verbackene Dünndarmschlinge. Diese wird vorsichtig präpariert. Es verbleibt ein ca. fingerhut großes Konglomerat an der Dünndarmschlinge. Der Dünndarm wird aus dem Abdomen herausluxiert, es liegt keine Perforation vor. Bei der Resektion des Konglomerates kann eine tangentiale Serosaresektion durchgeführt werden. Das Lumen des Darmes wird nicht eröffnet. Fortlaufende Serosa Naht mit 4-0 PDS quer zum Lumen. Reposition des Dünndarmes (vermutlich Ileum). Faszienverschluss der komplett freipräparierten Faszie mit 0er Mersilene-Nähte. Auf die primäre Implantation eines sublay Kunststoffnetzes wird in der Akutsituation verzichtet, da bei der Patientin vor 1 Jahr ein langwieriger Wundinfekt auftrat. Nach Kontrolle auf Bluttrockenheit Einlage einer 12er subkutanen Redon-Drainage. Hautverschluss durch Klammern.!

    Durchgeführte Operation: Reposition, Serosa Naht am Dünndarm, Faszienverschluss durch direkte Naht (quer)

    Habt ihr noch andere Ideen, wie man dies kodieren könnte oder eher ganz weglassen? ?( Hiiilfe!!

    Hallo an alle Forummitglieder,

    ein Patient wurde inital mit den Symptomen einer akuten Querschnittlähmung eingewiesen. Bildmorphologischer Nachweis einer Rückenmarkkontusion. QSL-Symptome im Verlauf vollständig rückläufig.

    Kodierte Hauptdiagnose S14.0, QSL nicht kodiert, da die Ausfallerscheinungen von der Kontusion hervorgerufen wurden, QSL nicht kodiert. Laut MDK-Gutachter wäre die initial bestanden QSL als HD zu kodieren?

    Wie beurteilt oder kodiert ihr solchen Sachverhalt?

    Für eure Meinungen wäre ich dankbar, viele Grüße

    MedCon_111

    Hallo Forum,

    lt. der dt. Kodierrichtlinie 1001h sind die Beatmungsstunden für tracheotomierte Patienten mit einem Heimbeatmungsgerät zu zählen, wenn es sich um "intensivmedizinisch" versorgte Patienten handelt.

    Nun mein Problem: In der Behandlung hochquerschnittgelähmter Patienten mit Zwerchfelllähmung erfolgt die kontinuierliche Beatmung bei uns mit einem Heimbeatmungsgerät (außer bei ganz frisch Verletzten) auf einer Station für Rückenmarkverletzte. Laut der deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie handelt es sich um einen Intensivpatienten, wenn die Vitalfunktionen gestört sind und diese künstlich aufrecht erhalten werden müssen. Dies wird sowohl auf der Intensivstation, als auch auf der Station für Rückenmarkverletzte getan.

    Ich finde keine exakte Definition zum Thema "intensivmedizinischer Patient" und bin mir unsicher, ob ich die Beatmungstunden nun auch auf Nicht-ITS alias der Station für Rückenmarkverletzte erfassen darf (was ich natürlich gern tun würde)???

    Hat Jemand ähnliche Erfahrungen oder Probleme? Beatmungsstunden zählen oder nicht?

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen! ;)

    Gruß

    MedCon_111