Beiträge von bruehl

    Hallo zusammen,

    wir haben immer wieder das Problem, dass die Verweildauer bei einer Segment-Nachresektion bei Mamma Ca gekürzt wird. Die Patientin wird, liegen keine Komplikationen vor, am 2. postop. Tag entlassen. Nur ein Tag wird von der KK als korrekt angesehen.
    Wie ist denn die VD in anderen Kliniken? Werden die Patientinnen gegebenfalls bereits schon am Tag nach erfolgtem Eingriff entlassen?

    Vielen Dank und Grüße

    Hallo zusammen,

    habe ein neues Thema erstellt, da die anderen Themen zur prophylaktischen Antibiotikagabe schon lange Zeit zurückliegen.

    Konkretes Beispiel:
    Frühgeborenes von 32 + 2 SSW ,Spontangeburt. Bei klinischem Infektionsverdacht wurde direkt postpartal eine prophylaktische antibiotische Therapie verabreicht, die bei unauffälligen Blutbild, CRP und IL8 im Verlauf sowie bei gebessertem klinischen Befund wieder beendet wurde. Es bestand ein Atemnotsyndrom, eine Beatmung über Rachen-CPAP ohne zusätzlichen Sauerstoff war notwendig.

    Nun hatten wir diese antibiotische Therapie mit Z29.2 als ND verschlüsselt. Der MDK streicht diese, mit der Begründung, es habe ein Atemnotsyndrom vorgelegen und ein Z-Kode könne nur verwendet werden, wenn Diagnosen/Symtpome bestehen, die nicht als Krankheit, Verletzung... unter den Kategorien A00-Y89 klassifizier bar seien. Diese ND könne deshalb nicht zusätzlich kodiert werden. Es wird auf die Kodierempfehlung Nr. 262 der SEG IV verwiesen.

    Meine Frage: Wann darf ich die Z29.2 als Nebendiagnose verschlüsseln?

    Danke, Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ist U80.- doch nicht obligat?

    Wir hatten folgenden Fall:
    Patient kommt mit HWI,
    kultureller Befund: angezüchtete Erreger: 1. E.coli, 2. Enterococcus faecalis, dieser mit high level Gentamicin-Resistenz und nach §23 IfsG zu erfassender u zu dokumentierender Erreger.

    Wir kodierten also die N39.0+, B96.2, B95.2 und die U80.-.
    Im ersten Gutachten streicht der MDK diesen U80 Kode mit der Begründung: kein Aufwand

    Nach Widerspruch, dass dieser Kode obligat ist und somit verschlüsselt wird, erhielten wir ein weiteres Gutachten, in welchem dieser Kode wiederum gestrichen wurde.

    Neue Argumentation:dieser Kode ist nicht zu kodieren. Er ist zwar ogligat zu kodieren, allerdings nur, wenn die im ICD genannten Voraussetzungen gegeben sind, also wenn besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erforderlich sind (s. Kopf der Gruppe U80.-)
    N39.0 sowie B95.2 seien zu kodieren, da der HWI mittels Urikult nachgewiesen, der auslösende Keim angezüchtet wurde und somit die Anlage der Urinkultur als Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR zu werten sei.

    So, da bin ich dann etwas ins Schleudern geraten, in den DKR D012 Tabelle 2 sollen ja die Kodes obligat angegeben werden, unabhängig davon, ob sie die Bedingungen der Nebendiagnose erfüllen oder nicht.
    Jedoch verweist der U80.- Kode definitiv auf die Erforderlichkeit der besonderen therapeutischen oder hygienischen Maßnahmen.

    Wie wird der Fall im Forum gesehen?

    Danke und Grüße

    Hallo an alle,

    um nochmal auf die respiratorische Insuffizienz zurückzukommen:

    es ist ja so, dass ich diese Insuffizienz kodieren kann, wenn ich pathologische BGA-Veränderungen nachweisen kann und der Patient Sauerstoff bekommt.
    Nun ist es aber so, dass trotzdem der MDK diese Kodierung nicht anerkennen will, da die Sauerstoffgabe erst 2 Tage nach der BGA erfolgt ist, bzw. an dem Tag, an welchem die Sauerstoffgabe erfolgte, keine BGA gemacht wurde.
    Wie ist damit umzugehen?

    Schon mal danke und Grüße

    Hallo,

    Patient stellt sich mit leichter AZ vor, zusätzlich Bauchschmerzen, hat länger Beschwerden mit dem Stuhlgang (Obstipation).

    CT-Abdomen: Dickdarmileus mit Passagehindernis an einer Hernie links inguinal. Kein Nachweis einer Perforation, überblähte Kolonrahmen (bis 11cm Durchmesser).
    Abdomenübersicht in Linksseitenlage : Etwas geblähter Darm, kurze Spiegel. Leichter Subileus. Kein Ileus. Keine freie Luft
    Therapie: Herniotomie und Versorgung nach Lichtenstein, explorative Laparotomie und Dekompression des Kolonrahmens, manuelle transanale Ausräumung
    stationäre VD 18 Tage

    Ist hier die Hernie mit Einklemmung oder der Ileus Hauptdiagnose? :huh:

    Danke und sonnige Grüße

    Hallo zusammen,

    jetzt hänge ich mich einfach dran mit der Frage, mit welchem OPS die Implantation eines teilgekoppelten Columbus-Revisonsknie F6, 19er Stam sowie T4 mit 17er Stam und 10er Inlay teilgekoppelt richtig verschlüsselt werden kann.
    Diagnose: Posttraumatische Gonarthrose rechts (Z. n. subtotaler Amputation kniegelenksnah)

    Die Klinik codierte hierfür eine Sonderprothese 5-822.91, da die Prothese sowohl femoral als auch tibial eine Schaft habe und dies keinem Oberflächenersatz entspräche,der MDK verlangt den Code 5-822.31 (Implantation einer bisondylären Oberflächenersatzprothese, teilgekoppelt, zementiert)

    Was ist nun richtig?

    Danke, sonnige Grüße

    Hallo liebes Forum,

    ich habe ein Problem bei der Kodierung von Nebendiagnosen.

    Folgender Fall:
    Patient mit bekanntem Ca (Therapie noch nicht abgeschlossen) wird stationär aufgenommen mit Fieber, trockenem Husten. Radiologisch konnte eine Pneumonie und im CT wenige, winzige residuale Metastasen im Bereich beider Lungen nachgewiesen werden. Es erfolgte eine antibiotische Behandlung.
    Als Hauptdiagnose würde ich hier die Pneumonie kodieren, aber wie steht es mit den Nebendiagnosen? Kann der Primärtumor als ND angegeben werden, da Behandlung noch nicht abgeschlossen? Können die im CT ausgewiesenen Metastasen als ND kodiert werden?

    Danke an alle

    Hallo,

    mein Problem ist die richtige Festlegung des Prozeduren Kodes:
    Pat. kommt mit einem Abszess im Lager eines nicht mehr benutzten Oberarm-Loops. Es erfolgte die subtotale Exstirpation des Loops und Verschluss der Hautnähte mit resorbierbarem Nahtmaterial.
    Wir hatten 5-394.6 (Verschluss eines arteriovenösen Shuntes) verschlüsselt, der MDK verlangt aber den Kode 5-394.4 (Entfernung eines vaskulären Implantates).
    Meiner Meinung ist der vom MDK verlangte Kode falsch, da kein neuer Shunt implantiert , sondern für die Dialyse der benachbarte Shunt benutzt wurde.

    Denke ich falsch?

    Danke

    Hallo an alle,

    hier möchte ich noch einmal das Thema neu aufrollen.
    Patient wird wegen Verschlechterung einer CIDP ( chronisch inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie) aufgenommen. Es liegen progrediente Sensibilitätsstörungen und leichtgradige Tetraparese, Areflexie, ausgeprägte Gangataxie vor. Es findet eine intravenöse Immunglobulintherapie (1g/kgKG) über 5 Tage statt.
    Nun wurde die HD mit G61.8 (sonst. Polyneuritiden) verschlüsselt, und ND G82.53 (Tetraprese: chron. inkomplette Querschnittslähmung) und G82.69!(Schädigung n.n.b)

    MDK verlangt als ND G83.88 (sonst. Lähmungssyndrome), da keine zentralnervöse Störung, sondern eine Erkrankung des peripheren NS vorliegt.

    Nun steht aber bei beiden Kodes (G82.- und G83.-) der Hinweis: "Diese Kategorie dient auch zur multiplen Verschlüsselung, um diese durch eine beliebige Ursache hervorgerufenen Krankheitszustände zu kennzeichnen".

    Welcher ist nun korrekt?

    Danke :S