Hallo liebe Forenmitglieder,
ist U80.- doch nicht obligat?
Wir hatten folgenden Fall:
Patient kommt mit HWI,
kultureller Befund: angezüchtete Erreger: 1. E.coli, 2. Enterococcus faecalis, dieser mit high level Gentamicin-Resistenz und nach §23 IfsG zu erfassender u zu dokumentierender Erreger.
Wir kodierten also die N39.0+, B96.2, B95.2 und die U80.-.
Im ersten Gutachten streicht der MDK diesen U80 Kode mit der Begründung: kein Aufwand
Nach Widerspruch, dass dieser Kode obligat ist und somit verschlüsselt wird, erhielten wir ein weiteres Gutachten, in welchem dieser Kode wiederum gestrichen wurde.
Neue Argumentation:dieser Kode ist nicht zu kodieren. Er ist zwar ogligat zu kodieren, allerdings nur, wenn die im ICD genannten Voraussetzungen gegeben sind, also wenn besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erforderlich sind (s. Kopf der Gruppe U80.-)
N39.0 sowie B95.2 seien zu kodieren, da der HWI mittels Urikult nachgewiesen, der auslösende Keim angezüchtet wurde und somit die Anlage der Urinkultur als Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR zu werten sei.
So, da bin ich dann etwas ins Schleudern geraten, in den DKR D012 Tabelle 2 sollen ja die Kodes obligat angegeben werden, unabhängig davon, ob sie die Bedingungen der Nebendiagnose erfüllen oder nicht.
Jedoch verweist der U80.- Kode definitiv auf die Erforderlichkeit der besonderen therapeutischen oder hygienischen Maßnahmen.
Wie wird der Fall im Forum gesehen?
Danke und Grüße