Beiträge von Andreas_Sander

    Guten Tag,

    die Berechnung des LBFW ist eine ziemlich komplexe, teilweise auch politisch hinterlegte Ermittlung. In NRW wurde in der Anfangszeit von einem iterativen Verfahren gesprochen - wohl um jedem Nicht-Mathematiker zu signalisieren, daß eine Beschäftigung mit der Methodik eher aussichtslos ist. Die Bewertungsrelationen haben nach meiner Einschätzung einen derzeit nicht relevanten Einfluß, da - anders als in den ersten Verfahrensjahren - das InEK darauf achtet, die Wertigkeit des einzelnen CW-Punktes auch bei Systemwechseln stabil zu halten. Die geänderte Vorgehensweise resultierte auch aus der Erfahrung, daß es für einzelne KH unter dem Einfluß eines neuen Systems mit einer durchschnittlichen Absenkung von z.B. 5% zu meßbaren oder problematischen Liquiditätseffekten gekommen war.
    Die Änderungen mit dem Trend nach unten können regional unterschiedlich bedingt sein. In der Tat kann das Ausscheiden von KH mit dem Wegfall des dortigen Budgets dazu beitragen (ich kenne allerdings die Situation bei Ihnen nicht im Detail), daneben spielen immer wieder Ausgliederungstatbestände eine Rolle, wie etwa der Bereich der Zusatzentgelte, die je nach Einrichtung einen ganz erheblichen Anteil des ursprünglichen Budgets ausmachen können. Der LBFW ist ohne diese Anteile kalkuliert - methodisch auch unmittelbar einleuchtend.
    Schließlich kommen auch Effekte zutage, die aus der Budgetverhandlung vor Ort resultieren, bei denen z.B. Häuser (Mehr-)Leistungen in der AEB ausweisen, die im Zuge der Konvergenz entweder nur teilweise Budgetwirkungen haben, oder bei denen die KK einen gewissen Anteil ohne jede Budgetwirkung vereinbaren wollen (und sich dann auch durchsetzen, im Rheinland spricht man in diesem Zusammenhang von \"Laupunkten\"). Welche Faktoren bei Ihnen eine Rolle spielen, vermag ich nicht zu sagen.

    Zitat


    Original von JanH:

    PS: Wer handhabt bewilligte aber noch nicht vereinbarte NUBs anders?

    Guten Tag,

    ich vermute mal, daß es viele genauso oder ähnlich sehen. Ein Hinweis noch: NUB\'s müssen für jedes Jahr individuell vereinbart werden, was bedeutet, daß Sie mit einer Vereinbarung im November des laufenden Jahres nicht automatisch die Möglichkeit haben, ab dem folgenden 1. Januar die Leistung genauso wieder abzurechnen. Die problematische Situation der real retrospektiven Budgetvereinbarung fällt damit noch einmal besonders ins Gewicht. Vermutlich hat der Verordnungsgeber darüber - auch - nicht nachgedacht.
    Ein weiterer Punkt ist die Frage des Erbringens von Leistungen im Voraus, bei denen gerade bei den NUB\'s nicht geringe Beträge in Rede stehen. Wenn also eine Klinik tatsächlich in Vorleistung geht, geht man damit ein nicht unerhebliches Risko ein. Darüber sollte man sich auch in strategischer Hinsicht im Klaren sein.

    Guten Tag,

    es sollte von mir vielleicht nachgetragen werden, daß zwischen Weihnachten und Neujahr der Formatfehler eingekreist werden konnte. Wir gehören damit zu den 83 KH in Deutschland (unter 5%), die tatsächlich den Bericht haben abgeben können. Das ändert nach meiner Auffassung aber nichts an der grotesken Situation. Bleibt nur zu hoffen, daß die KH für die nächste - verpflichtende Runde - eher in die Lage versetzt werden und keine Pfadfinder mehr auf die Suche schicken müssen.

    Zitat


    Original von MiChu:

    Aber warum wurden das Ende der Beatmungszeit nicht so klar in den DKR festgelegt.
    z.B. Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit dem Zeitpunkt an dem die maschinelle Beatmung eingestellt wird.


    Guten Tag,

    in der Tat ist genau dieses das zentrale Problem. Wer sich in der Formulierung der Definition für einen Zeitpunkt (Ende Beatmung) darauf einläßt, eine Zeitspanne (Weaning) zu nennen, der (DKR-Schöpfer) sollte vielleicht etwas nacharbeiten.

    Zitat


    Original von phlox:

    Nach Ihrer Ansicht ist ein Patient, wenn er 7h an \"feuchter Nase\" war, geweant.

    Guten Tag,

    nun ja, ich glaube, daß Patienten, die sich für eine gewisse Zahl von Stunden ohne Beatmung halten, zumindest als \"von der Beatmung fern\" definiert werden können. Daß die dann nicht zwingend gesund sind und als geheilt durch das KH-Portal stürmen: ok. Bei mir sperrt sich nur etwas dagegen, diese Zeit als Weaning zu interpretieren, bei dem ich als Anästhesist im Erstberuf mit Dauerhobby Intensivmedizin eine andere Vorstellung inhaltlicher Art habe. Aber wir können solcherlei Gedankenaustausch noch beliebig lange fortsetzten, wobei die Diskussion vielleicht mal via Fachgesellschaften, DIMDI etc. sich einfach mal in einer Festlegung materialisieren sollte.

    Guten Tag,

    eine Frist von 24 h, die dann auch noch im Zweifelsfall der Beatmungszeit zugerechnet wird, ist schon ein wenig großzügig dimensioniert. Ich fürchte, daß Sie damit die Fülle der Anfragen eher erhöhen werden. Natürlich gibt es keine konkreten Daten zur Unterbrechungsfrist - und das ist sicher auch noch klarstellungsbedürftig. Allerdings sollte man sich dem Ganzen mal von der klinischen Seite näheren und sich fragen, ab welcher Zeit man von einer respiratorisch stabilen Situation sprechen würde, wenn es vielleicht keine DRG\'s und keine DKR gäbe. Ich muß persönlich bekennen, daß ich aus diesem Grund eine 6-Stunden-Frist dafür intern angegeben habe und halte das nach wie vor für keine inhaltlich schlechte Lösung.

    Zitat


    Original von Neuland:

    Lohnt sich das? Können die Kosten für die Anwaltsbeauftragung den Kassen auferlegt werden?

    Guten Abend,

    die Kosten für den Einsatz eines Anwalts im Verfahren beim Sozialgericht können natürlich der gegnerischen Partei in Rechnung gestellt werden, schlußendlich aber nur dann, wenn Sie das Verfahren auch für Sie positiv abschließen.
    Es macht aber durchaus Sinn, bestimmte ausgewählte Verfahren durch einen Anwalt abwickeln zu lassen, da die Formalia in der Regel vom KH nicht in hinreichendem Maße beherrscht werden.
    Dabei geht es nicht nur um die Bestreitung von Musterfällen bei ausgewählten Kodierfragen. Das ist ein schwieriges Thema und sicher sehr langwierig. Dafür braucht man schon einen etwas längeren Atem. Es geht gelegentlich auch um die Frage, ob eine KK - zu Unrecht - Erlöse verrechnet hat, Zahlungen verweigert, obwohl sie nach landesvertraglichen Regelungen verpflichtet wäre usw. usw..
    Ich kann nur empfehlen, in diesem Zusammenhang nicht nur intern zu diskutieren, inwieweit man externe anwaltliche Unterstützung einsetzt, sondern sich darüber Gedanken zu machen, an welchen Stellen intern das Fallmanagement durch wen bearbeitet wird - kurzum: die gesamte Prozeßkette auch in den eigenen Reihen aufzuräumen. Dabei kommt schon mal der eine oder andere kluge Gedanke. Das Forderungsmanagment, also die Verdrahtung von Patientenverwaltung, Abrechnung, Finanzbuchhaltung und Medizincontrolling, sollte mal beleuchtet werden, um die Reibungsverluste auch intern zu verringern. Aber das nur am Rande.

    Zitat


    Original von Finke:

    da fällt mir nur F03 Demenz ein!

    :erschreck:


    Guten Tag,

    ich wäre vielleicht vorsichtig, bei einem differenzierten und \"schwierigen\" Patienten die F03 zu kodieren. Immerhin gibt man damit ein Urteil ab, das quasi unauslöschlich auch und gerade bei der KK aktenkundig ist. Ob man damit dem Patienten einen Gefallen tut, halte ich zumindest für fragwürdig.

    Sehr geehrter Herr Harder,

    auch wenn ich Ihren Anbieter nicht kenne: wir haben den Anbieter, der angeblich mit zu den Designern des Formats gehört und vermute fast, das ist auch der Ihre. Das Ergebnis habe ich beschrieben. Es trägt ein wenig zur Skurrilität des Verfahrens bei, daß der Anbieter aktuell auch ein wenig ratlos ist.

    Anyway,

    Merry Christmas