Beiträge von Andreas_Sander

    Guten Morgen,

    genaugenommen stellen sich für mich hier zwei Fragen, nämlich danach, ob ein solches Vorgehen rechtens ist (ich vermute mal, daß man den Leistungsaustausch zwischen KH und KH i.S. eines Konsils auch zumindest juristisch auf den geschilderten Fall übertragen kann) und ob man dieses Vorgehen für gerechtfertigt, sinnvoll, geschmackvoll, akzeptabel hält.
    Zu diesem Aspekt habe ich auch in der Tat so meine Bedenken. Man sollte sich aber vor Augen halten, daß schon nach Murphy \"alles, was schiefgehen kann, auch schiefgehen wird\" und daß dann auch alles, was juristisch zulässig ist, auch Eingang in die Praxis finden wird, zumal in der aktuell angespannten Lage. Ich weiß auch, daß in großen Anwaltssozietäten bei Klientengesprächen und Gesprächen mit Bezug zu einem Klienten per Telefon grundsätzlich ein Code eingetippt wird, der dafür sorgt, daß dieser Aufwand sorgfältig auf den Fall gebucht wird. Ich wage mir zwar nicht vorzustellen, daß so etwas Eingang in die Medizin findet, aber wer richtet sich schon nach meinen Wünschen??

    Guten Abend,

    ich muß Herrn Sommerhäuser ein klein wenig widersprechen. Die Ergebnisqualität in der Medizin ist schwierig zu messen - zugegeben. Ein über alle medizinischen Fachgebiete verläßlicher Indikator ist kaum zu finden, es sei denn, man stellt auf die Letalität ab. Die Anzahl der verstorbenen Patienten in einer Klinik ist eine kaum bestechliche Größe und läßt sich anhand von Diagnosen und Prozeduren aufschlüsseln. Das hat selbstverständlich nichts damit zu tun, ob die Todesfälle vermeidbar gewesen wären (der Tod ist im Leben eines Menschen schlußendlich immer unvermeidbar), sondern mit der Frage, ob in Teilkollektiven einer höhere Sterblichkeit registriert wird als in einer Referenzpopulation. Dabei müssen Sie sich allen Fragen nach Risikoadjustierung, Vergleichbarkeit von Referenzkollektiven und Validität der zugrunde liegenden Datenerhebungen stellen. Es gibt - noch nicht in Deutschland - eine Organisation, die sich qua öffentlichem Auftrag schon seit längerem mit solchen Fragen auseinandersetzt. Die amerikanische Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ, http://www.ahrq.gov ) bietet für Interessierte eine Reihe von Informationen zu diesem Thema . Der Indikator \"Letalität\" (nicht: \"Mortalität\", Unterschied bei Wikipedia nachlesbar) ist zwar in Deutschland auch nicht unumstritten. Bei vorsichtigem Umgang läßt sich damit jedoch auch arbeiten. Ein Beispiel hierfür sind die HELIOS-Qualitätsindikatoren, die in ihrer Ausprägung allerdings auch so ihre Macken haben.

    Guten Tag,

    das InEK arbeitet aktuell an einer Neuauflage (Version 3.0??)) des Kalkulationshandbuches. Dies wurde von Herrn Dr. Heimig als Geschäftsführer in Berlin im März so berichtet. Wann die Veröffentlichung erfolgen wird, kann ich Ihnen nicht sagen; da aber die Methodik für die Kalkulationsrunde des nächsten Jahres Anwendung finden soll, würde ich mit einer eher kurzfristigen Publikation rechnen. Vielleicht kann kann Ihnen jemand beim >>>InEK<<< genauere Angaben liefern.

    Guten Morgen,

    wenn Sie nach Starten des Browsers die F11-Taste betätigen, kommen Sie an die eingebetteten Tabellen heran und können diese exportieren und weiterverarbeiten. Das ist zwar umständlicher als in den vorangegangenen Versionen aber dennoch praktikabel.

    Guten Tag,

    ich würde empfehlen, einen Katalog von Kriterien zusammenzustellen, anhand dessen intern das Routing in ambulante bzw. stationäre Fälle vorgenommen wird. Wenn ein solcher Katalog auch den KK gegenüber offen liegt, gibt es nur sehr wenig Diskussion im Einzelfall. Begründungen für die stationäre Leistungserbringung gibt es sicher nicht wenige. Hinzugerechnet werden analog den Kriterien aus dem G-AEP-Katalog das soziale Umfeld, die Entfernung vom Wohnort, das Alter, die Komorbidität (z.B. Niereninsuffizienz), die in der Regel einen gesteigerten Überwachungsaufwand generiert. Die Entfernung spielt je nach Einzugsgebiet und Sachlage sicher eine ernstzunehmende Rolle. Man kann - und das ist auch in der Diskussion mit KK zu transportieren - schlecht einem 75jährigen Patienten, der 50 km von einem Zentrum entfernt wohnt, kaum beibringen, daß er sich morgens um 4 Uhr auf den Weg machen soll, um nüchtern (!) zur Untersuchung zu erscheinen.
    Mit Argumentationen im Einzelfall, wenn die Leistung bereits erbracht wurde, tut man sich regelhaft sehr schwer.

    Guten Morgen,

    prinzipiell würde ich Ihnen recht geben, es kommt natürlich darauf an, ob die Erläuterungen zur entsprechenden OPS, ggf. über Auskunft durch das DIMDI, etwas anderes hergeben.
    Ich würde allerdings erwarten, das bei den parallel unter 5-774 aufgeführten Varianten die für den Code 5-774.x vorausgesetzten Verfahren vielleicht aufwendiger sind als nur das Einbringens eines Gelita-Würfelchens.

    Guten Tag,

    Zitat

    Im Hauen und Stechen bin ich übrigens richtig gut, das haben SIE hier und heute aber nicht mal ansatzweise erlebt.

    ich möchte an dieser Stelle auch mal eine Lanze brechen für Kassenvertreter, die in diesem Forum aktiv sind. Ihre Anfrage, Herr ToDo, wurde von mir als wirklich Anfrage verstanden, um die Kompetenz der DRG-Fangemeinde anzuzapfen. Ich finde es daher nicht so günstig, wenn man ( P_Dietz), dies nutzt, um die - vielleicht an manch anderer Stelle gerechtfertigten - Ressentiments herauszukehren.

    Zitat

    ... mit dem Krassen-Grouper ...

    Was ist denn das für ein Modell? :d_zwinker:

    Schönes WE

    Guten Morgen,

    also in unserer Grouper-Umgebung ergibt C48.0 und 5-547.0 auch die R12C. Vielleicht sollten Sie das nochmal genau prüfen. Ich habe nur inhaltlich Schwierigkeiten mit der Angabe eines retroperitonealen Tumors und einer intraperitonealen Geweberesektion. Spielt aber für die Gruppierung keine entscheidende Rolle.

    Guten Morgen,

    Da man bei der Verhandlung über individuelle ZE\'S sowohl ein \"Implantat-bezogenes\" als auch ein \"Eingriffs-bezogenes\" ZE vereinbaren kann, sind beide Varianten denkbar. Es hängt davon ab, was Sie mit den KK im Rahmen der Budgetrunde vereinbaren. Es ist nicht unüblich, daß in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber ein Durchschnittswert von x Stents pro Eingriff zugrunde gelegt wird, so daß Sie dann pro Patient ein ZE abrechnen.

    Guten Abend,

    es gibt noch einen etwas anderen Ansatz:

    Man nehme die Daten, die für die Erstellung der E1 verwandt wurden sowie die Ist-Daten und gruppiere beide Datenmengen jeweils mit und ohne Nebendiagnosen. Die Differenz der Grouping-Ergebnisse ohne ND repräsentiert den \"strukturellen\" Effekt. Die Differenz der Ergebnisse mit ND weist zusätzlich den - möglichen - Kodiereffekt aus.
    Dies nur in der Kürze eines Postings. Man muß noch einige Dinge mit bedenken, was die Effekte von Simulationsgrouping (Vorjahresdaten) und die Ergebnisse bei Grouping der Ist-Daten angeht und einige Details mehr.
    Darüber hinaus hat der Zweckverband Köln-Bonn und Region ein Tool (ZEAG-Schema) entwickelt, was die von Herrn Sommerhäuser geschilderten Möglichkeiten sehr differenziert umsetzt. Wer dazu Zugang hat, mag so etwas auch benutzen.
    Wichtig nach meiner Einschätzung ist, daß man dabei nur und ausschließlich über den Aspekt der Erlösausgleiche redet. Manchmal findet man auch den Ansatz, den Coding-Effekt in die Basisberichtigung einzubauen. Die ist jedoch nach Lage der Gesetze und Verordnungen nicht vorgesehen.