Beiträge von SaE

    Hallo zusammen,

    folgende Fallkonstellation:

    Pat. in KH A (Ausland) mit HD Pneumonie, Beatmung etc.,

    dann Verlegung nach Deutschland KH B mit weiterhin Beatmung und dann dort festgestellter Sepsis

    jetzt Verlegung zu uns KH C zur Weiterbehandlung. Empfohlene Antibiose wird weiter verabreicht.


    Was darf als HD kodiert werden? Die Sepsis wegen entsprechender Weiterbehandlung? ?(

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    SaE

    Hallo zusammen,

    handelt es sich bei folgender Fallkonstellation um eine kombinierte Fallzusammenführung?

    13.02.14 bis 04.03.14 (DRG F66B) in KH A

    04.03.14 bis 11.03.14 in KH B

    11.03.14 bis 13.03.14 (DRG F66B) in KH A

    13.03.14 bis 01.04.14 in KH C

    01.04.14 bis 09.04.14 (DRG F66A) in KH A


    Müssen wirklich alle Fälle vom KH A wegen Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen zusammengefasst werden?

    Oder zählt man die ersten 3 Fälle zusammen und beginnt dann erneut ab dem Aufnahmedatum 13.02.14 die 30Tage-Frist für den letzten Aufenthalt in KH A (01.04.14) ?(

    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

    Hallo zusammen!
    Mir ist auch nicht ganz klar wo der Unterschied ist zwischen 'der Muttermund öffnet sich gar nicht' und 'der Muttermund öffnet sich nur gering' liegt, wenn doch in beiden Fällen trotz Wehen fördernden Medikamenten letzendlich eine Sectio erfolgen muss.
    Der Aufwand bleibt doch der gleiche und die entstandenen Kosten auch, egal ob sich nun der Muttermund gering weitet oder nicht oder ob die werdende Mutter starke Wehen hat oder nicht.

    Und die Kodierung soll doch den Aufwand wiederspiegeln und letzendlich in die passend bewertete DRG führen.

    Oder gibt es eine Diagnose, in der Art "medikamentöse Geburtseinleitung, die aber nicht für die vaginale Geburt ausgereicht hat" , mit der ich meinen Aufwand abbilden kann ?(

    Hallo zusammen,

    ich habe einen ähnlichen Fall. Pat. kommt mit Volumenmangel bei Lewy-Körper-Demenz.

    Meiner Meinung nach ist daher die bei Aufnahme bekannte und behandelte Grunderkrankung Demenz G31.82 als HD zu kodieren (DKR D002f).
    Immerhin ist die Exikose auch klar der Demenz zuzuordnen und als Symptom dieser zu werten. Laut MDK müsste die E86 als eigenständiges Krankheitsbild gesehen werden.

    Ich bitte um Meinungen und Begründungen...


    @ Herr Selter: der o.g. Link funktioniert leider nicht mehr und bei meiner Suche zu diesem Thema waren leider keine aussagekräftigen Antworten zu finden.


    MfG

    Hallo zusammen,

    bei uns stellte sich ein Patient mit einem großen Unterschenkelhämatom vor. Wir wollten den Patienten noch am selben Tag aufnehmen und das Hämatom operativ behandeln. Der Patient lehnte die Behandlung ab und hat das KH gegen ärztlichen Rat verlassen. Noch am selben Tag kam der Patient wieder und wurde dann stationär aufgenommen. Das Hämatom wurde in diesem Aufenthalt operativ versorgt. Der Patient konnte nach 14 Tagen regulär entlassen werden.
    Nach 6 Tagen stellte sich der Patient nochmals mit infiziertem abszedierenden Unterschenkelhämatom vor.

    Die Krankenkasse verlangt nun eine Fallzusammenführung (BSG B3 KR 15/11R).

    Wir haben daraufhin Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ein unvernünftiges Verhalten des Versicherten nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus nicht ausgeschlossen werden kann. Immerhin hatte er bereits zuvor das KH gegen ärztlichen Rat verlassen.
    Die KK antwortet, dass entsprechende Nachweise für ein unvernünftiges Verhalten des Versicherten nach Entlassung weder uns noch denen vorliegen würde. Und dass eine Beweislast hierfür bei uns liegen würde.

    Tragen wir als KH wirklich die Beweislast? Wenn ja, wie soll man das denn bitte realisieren? Reicht ein unvernünftiges Verhalten des Versicherten während des stationären Aufenthaltes nicht aus? ?(

    Hallo zusammen,

    bei uns wurde ein Patient aufgenommen und hat direkt aufgrund seines Zustandes ein CTA bekommen. Die neurosonologische Untersuchung hat nicht stattgefunden. Kann hier trotzdem die neurologische Komplexbehandlung abgerechnet werden? Immerhin sind durch das CTA alle Gefäße dargestellt. Und Doppeluntersuchungen sollen ja generell vermieden werden. 8)
    Meiner Meinung nach muss die Duplexsonographie nicht mehr stattfinden, da diese zu keinem anderen oder besseren Ergebnis führt.

    Ihre Meinung...?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Bei uns im Haus wurde ein Patient aufgenommen, nachdem er in einer HNO-Praxis nach einem Eingriff einen Kreislaufkollaps erlitt. Nach einer Nacht konnte der Patient wieder entlassen werden.

    Wir haben als HD die T81.1 (Kollaps o.n.a. während oder als Folge eines Eingriffs) kodiert.
    Der MDK ist aber anderer Meinung. Er sagt, hier müsste der ICD R55 (Kollaps) mit dem ICD Y84.9 als Hauptdiagnose angegeben werden.

    Mir stellt sich nun die Frage, wo genau der Unterschied zwischen den beiden Codes liegt. Lässt sich dann nicht immer durch einen "y" Code die "Komplikation" beschreiben? ?(

    Vielen Dank für eure Hilfe!