Beiträge von D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,
    quote:
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    Original von Selter:
    ... verliere ich endgültig meine Restgeduld
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    Zitat

    Original von Rembs:
    Ich wollte nicht die Systemfrage stellen!!
    Ich wollte erst recht nicht Ihre Restgeduld provozieren!

    Das war natürlich nicht auf Ihre Frage gemünzt, sondern auf nervige Diskussionen mit dem MDK.

    Zitat

    Original von Rembs:Das Bsp 1 DKR 0506a Postpartale Depression ist Ihnen sicherlich bekannt.
    Kodierung befolgen?

    Wie meinen Sie das? Aus "Datenschutz" nicht kodieren?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo Herr Rembs,


    Das ist in Einzelfällen (momentan) nicht zu ändern. Aber wie wird immer so schön gesagt, es ist ja "budgetneutral". Komisch nur, dass sich so viele Kassen beschweren.....

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    das ist vermutlich ein Liqiditätsproblem. Die Rückzahlung über Ausgleiche kann ja erst in einem der folgenden Jahre erfolgen. Daher verstehe ich die KK gut, wenn Sie die Preise gelegentlich drücken wollen.

    Hallo Herr Konzelmann,

    es war ironisch gemeint, deswegen auch die ......(Punkte).
    Ich hätte wohl lieber ;) oder ;) benutzen sollen, dann wäre es klarer herübergekommen .

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von Laupi:
    "mit TRAUMATISCH ausgerenketer HTEP" S73.0, T84 bei "mechanischem Versagen". Bei den Fortbildungsunterlagen ist das traumatisch nicht erwähnt, hat sich da etwas geändert?

    Hallo,

    so ist zu kodieren, die DKR ist da sehr klar.
    Änderungen kann es ja nur mit der nächsten DKR-Version geben (wobei hier eher keine anstehen).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,

    das Urteil kann man (hoffentlich) so nicht auf die DRGs projizieren (wie ja sinnigerweise alles immer nur im Einzelfall entschieden wird).
    Genau hier war ja auch ein Schwachpunkt des alten Systems, so dass mit Hilfskonstrukten wie "vergleichbare Diagnose" gearbeitet wurde.
    Wenn wir also demnächst 800 Fallpauschalen haben (die teilweise seitenlange Listen hierfür definierter Diagnosen/Prozeduren vorzuweisen haben), sollte diese Diskussion vom Tisch sein. Wenn wir dann immer noch mit dem MDK streiten müssen, dass Fall X eigentlich über DRG2 abgerechnet werden sollte, obwohl die regelkonforme Kodierung DRG1 sagt, verliere ich endgültig meine Restgeduld und wir sollten uns auf die erneute Suche nach einem anderen System machen (wir haben ja hierfür jetzt geübt).
    Das es Fehler im System gibt, ist ja allen hinreichend bekannt und es muss entsprechend reagiert werden. Das heißt Anpassung der nächsten Version und nicht free-style-Einzelfallzuordnung in Abhängigkeit der unterschiedlichen Interessenlagen.

    Zur Erinnerung:

    EINLEITUNG zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2002

    Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen. ...
    Die Kodierrichtlinien sind ein Regelwerk, das primär die Abrechnung mit DRGs unterstützt. Weiterhin tragen sie dazu bei, die notwendige Kodierqualität in den Krankenhäusern zu erzielen und gleiche Krankenhausfälle identisch zu verschlüsseln. Hierdurch gewinnt das Krankenhaus eine Grundlage für internes Management und Qualitätssicherung.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,

    Zitat

    Original von Rembs:
    Für den Kostenträger bedeutet der Ausgleich dieser Rechnung mit einer Fehler DRG einen höheren Betrag.


    Das ist in Einzelfällen (momentan) nicht zu ändern. Aber wie wird immer so schön gesagt, es ist ja "budgetneutral". Komisch nur, dass sich so viele Kassen beschweren.....

    Zitat

    Original von Rembs:
    Besteht hier nicht ein Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot?


    Das Gesundheitssystem als solches steht im Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Da macht mir eine kleine DRG keine Sorgen....

    Zitat

    Original von Rembs:Welche Rechtsnorm ist höherwertig, das Sozialgesetzbuch oder die DKR?


    Ohne es fachjuristisch unterstützen zu können:
    Die Kodierung wird durch die DKR geregelt. Fehler im System müssen behoben werden. Das SGB wird da gar nicht bemüht.

    Zitat

    Original von Rembs:Was sagen unsere Freunde vom MDK?


    Ist mir nicht bekannt. Da aber deren Aussage auch nur auf den DKR fußen kann, ist ein Fehlverhalten nicht begründbar.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Rembs:
    Vorschlag:HD R19.0

    Guten Morgen Herr Rembs,

    R19.0 ist ein Symptom (Siehe Kapitelüberschrift ICD und Text zu R19.- sonstige Symptome Verdauungstrakt), welches bei Vorliegen einer konkreten Diagnose (hier Myom) nicht kodiert werden darf.
    Das hierbei eine "richtige" DRG getroffen wird, spielt keine Rolle.

    DKR D002b Hauptdiagnose
    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Konzelmann,

    auf die Gefahr hin draufrumzuhacken, erneut eine Stellungnahme meinerseits:

    Zitat

    Original von Guenter_Konzelmann:Da wir keine aktuellen Kalkulationsgrundlagen haben für die DRG, wollte ich für einen Teil der Operationen einen Hinweis geben.


    Das G-DRG 1.0 ist das, was die aktuellen Kalkulationsgrundlagen hervorgebracht haben. Jede neue G-DRG-Version wird dann auch immer den aktuellsten Stand widerspiegeln.
    Wenn wir also nach DRGs abrechen und, bei geeigneter Fallkonstellation, die Zuordnung nach Ressourcenverbrauch durchzuführen ist, kann nur das jeweilige DRG-System Grundlage der Entscheidung sein. Außerdem währen nur SE untereinander und Fallpauschalen untereinander vergleichbar (sonst Äpfel-Birnen-Prinzip) und davon gibt es ja nun auch nicht sehr viele (wie Sie selber bemerkt haben).
    So gesehen ist der einzig praktikable Weg: Grouping und dann Entscheidung.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von elrip:
    stimmt es wirklich, dass die G81.9 mit einem höheren Erlös hinterlegt ist, als die G81.0 bzw. G81.1 ? Steuern nicht alle drei Varianten den gleichen DRG-Kode (B67B) an, der mit einem Relativgewicht von 1,13 festgeschrieben wurde ?

    Hallo,

    in der Dikussion hier geht es um die Bewertung der Kodes im CCL-System, also wenn Sie als Nebendiagnose genannt werden.

    Als HD genannt steuern sie richtigerweise alle die B67B an.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    diese Vorgabe halte ich für (gelinde gesagt) wackelig.
    Das Prinzip der Kodierung fordert den Kenntnisstand bei Entlassung des Patienten. Liegt dann also eine spastische oder schlaffe Lähmung vor, ist so zu kodieren. Die Kodierung fordert keine Sicht auf mögliche zukünftige Entwicklungen.

    Da ja auch Mitarbeiter der Kassen und des MDK hier mitlesen und sich informieren (oder es auch so schon wissen), dürften sie mittlerweile diesen Kode auf ihrer "Liste" haben.
    Falls eine erste Anfrage in einem Haus hierzu eingehen sollte, wäre eine Information hier im Forum nett.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von rostm:Nur sehe ich dann weiterhin nicht ein, warum eine onA Hemiparese Kosten erhöhend wirkt, eine spastische HP aber nicht.

    Hallo Herr Rost,

    das muss man auch medizinisch nicht einsehen.
    Wenn aber in Australien nie die spezifische Kodierung durchgeführt, sondern immer .9 kodiert wurde, können diese Kodes nicht in die Kalkulation eingegangen sein, ergo keinen CCL > 0 erhalten haben.
    Da wir nun aber in diesem Bereich noch keine eigene Bewertung haben, "spielen" wir weiter australisch.
    Ich denke, dass unsere CCL-Bewertung dies berücksichtigen wird und muß (bei uns werden diese Kodes ja auftauchen). Siehe auch hier.

    Gruß


    --
    D. D. Selter