Beiträge von D. D. Selter

    Hallo,

    zur Ergänzung:

    DKR 1001b Maschinelle Beatmung

    Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)

    8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist nur bei Neugeborenen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden).
    Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind die Anwendung von CPAP sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.
    Wenn CPAP als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird, ist 8-711.0 nicht zu verwenden; die Beatmungsdauer ist hingegen zu berücksichtigen (s.o.). In diesen Fällen ist die Anwendung der Prozedur mit 8-718 zu kodieren, d.h. zur gesamten Beatmungsdauer dazuzurechnen (s.o.: Definition der „maschinellen Beatmung“; „Methode der Entwöhnung“; „Dauer der Entwöhnung“).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Graf,

    ich war im Urlaub, deswegen jetzt erst die Reaktion.

    Nach kurzem Überfliegen des ganzen Themas konnte ich nicht feststellen, dass irgendwo darauf hingewiesen wurde, der HWI sei bei Sepsis nicht zu kodieren. Hier ging es um den "Fehler", dass die Urosepsis mit dem Kode für den HWI verschlüsselt wird (s.o.).
    Haben Sie eine Sepsis nach/bei HWI können Sie selbstverständlich beides kodieren.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Hallo nochmal,

    ich hatte "Hauptdiagnose" in der Frage überlesen und dachte, es sei die Diagnose als solches gemeint.

    Trotzdem bleibt es bei der prinzipiellen Aussage, dass es nicht "verboten" ist, die F-Diagnosen in Nicht-Psychiatrien als HD zu kodieren. Klar muß aber sein, dass die DKR Hauptdiagnose angewendet werden muß. Ist die Aufnahme wegen der F..., ist diese zu kodieren. Aufnahme jedoch wegen z.B. Leberzirrhose, dann entsprechende HD und F... wird ND (wenn ND-Definition erfüllt).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Reisch:
    Sie haben ja Recht, ich hatte Sie wirklich falsch verstanden. Aber dass Sie mich gleich drei Mal darauf hinweisen, hätte auch nicht sein müssen

    Zitat

    Original von MSimon:
    da hat mir die Technik wohl einen Streich gespielt. Oder war es doch ein Anwenderfehler 8o .

    Hallo,

    ich habe mir erlaubt, den Thread um die beiden Wiederholungsposts zu bereinigen. Macht ein schöneres Bild.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    das überrascht mich doch ein wenig. Warum sollte es nicht für jedes Krankenhaus kodierbar sein?? Der Patient richtet sich doch nicht mit seinem Leiden oder Sucht nach der Versorgungsstufe/Fachabteilungszusammensetzung eines Krankenhauses?
    Die DKR geben das ganz bestimmt nicht vor! Dort ist geregelt, was Sie wann bei wem wie oft kodieren sollen (o.k., nicht immer....), aber nicht, dass Teile des ICD nur benutzt werden dürfen, wenn eine Psychiatrie ansässig ist.

    Gerade für die Nicht-Psychiatrien sind die DKR verfasst worden (denn die spielen bei den DRGs mit). Warum dann also in den DKR diese Kodes in Beispielen beschrieben sein sollten, wenn sie gerade NICHT von den Anwendern benutzt werden dürften, entbehrt jeder Logik.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Graf:
    (obwohl der Vorschlag von Hernn Rembs auch interessant ist und sein Pro hat).

    Hallo Herr Graf, hallo Herr Rembs,

    da gebe ich Ihnen Recht.

    Ich bin nachwievor froh, dass die Schwangerschaft kein BG-lich versicherter Zustand ist und auf absehbare Zeit auch nicht als Arbeits-/Wegeunfall anerkannt werden wird. Folglich gibt es bei uns im Haus auch keine Gynäkologie/Geburtshilfe, was mich aus Med. Cont.-Sicht nicht im geringsten traurig macht.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von J-Schikowski:
    Es wird aber keine Klinik geben, die den Schnitt noch "tiefer legen" kann, da anatom. Verhältnisse (auch Schwangere haben eine Harnblase und ein Schambein, durch welche des Kind möglichst nicht zu entwickeln ist) dem entgegen stehen

    Hallo Joris,

    da ich mir auch nicht vorstellen konnte, wie hier anatomische Verhältnisse beeinflusst werden können, habe ich "(wobei man die verschiedenen Schnitte (ich meine die der Bikinis!)" gesagt.
    Wollte mich aber gynäkologisch nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen.

    Gruß


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    D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,

    es gibt mehrere Beispiele in der Kodierung und den DKR, wo etwas (noch) anscheinend vorliegt, obwohl es eben nicht so ist.

    Beispiel nicht sicher ausgeschlossenen oder bestätigte Krankheiten:

    HD: die vermutete Krankheit

    Beispiel Verlegung ohne abschließende Diagnostik:

    HD: Verdachtsdiagnose

    Beispiel ME:

    HD: Fraktur
    ND: Entfernung Osteosynthesematerial

    Die Fraktur liegt nicht mehr vor, dennoch HD.
    Die ND Z47.- erklärt dann, wie es sich verhält.

    In unserem Beispiel wir auch über die ND der Fall erklärt, nämlich, dass die Aufnahme zum Abbruch durchgeführt wurde, die Prozedur jedoch nicht vollzogen wurde.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von ToDo:
    Eine Versicherte ruft an, um zu fragen, ob eine Sectio bezahlt wird, obwohl es so aussieht, als ob das Kind spontan kommen könnte. Als Begründung gibt die Frau an, durch die Narbe in der Bikinizone nicht für alle Zeit verunstaltet werden zu wollen.

    Nun meine Frage:

    Soll diese Frau für Ihre Ehrlichkeit bestraft werden, nur weil sie nicht gerissenerweise nach Rücksprache mit Arzt bzw. Krankenhaus "auf Angst macht"?

    Hallo ToDo,

    ihr Beispiel ist nicht nachvollziehbar:

    Eine Frau, die keine Narbe in der Bikinizone haben will (wobei man die verschiedenen Schnitte (ich meine die der Bikinis!) und der jeweilige Modetrend zu berücksichtigen ist), wird eher die Sektio vermeiden wollen und ruft nicht die Kasse an, ob das, was sie dann genau dahin bringt, wohin sie anscheinend nicht will, gezahlt wird.

    Gruß

    --
    D. D. Selter