Hallo,
zur Ergänzung:
DKR 1001b Maschinelle Beatmung
Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)
8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist nur bei Neugeborenen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden).
Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind die Anwendung von CPAP sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.
Wenn CPAP als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird, ist 8-711.0 nicht zu verwenden; die Beatmungsdauer ist hingegen zu berücksichtigen (s.o.). In diesen Fällen ist die Anwendung der Prozedur mit 8-718 zu kodieren, d.h. zur gesamten Beatmungsdauer dazuzurechnen (s.o.: Definition der „maschinellen Beatmung“; „Methode der Entwöhnung“; „Dauer der Entwöhnung“).
Gruß
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D. D. Selter