Beiträge von D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,

    warum so umständlich? Die DKR sind eigendlich klar:

    D002b Hauptdiagnose

    Nicht ausgeführter ursprünglicher Behandlungsplan

    Als Hauptdiagnose ist diejenige Krankheit anzugeben, die nach Analyse der Krankenakte die stationäre Aufnahme veranlasst hat, selbst wenn die Behandlung aufgrund unvorhergesehener Umstände möglicherweise nicht durchgeführt wurde (s.a. DKR D007a Aufnahme zur Operation, Operation nicht durchgeführt (Seite 17)).
    (Klar, dass die Schwangerschaft keine "Krankheit" ist, hier fehlt eine Zusatzbezeichnung wie z.B. "Zustand" oder ähnliches)

    D007a Aufnahme zur Operation, Operation nicht durchgeführt

    Wenn ein Patient für eine Operation stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:
    a) Wenn die Operation aus technischen Gründen nicht ausgeführt wurde:
    Beispiel 1
    Ein Patient wurde aufgenommen zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei
    Seromukotympanon. Die Operation wurde aus technischen Gründen verschoben.
    Hauptdiagnose: H65.3 Chronische muköse Otitis media
    Nebendiagnose(n): Z53.- Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die
    aber nicht durchgeführt wurden

    (Die OP-Verweigerung fällt unter "technischer Grund")

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von ToDo:
    wer kann denn im Gesundheitswesen ohne Sarkasmus leben und arbeiten?

    Wir rauchen für Gesundheit und tanken für die Rente, was soll da noch überraschen? ;)

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Guten Tag,

    gehört habe ich schon etwas und die Betonung liegt dabei deutlich auf gehört. Ich möcht klar stellen, dass ich keine Garantie für die Richtigkeit dieser Aussage übernehmen kann und will.

    Es sieht so aus, dass das Scheitern bereits beschlossen ist. Aus formalen Gründen kann dies noch nicht offiziell erklärt werden.

    Gruß und in Erwartung der Ersatzvornahme
    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Meine Einschätzung für diesen speziellen Fall (wurde dass schon diskutiert?) aDKR D002 V2003 Seite 8:

    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen: Entscheidung nach Ressourcenverbrauch ...

    Hallo Herr Hirschberg,

    0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes

    Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen ....
    Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor. Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.
    ...
    Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002b Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose
    auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von PatKlein:
    hören Sie auf, sich nach den derzeitigen Gewichten zu richten!!
    ...
    Und so entsetzlich viele Patienten mit einer echten Paraplegie werden Sie ja wahrscheinlich auch nicht haben. Oder sind Sie ein Zentrum? Dann hatten Sie allen Grund, dieses Problem bei der InEK bis Ende März ins Netz zu stellen und das haben Sie dann wahrscheinlich auch getan.

    Guten Tag,

    Herr Gust, dass es bei Vorliegen von Para-/Tetraplegie machmal zu einer niedriger bewerteten DRG führt, ist richtig. Es funktioniert aber auch andersherum (groupen Sie mal das Beispiel 3 aus den DKR 1910a Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie).
    Ich gehe mal davon aus, dass Sie hier so kodieren wollen, dass der vermehrte pflegerische Aufwand berücksichtigt wird und somit die Para-/Tetraplegie-DRG getroffen wird. Das ist übrigens ganz sicher so, dass das Vorliegen einer Para-/Tetraplegie den Pflegeaufwand erhöht und somit ist es generell zu kodieren. Auch als Arzt kann man nicht willkürlich festlegen, was "vermehrter Aufwand"" bedeutet.
    Sie sagten: "Diese Nebendiagnose würde ich in den meisten Fällen nicht kodieren, selbst wenn der Patient dadurch aufwändiger (vermute es sollte weiter heißen:) in der Behandlung/Pflege ist." und "Aber ND die mehr Aufwand verursachen und dann weniger Erlös erbringen sind und bleiben Unsinn." Wir können uns doch darauf einigen, dass es augenscheinlich einen Mehraufwand bedeutet, oder nicht?
    Fakt ist, es ist zu kodieren, gänzlich unabhängig von irgendwelchen RG-Vergleichen.
    Das DRG-System zahlt den mittleren Fall, nicht jeden Einzelnen nach seinem errechneten Aufwand/Kosten/etc. Das führt zu "Ungerechtigkeiten" die aber durch andere Fälle kompensiert werden (sollen). Das funktioniert nicht immer (Kompressionseffekt, ...) und dann muss man die entsprechenden verantwortlichen Stellen informieren (im Sinne des Vorschlagverfahrens beim InEK). Die Kodierung so zu manipulieren, dass ein selbst definiertes Ergebnis erzielt wird, ist nicht nur ein Regelverstoß der mit Strafe geahndet wird, es boykotiert auch eine sinnhafte Kalkulation. Das es nie zu einer 100 % gerechten Lösung kommen wird, ist klar.

    Bei uns wird der DKR entsprechend kodiert und geprüft. Wir haben aber auch mit anderen Querschnitts-Zentren auf die Querschnitt-DRG-Problematik hingewiesen. Warten wir mal ab, ob die verschiedenen Vorschläge die beim InEK eingegangen sind zu Änderungen führen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    P.S.

    Das ToDo unter einem Pseydonym postet, finde ich in seiner Situation völlig verständlich.

    Hallo Herr Schmidt,

    mir bleibt der Sinn etwas verborgen....
    Welche verwertbare Info erhält man, wenn man nur die genannten Fehlerzahlen in eine Tabelle eingibt und vergleicht (das haben wir ja so gesehen schon im Thread)?

    Der viele Fehler hat, hat ein Problem (wahrscheinlich mehr mit seiner Datenlage, als mit der Software), der wenig hat, hat keins oder ein geringeres.
    Das einzige was doch Sinn machen würde, wäre einen Datensatz von mehreren Tolls zusammenstellen zu lassen und dann vergleichen.
    Wobei dann immer noch ein Referenztool angegeben werden müsste, um eine entsprechend sinnvolle Schlußfolgerung zu ziehen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Rost,

    Zitat

    Original von rostm:
    ...Frage war, ob man beim Inek nicht darauf hinwirken kann, dass man die Erlaubnis dazu geben sollte, dass in solchen Fällen die Codierung weggelassen werden darf, in denen Mehrleistungen zu Mindervergütungen führen...

    Mal abgesehen davon, dass es völlig konträr zu dem Verständnis der DRG-Sytematik und der DKR wäre, würde es schon deswegen nicht praktikabel sein, weil es bedeuten würde, dass alle Fälle immer unter diesem Gesichtspunkt gecheckt werden müssten. Es müsste jeder Fall x-mal durchgegroupt werden (natürlich würde eine entsprechende Software keine lange Entwicklungszeit haben). Wer soll das machen, nicht jedes KH (um nicht zu sagen "die Wenigsten") prüft jeden Fall vor Rechnungsstellung auf Alternativen dieser Art?

    Das wäre das Pferd von hinten aufzäumen.
    Der Weg kann nur der sein, dass durch die vorgegebene Kodierung die Fälle in die korrekte DRG einsortiert werden. Systemfehler, wenn es dann welche sind, die zu beheben sind, müssen im System eliminiert und nicht durch externe Manöver kompensiert werden. Sonst wird es noch viel chaotischer und inhomogener.

    Zitat

    Original von rostm:(Ich harre im Übrigen der Erklärung, wie der Fuß in die Lunge kommt;D ;D ;D

    Mit viel Anlauf!

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat

    Original von C-Hirschberg:
    ...
    "alles" wollen wir ja garnicht, vielleicht nur die häufigen Probleme..., ein paar Abgrenzungskriterien... und das Wissen, dass die Ersteller der Kodierrichtlinien selbst bei der Formulierung klare Vorstellungen davon haben, was einbezogen sein soll und was nicht, wenn formuliert wird "eigenständiges, wichtiges Problem"...

    Das sehe ich genauso und habe die gleichen Wünsche.

    Folgendes:

    Zitat

    Original von Selter:
    ...
    Würde man alles definiert vorgeben wollen, wären die DKR in Buchform nur mit dem Sattelschlepper transportierbar und würden in dv-Form keinen Speicherplatz für Anderes auf den Rechnern übriglassen.

    Es bleibt also letztlich nur die "vernünftige" Einzelentscheidung ohne mir anmaßen zu wollen, dass immer die "richtige" Entscheidung getroffen werden kann/wird.

    bezog ich auf:

    Zitat

    Original von C-Hirschberg:
    ...Und ansonsten alle Symptome kodieren sofern diese die ND-Definition erfüllen (denn dann sind sie ja eigenständige Probleme, die ein bestimmtes Vorgehen bedingen)?


    und auf die Tatsache, dass nicht Alles definiert werden wird.

    Gruß


    --
    D. D. Selter