Beiträge von D. D. Selter

    Hallo,

    Zitat


    Original von ToDo:
    Ich teile Ihre Auffassung, dass Kassen Nebendiagnosen zunächst einmal nur dann kritisieren werde, wenn der CCL-Wert nicht in eine höher bewertete DRG führt.

    Na das ist doch mal eine Aussage!
    Wir werden dann bei all den von Ihnen beanstandeten Fällen klaglos die ND´s streichen, die nicht in eine höhere Abrechnungsstufe/DRG geführt haben und entsprechend ersetzen (wir richten uns dann völlig nach Ihren Wünschen!).
    Wir begrüßen sehr, dass die fallerschwerenden ND´s künftig ausnahmslos kassenseitig akzeptiert werden.

    Hier hat ein Kassenmitarbeiter (ToDo = Zutun; hier ist der Name Programm!) doch das Herz auf dem rechten Fleck!

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    wir haben das Problem, dass die DKR allgemeine gegenüber speziellen Vorgaben "bevorzugt", sprich, es unterliegt sehr oft der Interpretation, wie ich was auslege (und woher der Wind bei der Argumentation (Kasse, KH) weht).
    Beispiele sind:
    Was ist eine diag., therap. Maßnahme (schon einmal Blutlabor, schon 1 Tablette?)?
    Was ist eine zusätzliche pflegerische Leistung?
    Wann ist ein Symptom ein eigenständiges Problem (direkt mit obigen Kriterien vergesellschaftet)?
    Ganz abgesehen davon, wann ist ein Diabetes entgleist, wann liegt eine Hyper-Hypo-Irgendwas vor usw. (was auch nicht wirklich Inhalt der DKR sein kann, hier wir ja dann letztlich immer auf die Fachgesellschaften verwiesen).

    Würde man alles definiert vorgeben wollen, wären die DKR in Buchform nur mit dem Sattelschlepper transportierbar und würden in dv-Form keinen Speicherplatz für Anderes auf den Rechnern übriglassen.

    Es bleibt also letztlich nur die "vernünftige" Einzelentscheidung ohne mir anmaßen zu wollen, dass immer die "richtige" Entscheidung getroffen werden kann/wird.

    Die Kassen werden zunehmend mit Prüfprogrammen die Rechnungen checken. Hier sind dann selbstdefinierte Kriterien hinterlegt, die Fälle "auffällig" machen. Danach wird nur noch 1 Taste gedrückt und schon ist der Beanstandungsbrief mit den Auffälligkeiten an das KH absendebereit.
    Als Kasse würde ich u.U. Fälle mit ND bei PCCL 0 als "ohne Auffälligkeiten" werten und anstandslos zur Zahlung anweisen (lassen wir mal die Problematik: "hätte gar nicht stat. behandelt werden müssen" beiseite).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Guten Morgen,

    es wird doch überall nur darüber diskutiert, was alles aus dem DRG-System herausgenommen werden möchte/muss/soll/könnte.
    Diese Aussage ist mir neu und ja dann fast schon erfrischend:
    Das, was von Anfang an als nicht über Pauschalen darstellbar galt, soll rein. Anderes, was von Anfang an als unproblematisch angesehen wurde, soll raus.
    Hat was.....

    Klar ist aber, dass die Intention ist, möglichst viel im DRG-System unterzubringen. Besonders die Kassen sind sehr daran interessiert, möglichst wenige Ausnahmen und Zusatzentgelte zuzulassen.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von Susanne:
    1. "Es geht um widersprüchliche Aussagen in DKR und ICD. Ösophagusvarizen. Pat. kommt zur Verödung von Varizen, keine Blutung, Grundkrankheit C2-tox. Leberzirrhose."
    2. "Hauptdiagnose: Ösophagusvarizenblutung
    Nebendiagnose(n): Leberzirrhose"


    Wie kann ich "Blutung" kodieren, wos doch nicht blutet?

    Guten Morgen,

    "mit Blutung" ist das Beispiel in der DKR. Es spielt für die Kodierweise (+/*-Systematik) keine Rolle, ob mit oder ohne Blutung (mit Blutung I98.21*).
    Es wurde aber nicht I98.21* besprochen, sondern die I98.20*, also "ohne Blutung".

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Rost,

    diese "hausgemachten Verlustgeschäfte" sind ja hier schon öfter diskutiert worden.
    Es ist natürlich nicht gerade der Akzeptanz des Systems dienlich, wenn man für mehr Leistung nicht mehr (oder zumindest gleichviel), sondern weniger erhält. Dahinter steckt natürlich das Mapping und die Kalkulationsergebnisse.
    Dummerweise ist es bei diesen Beispielen so, dass die neu getroffene DRG ein niedrigeres RG hat, als die zunächst erzielte (hätte ja auch anders herum sein können).
    Ob und wie diese "Ungerechtigkeiten" bei der System-Pflege behandelt werden, bleibt abzuwarten. Letzlich bliebe nur eine Anpassung des Mappings (was bei zukünftigen Kalkulationsergebnissen aber auch zu einem unerwünschten Ergebnis führen könnte (Umkehrung des RG-Höhenverhälnisses einzelner angesprochener "DRG-Pärchen").
    Es werden uns bestimmt Probleme dieser Art erhalten bleiben, wobei das System auch keinen Anspruch auf Einzelfall-Gerechtigkeit erhebt.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von rostm:
    Aber epidemiologischen Spaß beiseite: Ist nun die Leberzirrhose oder die Ösophagusvarizen (wenn auch ICD-mäßig fälschlicherweise) die HD?

    HD sind die Ösophagusvarizen, aber diese sind nach der +/*-Systematik zu kodieren:
    Ätiologie (Zirrhose) = 1. Diagnose, Manifestation (Ösophagusvarizen) = 2. Diagnose.
    Das bedeutet letzlich HD = K70.3+ , ND =I 98.20*.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Guten Tag Herr Rost,

    es sind schon andere über das Problem gestolpert und es ist auch an das InEK weitergegeben.
    Demographische Daten zu C2-Abusus und Folgeerkrankungen kann ich leider nicht liefern.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Selter:
    ...meine Meinung schildere ich später...

    jetzt ist später:

    Hallo,

    hier handelt es sich doch wahrscheinlich um einen strukturellen Fehler.
    Die Aussage der DKR D002b Hauptdiagnose `Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose´ (bzw. des genannten Beispiels 4), ist, dass das behandelte Symptom (ohne Behandlung der Grunderkrankung) als HD zukodieren ist. Es wurde ein medizinisch einleuchtendes Beispiel gewählt, jedoch dann wohl nicht genau geprüft, wie es im kodierten Zustand aussieht (im Beispiel auch keine Angabe der ICD`s). Nun ist es aber dummerweise so, dass hier die +/*-Systematik im Sinne der DKR D002b Hauptdiagnose `Kreuz – Stern – System´ und D012a `Mehrfachkodierung´ angewendet werden muss und somit das Prinzip der „Ätiologie vor Manifestation“ greift, bedeutet, dass die Zirrhose doch zur vermeintlichen HD wird, obwohl der Sekundärcode letztlich den Aufnahme- und Behandlungsgrund darstellt.

    Möglichkeit 1: Ein schlechtes/missverständliches Beispiel, welches angepasst werden sollte.
    Möglichkeit 2: Ich täusche mich, und es ist anders zu interpretieren.

    Tendiere eindeutig zu Möglichkeit 1 und würde entsprechend kodieren.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von nusser:
    Nach den Kodierrichtlinien (D012a) ist der Ätiologiekode vor dem Manifestationskode anzugeben.
    Daraus ergibt sich m.E. in dem geschilderten Fall folgende korrekte Kodierung:

    HD: K70.3 Leberzirrhose C2-toxisch :drink:
    ND: I98.20* Ösophagusvarizen bei Leberkrankheiten ohne Blutung

    Guten Tag,

    na dann eröffnen wir doch mal die Diskussion ;D, meine Meinung schildere ich später:

    D002b Hauptdiagnose

    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren (siehe Beispiel 4).
    Beispiel 4
    Ein Patient wird mit Ösophagusvarizenblutung bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur die Ösophagusvarizenblutung behandelt.
    Hauptdiagnose: Ösophagusvarizenblutung
    Nebendiagnose(n): Leberzirrhose

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von rostm:
    Wie also kodieren? K74.6 sonstige Zirrhose und als Sek.-diagnose B94.2?

    Hallo Herr Rost,

    eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Einen spezifischen Kode gibt es nicht, die posthepatische Leberzirrhose wird unter K74.6 subsummiert.

    Gruß


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    D. D. Selter

    Hallo Herr Winter,

    Alternative:

    Wenn sie Ihren Beitrag erst mal in einem Textverarbeitungsprogramm verfassen und danach in das Bearbeitungsfenster bei myDRG kopieren, haben Sie ja die Möglichkeit ein entsprechendes Prüfprogramm drüberlaufen zu lassen.
    Ich gehe davon aus, dass Sie auf Ihrem Rechner mit Internetzugang Entsprechendes installiert haben.

    Gruß


    --
    D. D. Selter