Hallo,
zur Unterstützung der Aussage von Herrn Konzelmann:
DKR-Vorwort:
Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen,ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.
Sollten sich hieraus DRG-Zuordnungs- oder sonstige Probleme ergeben, ist eine Anpassung (wo auch immer) nötig. Die Probleme werden aber nur dann transparent, wenn sie nicht von vorne herein "vermieden" werden.
Gruß
--
D. D. Selter