Beiträge von D. D. Selter

    Hallo,

    zur Unterstützung der Aussage von Herrn Konzelmann:

    DKR-Vorwort:
    Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen,ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.

    Sollten sich hieraus DRG-Zuordnungs- oder sonstige Probleme ergeben, ist eine Anpassung (wo auch immer) nötig. Die Probleme werden aber nur dann transparent, wenn sie nicht von vorne herein "vermieden" werden.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Rembs,

    die Regel 1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren beinhaltet auch:

    ....
    In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden.
    ....

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Rembs:
    Vorschlag: HD M79.18 ND M42.03

    Guten Morgen Herr Rembs,

    das ist kein gangbarer Weg, da hier die DKR eindeutig sind:

    D002b:

    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind (siehe Beispiel 2).

    Die Myalgie ist ein solches Symptom und nicht zu kodieren, weder als HD noch als ND.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von cjacobs:
    Wenn 5% manuell zu korrigieren sind, wissen Sie ja was Sie in der nächsten Zeit tun...

    Guten Tag,

    ich möchte erneut auf § 4 (siehe oben) hinweisen.

    Eine Korrektur ist erst nötig, "wenn mehr als 10 v.H. der DRG-Daten fehlerhaft oder nicht verarbeitbar sind oder die Anzahl der übermittelten Fälle von der abgerechneten Fallzahl des Berichtszeitraums um mehr als 10 v. H. abweicht."

    Somit ist der Datensatz mit 5 % Fehlermeldungen vollständig und nur aus persönlichem Interesse zu korrigieren. Eine Verpflichtung besteht hierfür nicht.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Admin:
    Aber wie aus zunächst "fabuliert" "famuliert" wurde, ist nur mit no-edit-count eines Admins zu erklären... :rolleyes:

    (Hab' eine Datensicherung, kann's also beweisen ;)

    Guten Morgen Burkhard,

    das ist mir dann aber doch rätselhaft, da ich mich nicht erinnern kann, den Post in dieser Art bearbeitet zu haben. Erinnere mich normalerweise an solche "Aussetzer", wobei ich diesen dann hätte stehen lassen (da ja in diesem Zusammenhang fast schon "witzisch").

    Oder es liegt daran, dass ich wegen meines neuen Stammhalters mindest genauso wenig Schlaf abbekomme (wie du auch anscheinend, wenn ich mir deine Postzeiten anschaue) und physische Serverabstürze vermelden muß.
    Ich habe auch ein edit-count und meine edits werden dementsprechend auch mit Anzahl ausgewiesen (wobei ich selbstverständlich die delete-Funktion habe....;)...).

    Dann mal her mit den Beweisen!

    Grüße

    Dirk

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Hallo Dirk,

    danke für die guten Wünsche, aber ich war gerade mal einen Tag mit einer j01.9 ( ja sie war "nicht näher bezeichnet", ich muss das ja wissen ;) ) außer Gefecht.

    Huste einmal auf einem Flughafen zu deinen übrigen Symptomen und schon wirst du zur Zeit in einigen Ländern dieser Welt in Quaratäne gesteckt....

    Nach Informationserhalt der Harmlosigkeit und geschilderten rapiden Erholung, nehme ich selbstverständlich jegliche Genesungswünsche zurück.

    Hosçakal!

    Dirk


    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    C50.- B (beidseits) und entsprechende Prozeduren (wenn jedesmal gleiche = 2 x entsprechenden Kode).

    Gruß

    D. D. Selter

    P.S.:
    Kodierfragen sind besser im Kodierforum "Fragen zu praktischen Kodierproblemen" aufgehoben

    Guten Morgen,

    vor kurzem war man mit 0,7 noch fahrtüchtig, jetzt liegt die Grenze bei 0,5. Das impliziert, dass man mit 0,7 noch gehfähig sein sollte und nicht automatisch ein Beinbruch daraus resultiert ....

    Ich muß zugeben, dass das kein Argument ist und weiter, dass ich die Kodierung der Suchterkrankungen mit Ihren unterschiedlichen Qualitäten und Kodes als schwierig erachte.

    0501a Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope
    Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

    Akute Intoxikation [akuter Rausch]
    "Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Bewusstseinslage, kognitiven Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder anderer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen. Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen Wirkungen der Substanz und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab, ausgenommen in den Fällen, bei denen Gewebeschäden oder andere Komplikationen aufgetreten sind."

    Sollte in der Akte erwähnt sein, dass die Patientin sich bei Aufnahme in einem entsprechenden Zustand befand, wäre die F10.0 kodierbar. Besonders dann, wenn das Fallmanagement hierdurch von dem "Normalfall" abwich.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Admin:
    Ein Blick ins Türkische erweitert auch die Erkenntnis: Merhaba ist leicht, wie stehts aber mit Inek :-))

    Guten Morgen Burkhard,

    "Kuh" heißt auf türkisch "Inek".

    Das hat mir mal Christian Jacobs (Gruß und gute Besserung!) erzählt, der in Istanbul famuliert hat.

    Ciao

    Dirk