Hallo die Herren,
Das BMG sagt folgendes:
Neutralisierung von Upcoding-Effekten
Auf Grund der Erfahrungen in anderen Staaten, die DRG-Systeme eingeführt haben, ist zu erwarten, dass sich das Kodierverhalten der Krankenhäuser in den ersten vier Jahren erheblich verbessert.
Hier wird doch von „Verbesserung“ gesprochen und nicht von „Betrug“. (siehe unten)
... Verbesserungen werden normalerweise belohnt und nicht bestraft...
Ich habe jedenfalls früher ein paar Märker für gute Zensuren bekommen und nicht Hausarrest!
Heute werden nur in geringem Umfang Nebendiagnosen erfasst. Bei dem australischen DRG-System hängt die Einstufung in die höheren Schweregrade und damit in die besser bezahlten Fallpauschalen auch von der Kodierung von Zusatzerkrankungen oder Komplikationen (Nebendiagnosen) ab. Diese erwünschte Veränderung des Kodierverhaltens darf jedoch nicht dazu führen, dass bei gleichbleibenden Leistungen zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen entstehen.
Was soll das denn bitte bedeuten? Etwa: Wir übernehmen zwar ein solches Modell, es darf sich aber nicht auswirken?
Außerdem wurde doch auch schon in der Vergangenheit nicht (immer) leistungsgerecht bezahlt. Eine genaue Darstellung über HD, ND und Prozeduren (soweit möglich) hat doch in der Vergangenheit nichts gebracht, außer Arbeit. Jetzt wo wir komplexe Sachverhalte erstmals darstellen, sollen sie sich aber nicht auswirken? Die Konvergenzphase soll Anpassungen in beide Richtungen zulassen..., wie bitte soll das dann noch nach OBEN möglich sein??? Dürfen die Gesamtausgaben bundesweit nur nicht durch die neue Kodierqualität erhöht werden, mit der daraus ableitbaren Möglichkeit der Umschichtung, oder ist das KH-individuell zu sehen?
Für die Vereinbarung des Basisfallwerts auf der Landesebene wird deshalb mit § 10 Abs. 3 Satz 3 KHEV vorgegeben, dass diese Upcoding-Effekte durch eine entsprechende Absenkung des Basisfallwerts zu neutralisieren sind. Entsprechend bestimmen die §§ 3 und 4 KHEV, dass Mehrerlöse des einzelnen Krankenhauses vollständig auszugleichen sind, soweit sie auf Upcoding-Effekte zurückzuführen sind. Für die pauschalierte Ermittlung dieser Mehrerlöse wird eine Berechnungsformel vorgegeben.
Hier klingt Upcoding auf einmal wie „Betrug“. (siehe oben)
Mehrerlöse vollständig ausgleichen bedeuten für 0 € Leistung erbringen. Das wäre im Falle des Betrugs (setzt doch eigentlich Vorsatz voraus, wie will man den immer nachweisen?) ja akzeptabel, aber da gibt es ja die Regel des „doppelten Ausgleichs“. Bedeutet doch letztlich, dass hier also doch nicht die absichtlich-oder-nicht falsch verschlüsselten Fälle gemeint sein können.
Ich gebe zu, dass ich hier nicht alles richtig verstehe. Ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, dass gewisse Themen sehr allgemein behandelt werden, damit man später niemanden konkret auf eine Aussage festnageln kann. Ketzerisch könnte man natürlich sagen, dass hier die Maxime der Politik in Reinform erfüllt werden, das bringt aber auch nichts.
Ich hätte auch gerne, wie Hr. Scholz und die Anderen, eine Deutung, die nicht noch mehr Fragen aufwirft. Aber vielleicht habe ich den Text auch gar nicht so verstanden, wie er gemeint ist. I)
...auf die Formel bin ich gespannt...
Gruß
D. D. Selter
[ Dieser Beitrag wurde von Selter am 03.08.2001 editiert. ]