Beiträge von D. D. Selter

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    Original von DTA:
    ..auch wenn dieser Bogen aus z.B. 1000 "pflegerelevanten" Nebendiagnosen bestehen würde, werden mit diesem Verfahren Pflegeleistungen nicht Leistungsgerecht entlohnt, da der Erhebungsbogen IMMER über ärztliche Prozeduren berechnet werden soll!


    Guten Morgen Hr. Hoffmann,
    es muß jedem klar sein, dass weder der ICD-10, noch der OPS-301 der Kostenrechnung dient, egal ob in der Pflege oder im ärztlichen Bereich (dort helfen einem auch nicht die paarundzwanzigtausend Prozedurenschlüssel). Dafür sind sie weder konzipiert worden noch in diesem Bereich praktisch einsetzbar. Die Kostenrechnung muß auf einer anderen Basis aufgebaut werden. Die meisten KH werden ja irgendwann demnächst mal mit der Kostenträgerrechnung anfangen. Man will ja nun mal wissen, was so die eine oder andere DRG "kostet", um zu erfahren, ob man nun damit "verdient" oder "drauf legt". Desto differenzierter man also seine Leistungen darstellen kann (und will), desto genauer wird also diese Auswertung sein. Hier stoßen Sie dann ganz schnell an die Grenzen der Systeme. Nicht umsonst gibt es überall "Hausschlüssel" um Insuffizienzen auszugleichen.


    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

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    Original von Cramer:
    Irgendwie kommt mir bei manchen Sachen ja die Galle hoch: gruppieremn Sie mal irgendeinen operative DRG mit G81.9 (=unspezifisch) und dann mit G81.1 oder G81.0 (was die Kodierrichtlinien ja fordern)...
    -> Aha-Effekt.



    Hallo Hr. Cramer,
    welche Kodierrichtlinie sprechen Sie an? Es ist schon klar was bei den anderen Diagnosen passiert , deswegen stehen sie ja auch nicht auf der Liste...
    Schaue mir dann gerne Ihre Liste an.
    MfG
    Selter


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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Hallo Hr. Cramer,
    Hr. Sommerhäuser hat die Liste bereits freundlicherweise in den Downloadbereich unter "Helferlein" eingestellt, bzw. ist sie ebenfalls unter Neuigkeiten! zu finden.

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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

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    Original von LFaith:
    nur um auf Ihren Wunsch, Herr Selter, nach einer Analyse-Software einzugehen:
    Diese Software existiert bereits. Der "DRG-Analyser" analysiert gegroupte Daten nach einem Haus, nach Abteilung und nach einzelnen Fällen.
    Wir, die 3M, stellen Ihnen gerne diese Software vor.


    Guten Tag Hr. Faith,
    wir haben schon etwas, es ist aber noch nicht einsatzbereit. Das meinte ich mit: Darauf warte ich noch!
    Ich komme aber u.U. auf Ihr Angebot zurück.
    Danke

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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Guten Morgen Hr. Cramer,

    hier mal Auszugsweise ein paar Diagnosen:

    E87.6 Hypokaliämie
    E87.5 Hyperkaliämie

    N30.0 akute Zystitis
    N39.0 Harnwegsinfekt
    N39.3 Streßinkontinenz
    N18.8 chron. Niereninsuffizienz
    R31 Hämaturie
    R32 Harninkontinenz
    R33 Harnverhaltung
    A09 Diarrhoe und Gastroenteritis, vermutlich infektiöser Ursprung
    R15 Stuhlinkontinenz
    K91.3 Darmverschluß p.o.
    K91.4 Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie

    Natürlich sind da auch Diagnosen dabei, die dem Arzt auffallen. Die Frage ist dann immer nur, ob sie auch EDV-tech. erfaßt werden. Wenn ihnen eine Liste vorliegt von der sie nur ablesen müssen, geht`s viel besser.
    Ich habe die Liste an Hr. Sommerhäuser geschickt, vielleicht stellt er sie ja in den Downloadbereich. Ansonsten Outen Sie sich doch einfach: Zur Belohnung sende ich Ihnen die Liste im Exel-Format ;) .
    Nebenbei: Ich sehe keinen Grund auf die Verabschiedung der Neuen Kodierrichtlinien zu warten. Ich muß mich momentan nicht an sie halten (da es sie gar nicht gibt!), will aber doch meine Leistungen möglichst gut darstellen. Warum also warten?

    Beispiel:
    Patient mit Pneumonie:
    ohne ND: 0,89 RG
    = 3.560 DM (mal angenommene BR von 4.000 DM, ich weiß = optimistisch)

    Patient mit Pneumonie:
    mit ND (Stul- u. Harninkontinenz, Senilität): 2,37 RG
    = 9.480 DM (4.000 DM BR)

    Wenn ich also mit diesen Diagnosen, welche meist von der Pflege "beachtet" werden, ein RG von 2,37 erreiche und damit letztlich meinen CMI mitbestimme, gibt es für mich keinen Grund zu warten.
    Nachwievor steht geschrieben, dass die Daten aus 2001 zur Budgetbemessung 2003 herangezogen werden. Wir sind uns einig, dass das natürlich, in Abwesenheit der Kodierrichtlinien, schwerlichst nachvollziehbar ist. Da ich aber nicht weiß, wann letztlich D-Day sein wird, möchte ich doch auf diese Diagnosenerhebung jetzt schon nicht mehr verzichten müssen.

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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

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    Original von Hab-StElisabeth:
    Wir werden daher der Pflege im Stammblatt die Möglichkeit geben, ICDs zu erfassen.
    Die "Endkontrolle" muß allerdings beim behandelnden Arzt liegen, da er lt. Kodierrichtlinien verantwortlich ist, und die Pflege eine solche Verantwortung auch nicht akzeptieren würde.
    Zu erhoffen ist hierbei auch eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Pflege, da erstere den letzteren zuarbeiten, und diese dafür ein besseres Verständnis der pflegerischen Leistungen erlangen.

    Guten Morgen Hab-StElisabeth (es wäre schön zu erfahren, wer oder was sich dahinter verbirgt (siehe "Outen"),
    bei uns wird ähnlich verfahren. Ich habe die Pflege genauso DRG-bezogen geschult, wie auch die Ärzte. Von der Pflege wird für jeden Patienten ein Ankreuzbogen mit "CCL-Pflegediagnosen" geführt, dieser wird am Ende des Aufenthaltes mit der Akte dem Arzt übergeben. Dieser überprüft erst ihre Zulässigkeit (der Arzt ist der endverantwortliche Kodierer) und gibt sie dann ein.
    Ich habe bewußt diesen Bogen auf eine DIN A4 Seite reduziert, um den Blattsalat gering zu halten. Deswegen wurden nur die relativ häufigen aufgeführt und eben nur diese, die auch einen CCL haben (trotzdem bin ich ansonsten der Meinung, dass eine Reduzierung der ND-Verschlüsselung nach CCL-Gesichtspunkten inadäquat ist und nur in diesem Bereich durchgeführt werden sollte). Es finden sich dort auch Diagnosen, die differenziert betrachtet werden müssen. Das wird aber nicht von der Pflege verlangt, sondern der Arzt muß am Ende festlegen, ob es z.B. eine Demenz bei Alzheimer mit frühem Beginn ist oder nicht. Dies ist auch klar auf dem Bogen erwähnt. Die Diagnosen stehen deswegen so differenziert da, damit nicht mehr noch nach den Kodes gesucht werden muß. Wichtig ist auch die Option zu liefern: Keine aufgeführten ND erhoben. Ansonsten weiß man nie, ob der Bogen nicht ausgefüllt wurde oder einfach keine ND vorhanden waren.
    Die Pflege hat den Bogen gut angenommen und fühlt sich auch mitverantwortlich.
    Ob in Zukunft der Bereich der Pflege in den DRGs über eigene Schlüssel (bzw. zusätzliche Kodes im ICD-10, nur das macht Sinn = Datenhomogenität) differenzierter darstellbar ist , bleibt abzuwarten.

    Ich werde den erwähnten Bogen Hr. Sommerhäuser zumailen, er kann ihn gerne in den Downloadbereich stellen.
    Er erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er ist für unsere Verhältnisse gedacht. Falls mir eine relativ häufig vorkommende "CCL-Pflegediagnose" durch die Lappen gerutscht sein sollte, bitte Bescheid geben.
    Außerdem ist dabei auch immer an die Kodierrichtlinien zu denken. Es läuft wahrscheinlich darauf hinaus, dass z.B. Stuhl-oder Harninkontinenz 7 Tage gegeben sein oder zumindest bei Entlassung bestehen muß.


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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Guten Morgen Herr Scholz,
    ich glaube nicht, dass wir jetzt auch noch die Zeit haben, neben all den anderen Aufgaben, die bis 2003 erledigt sein müssen, auch noch einen eigenen Algorithmus zu stricken. Auch mit der "optionalen" Eintrittsphase 03 sind dann ja nicht alle Probleme vom Tisch. Vielleicht denken wir ja dann mal an eine eigene gewichtete "Nebendiagnosentabelle" oder überlegen uns mal was man mit der Vorgabe 600-800 G-DRGs so alles machen kann. Dazu braucht man natürlich erst mal Daten und zwar gute (darüber diskutieren wir ja die ganze Zeit) und das dauert ja auch noch.
    Es war doch der Sinn der Sache, ein bereits eingesetztes System zu nutzen, nach dem Prinzip, das Rad nicht neu zu erfinden.
    Mir persönlich ist es verhältnismäßig egal, von wem unser Grouper kommt, wer für den Algorithmus verantwortlich ist und wer dafür irgendwo ein Copyright eingetragen hat oder auch nicht. Wichtig ist, dass alle eingesetzten Grouper das gleiche Ergebnis bringen und stabil sind, dafür wird zertifiziert. Der Preis wird durch die Konkurrenz geklärt und ist eh nicht der große Posten.
    Wichtiger ist mir eine viel mehr eine Software, die mit den Daten des Groupers arbeitend, mir meine Fragen beantwortet, sprich eine Analyse bereitstellt. Darauf warte ich leider immer noch! Das Ergebnis wird aber traurig sein, das weiß ich jetzt schon, nachdem ich mich auf die Fehlersuche/Schwachstellenanalyse gemacht habe. An dieser Stelle ein kurzer Verweis zu der Aussage von Herr Sommerhäuser, er habe eine Computerzeitschrift gebeten KH-Software unter die Lupe zu nehmen. Da wird es dann wohl schlechte Noten hageln!

    Zitat


    Original von Scholz:
    Aber in der Tradition der deutschen Abrechnungssysteme wäre es doch ein absoluter Rückschritt, hier ein fertiges Produkt (nicht der Grouper, sondern der Algorithmus ist gemeint) zu verwenden.

    Die Insuffizienz dieser Tradition hat uns doch in die DRGs getrieben. Das FP/SE-System war (und ist) an vielen Stellen so herzerfrischend schwachsinnig, dass man ja den gesunden Menschenverstand im Keller einschließen muß, um damit arbeiten zu können. Einen Rückschritt vermag ich hier nicht zu erkennen, egal ob hier australisch veralgorithmust wird oder nicht.

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    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Hallo die Herren,

    Das BMG sagt folgendes:

    Neutralisierung von Upcoding-Effekten
    Auf Grund der Erfahrungen in anderen Staaten, die DRG-Systeme eingeführt haben, ist zu erwarten, dass sich das Kodierverhalten der Krankenhäuser in den ersten vier Jahren erheblich verbessert.

    Hier wird doch von „Verbesserung“ gesprochen und nicht von „Betrug“. (siehe unten)
    ... Verbesserungen werden normalerweise belohnt und nicht bestraft...
    Ich habe jedenfalls früher ein paar Märker für gute Zensuren bekommen und nicht Hausarrest!


    Heute werden nur in geringem Umfang Nebendiagnosen erfasst. Bei dem australischen DRG-System hängt die Einstufung in die höheren Schweregrade und damit in die besser bezahlten Fallpauschalen auch von der Kodierung von Zusatzerkrankungen oder Komplikationen (Nebendiagnosen) ab. Diese erwünschte Veränderung des Kodierverhaltens darf jedoch nicht dazu führen, dass bei gleichbleibenden Leistungen zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen entstehen.

    Was soll das denn bitte bedeuten? Etwa: Wir übernehmen zwar ein solches Modell, es darf sich aber nicht auswirken?
    Außerdem wurde doch auch schon in der Vergangenheit nicht (immer) leistungsgerecht bezahlt. Eine genaue Darstellung über HD, ND und Prozeduren (soweit möglich) hat doch in der Vergangenheit nichts gebracht, außer Arbeit. Jetzt wo wir komplexe Sachverhalte erstmals darstellen, sollen sie sich aber nicht auswirken? Die Konvergenzphase soll Anpassungen in beide Richtungen zulassen..., wie bitte soll das dann noch nach OBEN möglich sein??? Dürfen die Gesamtausgaben bundesweit nur nicht durch die neue Kodierqualität erhöht werden, mit der daraus ableitbaren Möglichkeit der Umschichtung, oder ist das KH-individuell zu sehen?

    Für die Vereinbarung des Basisfallwerts auf der Landesebene wird deshalb mit § 10 Abs. 3 Satz 3 KHEV vorgegeben, dass diese Upcoding-Effekte durch eine entsprechende Absenkung des Basisfallwerts zu neutralisieren sind. Entsprechend bestimmen die §§ 3 und 4 KHEV, dass Mehrerlöse des einzelnen Krankenhauses vollständig auszugleichen sind, soweit sie auf Upcoding-Effekte zurückzuführen sind. Für die pauschalierte Ermittlung dieser Mehrerlöse wird eine Berechnungsformel vorgegeben.

    Hier klingt Upcoding auf einmal wie „Betrug“. (siehe oben)
    Mehrerlöse vollständig ausgleichen bedeuten für 0 € Leistung erbringen. Das wäre im Falle des Betrugs (setzt doch eigentlich Vorsatz voraus, wie will man den immer nachweisen?) ja akzeptabel, aber da gibt es ja die Regel des „doppelten Ausgleichs“. Bedeutet doch letztlich, dass hier also doch nicht die absichtlich-oder-nicht falsch verschlüsselten Fälle gemeint sein können.
    Ich gebe zu, dass ich hier nicht alles richtig verstehe. Ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, dass gewisse Themen sehr allgemein behandelt werden, damit man später niemanden konkret auf eine Aussage festnageln kann. Ketzerisch könnte man natürlich sagen, dass hier die Maxime der Politik in Reinform erfüllt werden, das bringt aber auch nichts.

    Ich hätte auch gerne, wie Hr. Scholz und die Anderen, eine Deutung, die nicht noch mehr Fragen aufwirft. Aber vielleicht habe ich den Text auch gar nicht so verstanden, wie er gemeint ist. I)

    ...auf die Formel bin ich gespannt...

    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 03.08.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von jnoetzel:
    Liebe NGler, hallo Herr Sommerhäuser,
    Diese Idee von Herrn Selter finde ich ganz hervorragend und kann den Wunsch nur unterstreichen.

    Hallo Hr. Noetzel,
    dann aber mal los ans Profile updaten, bei Ihnen steht noch nix!
    ;) ;) ;)

    Hallo liebe NG`ler, lieber Hr. Sommerhäuser,
    ich fände es interessant zu wissen, mit wem man sich hier zu den einzelnen Themen unterhält, bzw. wie sich die Verteilung der hier registrierten Mitglieder bezüglich ihrer Tätigkeit wo auch immer darstellt. Anderen geht es bestimmt genauso.
    Ich möchte den Vorschlag machen, dass man unter seinem Profil im Infotext kurz seine Arbeitsstätte, Position und Aufgabengebiet darstellt, am besten auch unter "Interessen" dann ist es übersichtlich in der Mitgliederliste aufgeführt. Allerdings ist dort der Raum für Einträge LIMITIERTER als unter "Info", dort halt das wichtigste. Vielleicht könnte Hr. Sommerhäuser die Mitgliederliste dementsprechend anpassen, anstelle der Rubrik "Interessen" die Rubrik z.B. "berufliche Tätigkeit", oder "Beruf" oder "Tätigkeit" oder "Position" oder.... . Das würde das Nachfragen überflüssig machen, nicht jeder Verfasser eines Beitrags stellt sich z.B. vor.
    Ich habe mir die Mitgliederliste mal angeschaut und habe festgestellt, dass dort außer dem Usernamen, der oft kryptisch ist, nichts zu finden ist. In einem persönlichem Gespräch ist es ja auch normal sich vorzustellen. Ich denke, damit verletzt man nicht den Datenschutz. Wenn man es nicht will, muß man natürlich nicht.
    Ich bin mir sicher, dass auch Kassenmitarbeiter in der NG vertreten sind, dass finde ich auch ganz normal. Ein Austausch (im Rahmen des Möglichem) sollte doch für beide Seiten interessant sein. Auf Seminaren und Diskussionen sitzen auch Vertreter beider Seiten, ohne dass daraus ein Problem entsteht. Eine öffentliche NG zu "belauschen" geht doch nicht wirklich.
    Ich habe jedenfalls mal den Anfang gemacht, schon länger her, und würde mich über ein Nachmachen freuen.

    Gruß an Alle!
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 03.08.2001 editiert. ]