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Original von cjacobs:1 - wie lange gibt es noch klassische Budgetverhandlungen? Laut mir vorliegendem Kommentar zum aktuellen Referentenentwurf wird erst "für 2005 die Verhandlung des Erlösbudgets des einzelnen Krankenhauses auf die neue DRG-Systematik umgestellt [...] es gilt [...] Menge mal Preis". Also wird vorher noch völlig klassisch verhandelt?
- Ja. Der Krankenhaus-individuelle Basisfallpreis wird darüber berechnet und mit den jeweiligen RGs der DRGs multipliziert = Entgelt für den Fall. Den KH-individ. Basisfallpreis zu errechnen ist ja einfach, ich bin nur gespannt, mit welchen RGs 2003 begonnen wird, sprich, sind bis dahin deutsche RGs kalkuliert oder spielen wir dann immer noch australisch?
Bezüglich "völlig klassisch verhandeln" bedeutet doch für viele Krankenhäuser das Budget des letzten Jahres auszufeilschen, an dieser Praktik muß sich dann aber schnell was ändern....2 - was bedeutet dann "Budgetneutralität" für die Jahre 2003 und 2004?
a) ich bekomme 2003 auf keinen Fall weniger als 2002?- Abgesehen von den variablen Ausgleichen sollte es dann so sein.
b) ich bekomme 2003 das, was ich den Kassen auf klassischem Wege abtrotzen kann, also irgendetwas zwischen der Obergrenze und dem Untergang und Budgetneutralität heisst nur, dass meine Kodierung, zu wie miserablen DRGs sie in diesem jahr auch immer führt, nicht zu einer evtl. Budgetabsenkung führt?
- Ab 2005 soll dann der KH-individ. Basisfallpreis im Rahmen der Konvergenzphase dem Landes-Basisfallpreis angeglichen werden. Vorher ging man von einem Jahr "budgetneutrale" Phase aus, dann 3 Jahre Konvergenz. Da nun eher die zweijährige Variante (2003 optional/2004 jetzt-aber-alle!) präferiert wird, soll die Konvergenzphase auf 2 Jahre gekürzt werden. Somit hätte man am Gesamtterminplan festgehalten, mit interner Verschiebung. Die Konsequenz daraus ist, das in der Anpassungsphase schneller "ausgeglichen" werden muß. Ich bin sehr gespannt, ob Häuser auch wirklich in vollem Umfang nach oben "ausgeglichen" werden oder, ob das nicht doch eher eine Einbahnstraße wird. Von den Krankenhausgesellschaften wird ja das 2-jährige Modell der Einführung begrüßt, allerdings mit dem Wunsch, die 3-jährige Konvergenzphase beizubehalten, also scharfes Fahren erst ab 2008. Fände ich auch logisch.
c) ???
- !!!
3 - ist der verbesserte Mindererlösausgleich ein echter Anreiz, früher zu beginnen? Und wie genau sind die Spielregeln?
- Wenn man Mindererlöse hat, die anstatt mit 40% dann mit 95% ausgeglichen werden und die in relevanter Höhe anfallen, klingt das doch nett. Die Frage, die ich mir nur stelle ist: Die Verhandlungen vorher werden doch so geführt, dass Fallzahlen der Vorjahre berücksichtigt werden, oder (natürlich nur die gesunkenen, nicht die gestiegenen. Das versteht sich ja wohl von alleine...)? Warum sollen dann die Kassen in den Verhandlungen Fallzahlen abnicken (egal, ob im jetzigen System oder auf DRG Basis) die nie erbracht werden? Abgesehen davon, welche Häuser (über-)leben denn von ihren Mindererlösen?a) Mindererlös des gesamten Hauses?
b) Mindererlös bei bestimmten, mit dem Budget vereinbarten, Leistungsmengen?- Am Prinzip der Ausgleichsberechnung soll sich doch, meines Wissens nach, nichts ändern. Lasse mich da gerne belehren, falls es anders ist.
c) Mindererlöse bei bestimmten DRGs könnens ja nicht sein, oder?
- Nein, wäre unsinnig. Welche sollen das denn sein und wie würden die nach welchen Kriterien ausgesucht?
4 - sind ein Jahr mehr Budgetstabilität und der Mindererlösausgleich überhaupt interessant, wenn ein Haus 2003 mit weiter steigenden Fallmengen gegenüber 2002 rechnet?
- Steigende Fallzahlen beschert Ihnen zur Zeit doch auch kein höheres Budget, oder doch? Bei uns funktioniert das jedenfalls nicht. Wenn Sie keine Mindererlöse erbringen, kann Ihnen auch der Ausgleichssatz egal sein.
5 - "Ausgabenerhöhungen in Folge von Kodiereffekten werden sowohl auf der krankenhausindividuellen Ebene (Mehrerlöse) als auch auf der Landesebene (Basisfallwert) neutralisiert". Das bedeutet klar floatender sprich sinkender Basisfallwert, aber wie genau und ab wann soll das auf der Krankenhausebene greifen? Sind hier nur Verschiebungen von billigen zu teuren DRGs aufgrund rightcoding gemeint oder soll auch an absoluten Fallzahlsteigerungen angesetzt werden?
- Budgetneutralität schließt eine Veräderung in der Phase 2003/evtl.2004 doch eigentlich aus. Also erst ab 2005. Später werden sowieso die RGs und der Basisfallpreis in Intervallen angepaßt. Das ist ganz normal und funktioniert heute schon ganz genau so z.B. mit den Punktwerten für unsere Fallpauschalen. Den "Hamsterradefekt" aus dem Niedergelassenen-Bereich will natürlich keiner auch im Stationären-Bereich erleben, zumindest nicht auf KH-Seite...
6 - Was ist damit gemeint, "der Begriff Sonderentgelt wird durch den Begriff Zusatzentgelt ersetzt"? In unserem bisherigen rudimentären DRG-Weltbild kamen beide Begriffe nicht mehr vor.
- Dient zur Abgrenzung zu dem momentan genutzten Begriff.
Kein Land der Welt hat die DRGs so flächendeckend eingeführt, wie wir es vorhaben. Langsam dämmert`s den Meisten, dass das so nicht funktionieren kann, also müssen bestimmte Leistungen neben den DRGs abrechenbar sein = Zusatzentgelt.7 - "Die Vergütung der ambulanten Leistungen von Polikliniken wird auf eine direkte vertragspartnerschaftliche Grundlage gestellt". Was meint das?
- Da bin ich auch gespannt. Es liegt z.B. auch noch nicht der neue amb. OP-Katalog/stationsersetzende Maßnahmen vor, der schon zum 1.1.2001 hätte vorliegen sollen (das nur nebenbei).
Vertragspartnerschaftliche Grundlage kann doch nur heißen: Wir geben euch da nichts vor, handelt das mit den Kassen aus!
Oder sieht das jemand anders?8 - Sind soviele Fragen auf einmal eigentlich unverschämt?
- Auf keinen Fall!
Danke für Geduld und Antworten
- Gern geschehen.
Freundliche Grüße
H.Jannemann
C.Jacobs
Controlling
StadtKH Rüsselsheim
Gruß
D. D. Selter
[ Dieser Beitrag wurde von Selter am 06.08.2001 editiert. ]