Beiträge von D. D. Selter



    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 06.08.2001 editiert. ]

    Guten Tag die Herren,
    kurz (sehe gerade, dass ist alles andere als kurz...,sorry) ein paar Anmerkungen:


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 02.08.2001 editiert. ]

    Guten Morgen Herr Jacobs,
    man muß sich leider auch bei solch schlimmen Begebenheiten Gedanken über die Verschlüsselung machen.

    In der australischen spez. Kodierrichtlinie 1909 _ADULT AND CHILD ABUSE_ wird bei Vorliegen von Verletzungen bei Mißbrauch gefordert, die Verletzungen als HD zu verschlüsseln, als ND dann ein Kode aus Y07.-. Den haben wir aber nicht übernommen, es gibt jedoch Y09.9! –Tätlicher Angriff (inkl. Mißhandlung, Notzucht, CCL 0) in der ICD-10 Version 2.0. Der Kode T74.1 (körperlicher Mißbrauch, als ND CCL 2) wird in Australien als HD verschlüsselt, wenn keine Verletzung vorliegt. Auch dann würde der Fall zu dem DRG X64B führen mit dem CW 0,34, analog zu Ihrem benutzten Schlüssel Z04.5.
    Die Verschlüsselung von „Überwachungskodes“ soll nach den Kodierrichtlinien nur dann durchgeführt werden, wenn keine Erkrankung oder Symptome diagnostiziert werden können. In ihrem Fall ist somit der Kode für Prellungen als HD anzugeben, ND s.o..
    Es bleibt jedoch abzuwarten, ob wir diese Regel 1zu1 übernehmen werden. Dies ist unwahrscheinlich (geht gar nicht!), weil wir, wie schon erwähnt, den Kode Y07.- nicht in unserer ICD-10 Version haben. U.U. werden wir eine modifizierte Form erhalten (z.B. nur die Information der Verletzung wird übermittelt, Beobachtungskode bei Aufnahme ohne Verletzungen o. Symptome) , wir werden sehen.
    Im Moment würde ich, solange es mir keiner „untersagt“, als HD T00.9 und als ND T74.1 (CCL 2!) verschlüsseln, ohne weiter CCL ND bleibt der Fall auch in der von Ihnen gefundenen DRG J65B.
    Das entspricht nicht der australischen Kodierrichtlinie, an die muß ich mich aber auch nicht halten...., noch nicht....
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
    Gruß
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von Scholz:


    Daraus folgt: DRGs auch im ambulanten Bereich.

    Daraus folgt natürlich auch: Nur eine ICD-Version in Deutschland.

    MfG
    B. Scholz

    Hallo Dr. Scholz,
    Ihre Forderung nach einem einheitlichen ICD-Katalog wird wohl hoffentlich 2003 erfüllt, DIMDI hierzu:

    DIMDI Pressemitteilung vom 26. Juli 2001
    Neuer OPS im August – keine neue ICD-Version

    DIMDI hatte die neue Version des OPS-301 ursprünglich für den 1.7.2001
    angekündigt. Wegen der Fülle der eingegangenen Stellungnahmen und der
    notwendigen Abstimmungen wird sich der Freigabetermin verschieben. DIMDI
    wird die neue OPS-Version in der 2. Augusthälfte bereitstellen;
    Umsteigeschlüssel und Korrekturlisten werden wenig später folgen.

    Eine neue Version der ICD-10-SGB-V wird es in diesem Jahr nicht geben. Die Arbeitsgruppe "ICD-10-Erweiterung" des Kuratoriums für die Klassifikation im Gesundheitswesen hat als wesentlichen Eckpunkt einer neuen Version vorgegeben, dass sie sowohl im ambulanten als auch im stationären Versorgungsbereich eingesetzt werden soll. Der ambulante Bereich knüpft jedoch den Wechsel auf eine neue ICD-Version an die Öffnung des Kapitels XXI (Kontaktanlässe). Die dafür nötige politische Diskussion konnte bisher noch nicht geführt werden.

    Die uns zur ICD-10 vorliegenden Stellungnahmen werden daher im Rahmen der nächsten Aktualisierung (2002, Einsatz 2003) berücksichtigt. Wir sehen in dieser Verschiebung einen entscheidenden Vorteil für die Anwender: wir erwarten im Laufe des nächsten Jahres auch die sich aus der Anpassung des australischen DRG-Systems an deutsche Verhältnisse ergebenden Anforderung an die ICD-10 und können den Anwendern im Krankenhaus somit zumindest eine ICD-Aktualisierung in diesem Jahr mit ihren administrativen und finanziellen Folgen ersparen.

    Das wir DRGs auch im ambulanten Sektor haben, sehe ich allerdings erst um einiges später als 2003...

    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 31.07.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Cramer:
    Guten Tag,
    wie sieht denn eine Bewerbung um den Kalkulationsprozeß überhaupt aus, was ist zu tun?!

    Gruß,

    J. Cramer

    Hallo,
    im Moment ist noch gar nichts zu tun, außer streng passiv bleiben.
    !:)
    Bis zum 30. Nov. 01 soll der Auswertungsbericht über den Methoden-Pretest veröffentlicht werden (bis jetzt wurden ja noch alle Termine eingehalten...), an dem ca. 20 KH teilnehmen. Dann erst wird mit der Kalkulation begonnen, der Pretest dient "nur" der Überprüfung der Kalkulationsmethodik usw..
    Nach dieser Überprüfung werden alle(!) KH angeschrieben und die Anforderungen formuliert, welche zur möglichen Teilnahme an der Kalkulation erfüllt sein müssen. Dies soll in Form eines Fragebogens abgefragt werden und interessierte Häuser "bewerben" sich dann damit um die Teilnahme. Erst nach Auswertung der Fragebögen wird die Auswahl der teilnehmenden KH vorgenommen (ich bin gespannt, wann es losgehen kann).
    Also, streng passiv bleiben, hier ist es erlaubt..:sleep::sleep:

    Gruß
    D. D. Selter

    P.S.
    Streng passiv natürlich nur was den Akt des Bewerbens betrifft!!!!!
    Streng aktiv was die nötigen Anpassungen betrifft: EDV, Doku.qualität, personelle Ressourcen..........!!!!!!


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 31.07.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Zum Thema "Unspezifische ND":
    Wenn man die AR-DRG-relevanten Nebendiagnosen betrachtet, so sind die .9-Diagnosen fast immer mit gleichem Schweregrad vertreten wie die spezifischeren Codes. Eine .9-Statistik ist somit zwar Indikator dafür, wie sehr sich die Kodierer bemühen ("bemühten sich stets..."), mehr aber auch nicht.

    Hallo ?,
    ich würde es nicht so lapidar sehen! Es ist wichtig die häufigen 8./.9 ND (aber auch HD!) auf ihre Auswirkung hin zu überprüfen und dies dann auch an die Ärzte/innen weitergeben.

    Einfluß von -.8/-.9 Hauptdiagnosen auf DRGs:

    Beispiel:
    I20.8 (Sonstige Formen d. Angina pectoris) und I20.9 (Angina pectoris n.n.b.)
    = F66B (Atherosklerose d. Herzkranzgefäße ohne Begleiterk./Komp.) RG = 0,55

    I20.0 (instabile Angina pectoris)
    I20.1 (Angina pectoris mit nachgew. Koronarspasmus)
    = F72B (Instabile Angina pectoris ohne katas. o. schwerwieg. Begleiterk./Komp.) RG = 0,89

    Hier würde der feine Unterschied doch einiges Geld kosten (häufige HD)!

    In Einzelfällen führt jedoch eine unspezifische Kodierung der Hauptdiagnose zu höher bewerteten DRGs, z.B.:
    (Kodierrichtlinien sind natürlich immer zu beachten....)

    E10.20 (Typ-I-Diab. mell. mit Nierenkomp., nicht entgl.)
    = L67C (Andere diag. Erkrank. d. Niere/Harnwege ohne katas./schwerwieg.Komp./Begleiterk.)
    RG = 0,55

    E10.8 (Typ-I-Diab. mell. mit n.n.b. Komp., nicht entgl.)
    = K60B (Diabetes ohne katas./schwerwieg. Komp./Begleiterk.)
    RG = 0,91
    (Hier ist das „Nieren-DRG“ schlechter bewertet, als das „Diabetes-DRG“)

    -.8/-.9 Nebendiagnosen CCL-Werte
    Beispiel:

    Diab. mell. ohne Komp. (E14.9) = 0
    Diab. mell. mit perip. vask. Komp. (E14.5)= 2-4
    Diab. mell. mit Nierenkomp. (E14.2)= 2-4
    ....
    Diab. mell. mit n.n.b. Komp. (E14.8)= 2

    Gerade der Diabetes ist eine häufige ND und man sieht, dass hier eine unspez. Kodierung sehr „unökonomisch“ ist.

    Hier liegt keinesfalls nur eine Statistik für die Kodierbemühungen vor, hier geht`s an den Klingelbeutel....

    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 31.07.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Scholz:
    Der Referentenentwurf (S. 9) zum Thema Privatpatient:

    Gesetzt den Fall, nur die DRG würde übermittelt, kann ich die übrigen Passagen (z. B. MDK-Prüfungen) durchaus nachvollziehen. Wenn die Kasse alle Daten bekommt, könnte sie ja bereits selbst prüfen.

    Hier ist viel zu vieles noch völlig unklar, oder nicht?

    MfG B. Scholz

    Guten Morgen Dr. Scholz,
    wenn nur die DRG übermittelt wird, dürfte doch der Ansatz der Kasse (des MDKs) zur Prüfung eines Einzelfalls nur noch in REINER Willkür liegen. Nur an der DRG ist ja kaum (Ausnahmen bestätigen die Regel) etwas unplausibel. Kodierauffälligkeiten, von der Kasse als solche definiert, sind doch der Auslöser für die Einzelprüfung. So wird doch heute auch schon vorgegangen: Ich will das SE 14.05 für die TUR bei Prostatacarzinom abrechnen, da die Diagnose nicht der Definition der FP entspricht.
    Der Fall landet mit Lichtgeschwindigkeit beim MDK, der dann seine üblichen Vorträge über die Reihenfolge der Kriterien zur FP-Findung in Textbausteinen beisteuert und dann auch noch das Prinzip der "vergleichbaren" (für den MDK bedeutet das: jede andere) Diagnose anbringt.
    Würden wir also in Zukunft nur die DRG (respektive FP) übermitteln, wäre primär doch gar keine Auffälligkeit erkennbar und deswegen auch keine Prüfung zu fordern. Ich würde das natürlich sehr begrüßen, glaube aber nicht daran, dass es so kommen wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter

    Hallo,
    mich interessiert, ob KH der hier im Forum vertretenen Kollegen/innen, sich um die Teilnahme an der Kalkulation zum G-DRG-System bemühen werden oder ob das überhaupt nicht thematisiert wird. B.z.w., welche Gründe bei der hausinternen Diskussion auf der Pro-/Contra- Seite aufgeführt werden.
    Contra z.B.: fehlende manpower, ....
    Pro z.B.: wir müssen es ja eh früher oder später machen , .....

    Freue mich auf Stellungnahmen!
    Gruß
    Dirk Dorian Selter

    Hallo Hr./Fr. Engelmann,
    man muß dazu ganz prinzipiell sagen: Der Schweregrad einer Basis-DRG wird durch die kodierten ND´s (Komplikationen, Begleiterkrankungen) gefunden, da spielen die Prozeduren keine Rolle. Somit gibt es auch keine solche Liste (CCL-Werte für Proz.). Die kodierten Prozeduren greifen bei der Basis-DRG-Findung, also bevor die Frage nach Schweregraden im DRG-System gestellt wird. Was Sie gerne hätten wäre also ein Liste von gruppierungsrelevanten Prozeduren, sprich DRG-Zuordnung durch Prozeduren. Eine solche Liste ist mir noch nicht (in korrekter Form) untergekommen. Die Frage wurde schon an einer anderen Stelle im Forum gestellt, bitte sehen Sie auch: Thema: Welche Prozeduren gruppierungsrelevant?
    Noch etwas:
    Eine genaue Bestimmung der Schweregrade Ihrer Nebendiagnosen ist nur dann möglich, wenn Sie auch die Fälle groupen, da die CCL`s der einzelnen ND von mehreren Faktoren abhängen: DRG, HD, Geschlecht, Entlassungsart...
    Z.B. kann die ND Ösophagusvarizenblutung I85.0 von 0-4 "Wert" sein:

    Abhängigkeit von der HD, 0 "Wert" bei z.B.:
    E16.4 Abnorme Gastrinsekretion
    I85.0 Ösophagusvarizen mit Blutung
    I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung
    I87.8 Sonstige näher bezeichnete Venenkrankheiten
    I87.9 Venenkrankheit, nicht näher bezeichnet
    I99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
    K22.0 Achalasie der Kardia
    K22.6 Mallory-Weiss-Syndrom
    K25.- Ulcus ventriculi
    K31.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Magens und des Duodenums Duodenums
    K55.2 Angiodysplasie des Kolons
    K57.- Divertikulose des Dünndarmes
    K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums
    K92.0 Hämatemesis

    Beispiel für die Wertigkeit in Bezug zur Basis-DRG:
    I85.0 Ösophagusvarizen mit Blutung

    CCL = 1 bei
    G05 Kleinere Operationen am Dick- und Dünndarm
    G11 Eingriffe am Anus und Enterostoma

    CCL = 2 bei
    G41 Komplexe therapeutische Gastroskopie bei leichten Intestinalerkr.
    G62 Kompliziertes peptisches gastrointestinales Geschwür
    G68 Gastroenteritis, Alter < 10 Jahre ...

    CCL = 3 bei
    F73 Synkope und Kollaps
    H60 Zirrhose und alkoholische Hepatitis
    ...

    CCL = 4 bei
    B02 Kraniotomie
    K01 Diabetischer Fuß
    ...
    Bei reiner Betrachtung Ihrer Nebendiagnosen und Vergleich mit der CCL-Liste, erkennen Sie oft nur das CCL-Potential einer ND. Sie müssen also Ihre CCL`s relativieren, wie so vieles im Leben...;).
    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Dorian Selter

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 30.07.2001 editiert. ]

    Auch an dieser Stelle einen guten Morgen,
    falls dieses Treffen nicht &quot;nur&quot; die Pflege betreffen sollte, sondern die DRG-Problematik als solche, möchte ich den Vorschlag machen, die Diskussion unter dem bereits geposteten Thread -...gemütliches Treffen...- weiterlaufen zu lassen. Wie schon da erwähnt, besteht evtl. die die Möglichkeit in der Klinik Hr. Sommerhäusers ein solches Treffen zu organisieren. Ein Thema kann ja dann die DRG/Pflege sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter