Beiträge von SKoerdt

    Sehr geehrter Herr Scholz,
    um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die 30 Pfennig pro Fall darf das Krankenhaus nicht zur Finanzierung zusätzlich entstehender Personalkosten, EDV-Investititionen oder für sonstige entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Entgeltsystems verwenden.Dieser sog. Systemzuschlag dient vielmehr der Finanzierung insbesondere der DRG-Klassifikation und Kodierrichtlinien der Ermittlung der Bewertungsrelationen, der Bewertung der Zu- und Abschläge und der Vergabe von Aufträgen, auch soweit die Vertragsparteien die Aufgaben durch ein eigenes DRG-Institut wahrnehmen lassen. Dieser Systemzuschlag, der nach mir vorliegenden Information wohl jetzt eine Größenordnung von 0,50 DM/Fall erreichen soll, ist dann als durchlaufender Posten an das DRG-Institut weiterzuleiten. Wie also die den Krankenhäusern zusätzlich entstehenden Kosten - falls überhaupt - finanziert werden sollen, das steht auf einem anderen Blatt Papier geschrieben.Für weitergehende Informationen dazu empfehle ich die neu eingerichtete Seite der Selbstverwaltung:
    Selbstverwaltung
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Koerdt :rotate:

    [ Dieser Beitrag wurde von SKoerdt am 06.05.2001 editiert. ]