Wie würden Sie hier argumentieren bzw. vorgehen?
Hallo, ich würde per MBEG (auf die ANFM der Kasse) antworten
Guten Tag, es handelt sich hier nicht um einen OPS aus dem Katalog nach §115b SGB V, daher kommt das MBEG-Verfahren hier nicht zum Tragen. Wir halten die VWD für medizinisch begründet (siehe OPS), bei Zweifeln beauftragen Sie bitte den MD in dem dafür vorgesehen Verfahren. MfG
Und dann zeitnah schauen, ob der Fall auch bezahlt wird (Buchhaltung oder Datensatz ZAHL im §301). Wenn es sich um immer die gleiche Kasse handelt, würde ich gleich einen Satz einfügen im Falle einer Nicht- oder Teilzahlung werden wir Leistungsklage erheben müssen
Trommeln gehört hier halt leider auf beiden Seiten zum Geschäft.
Gruß
zakspeed