Beiträge von zakspeed

    von wegen, siehe hier

    https://www.ndr.de/ratgeber/gesun…nsystem106.html

    hust

    zakspeed

    (männlich) :*

    ..., oder das Bemühen, den Buchstaben des Gesetzes allzu wörtlich zu nehmen, wenn er die jugendpsychiatrische Behandlung ablehnt und die mangelnde medizinische Notwendigkeit anführt.

    Hallo, was wurde denn MDKseits festgestellt, eine grundsätzliche Fehlbelegung (da ambulant) oder "nur" eine Fehlbelegung für die KJP (und damit eine Notwendigkeit für die Erwachsenenpsychiatrie)?

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    DAS ist kein Gutachten sondern eine gutachterliche Stellungnahme, vermutlich im Rahmen einer SFB (sozialmedizinischen Fallberatung). Wenn das auch so kommuniziert wird und die (medizinische) Aussage korrekt ist, wozu muss da noch großartig ein schriftliches Gutachten erstellt werden? Alle Seiten fordern doch ein schlankeres Verfahren.;)

    Gruß

    zakspeed

    Hallo Findus45,

    gesehen habe ich mal eine Chefarztrechnung nach GOÄ. Würde auch passen zu einer Wahlleistung.

    Passen Sie nur auf, dass das vorher so vereinbart ist und keine weiteren Leistungen (z.B. die Sectio an sich, Narkose usw.) berechnet werden, wenn die Patientin keine weitere bzw. allgemeine Wahlleistungen gewünscht hat. Oder Sie vereinbaren vorher einen festen Betrag.

    Gruß

    zakspeed

    (Viele Patienten rennen trotz dieser vereinbarten Wunschleistung anschließend doch zu ihrer Kasse und möchten eine Kostenerstattung)

    Hallo, man beachte hier auch, dass ein gesundes Neugeborenes über die KV-Nummer der Mutter abgerechnet wird, ein krankes über die eigene (neu zu vergebende) KV-Nummer. Und nicht jedes Kind ist bei der Kasse der Mutter versichert. Das produziert auch die meisten Fehler im §301.....||

    Gruß

    zakspeed

    ...

    Wie sieht das aber aus beim Thema Insomnie? Ich höre von der Schlaflaborleitung immer, Insomniediagnostik würde niemand ambulant durchführen.

    Im EBM gibt es bei der 30901 unter der Beschreibung den Zusatz „gemäß Stufe 4 der Richtlinien des GBA“, und diese bezieht sich lediglich auf Schlafapnoe.

    Heißt das, die Ziffer ist mit einer Diagnose Insomnie (G47.0 oder F51.0) nicht abrechenbar?

    Heißt das automatisch, dass Insomniediagnostik und Therapieversuche (nur) stationär stattfinden können?

    Hallo, und ein eindeutiges NEIN zu dieser Argumentation. Nur weil eine Leistung nicht ambulant abrechenbar ist heißt das nicht automatisch, dass sie (ausschließlich) stationär erbracht und vergütet wird/werden kann.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    wieso stellen Sie (bzw. die Kasse) denn erst jetzt fest, dass es sich um eine Verlegung handelte? Das sollte doch bereits in den Unterlagen dokumentiert sein ("wir übernahmen" oder "wir verlegten").

    Ansonsten müssen Sie trennen, medizinische Prüfung >> Fall befürwortet >> AWP berechnen.

    Prüfung nach FPV (formal) >>> MGVD nicht erreicht >>> Verlegungsabschläge abziehen

    Meines Erachtens bleibt aber der Anspruch auf die AWP bestehen (da die Prüfung der Kodierung keine Beanstandung bzw. andere DRG ergab).

    Gruß

    zakspeed

    wir haben einen Pat. nach pathologischem Herzkatheter zur Kontrolle eingewiesen bekommen

    Hallo, ich unterstelle mal eine ambulante Untersuchung vorher (daher eingewiesen), also ist die Argumentation mit der Auftragsleistung schon mal irreführend (Sie führen ja keine Auftragsleistung für das aufnehmende Herzzentrum aus). Die stationäre Behandlung beginnt damit doch erst in Ihrem Haus, und dort ist eine stationäre Einbindung (eigene Diagnostik mit anschließend Entscheidung zur Weiterverlegung) m.E. gegeben. Wäre ja auch nicht anders, wenn vorher (in einer Praxis) nur ein pathologisches EKG o.ä. zur stationären Einweisung geführt hätte.

    Gruß

    zakspeed

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    >> ich unterstelle mal, dass die "große blaue KK" nicht vorher gefragt wurde/zugestimmt hat ;)

    VG

    zakspeed

    Hallo, ich würde sagen nein, denn welchen Ressourcenaufwand hat diese Nebendiagnose während des stationären Aufenthaltes denn verursacht? Sie würden ja auch kein Karzinom kodieren, wenn dieses erst bei einer Autopsie festgestellt werden würde.

    Gruß

    zakspeed