boah, das ist schon etwas komplexer, aber ich versuche es:
zum Fall: Patient ist nicht in Deutschland versichert -> bedeutet nicht, dass hier grundsätzlich das Sozialamt zuständig wird! Bulgarien gehört zu EU, also käme hier auch das zwischenstaatliche Recht mittels EHIC zustande https://www.dvka.de/de/startseite/startseite.html
Außerdem kann z.B. dort auch eine Reisekrankenversicherung, ein private (ausländische) Versicherung oder Selbstzahler möglich sein.
Das Sozialamt kann dem Nothelfer (das ist das Krankenhaus) die Kosten erstatten, wenn eine wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit beim Patienten vorliegt. Dazu muss der Patient aber ggü. dem Sozialamt alle notwendigen Angaben machen. D.h. der Patient muss den Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, fehlen Angaben, kann (und wird) das Sozialamt nicht entscheiden bzw. ablehnen. Das ist auch die Krux, der Patient ist meist schon weg, aber die Beweispflicht der wirtschaftlichen Not liegt beim Patienten bzw. dem Krankenhaus. Und die Fragen können alles beinhalten, wo waren sie versichert, bis wann, warum nicht mehr, warum können sie das nicht selbst bezahlen, was gibt es an Vermögen usw. Wenn das alles nicht oder unvollständig beantwortet wird, bleibt das Krankenhaus auf den Kosten sitzen.
Dreh- und Angelpunkt bleibt der Patient, z.B. kann das Sozialamt auch feststellen "Patient könnte sich bei der KK XY weiterversichern" -> auch das muss der Patient selbst machen. Oder Angehörige, oft sind ja auch Werte vorhanden, die aus verständlichen Gründen nicht versilbert werden sollen. Da bleibt dem Krankenhaus nur das Inkasso-Verfahren, schwierig bei unklaren Erbverhältnissen.
Auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft gab es mal einen Artikel "das Krankenhaus als Nothelfer", wenn den jemand noch online findet, darf der gerne hier platziert werden.
Fazit: das Sozialamt (das wir ja als Steuerzahler alle irgendwie sind) ist nicht grundsätzlich zuständig, nur weil ein Nothelfer einen Antrag dort zeitnah gestellt hat. Es muss schon belegt werden, warum eine wirtschaftliche Not bestanden hat. Und das in der Praxis zu beweisen ist schier unmöglich.
Gruß
zakspeed