Beiträge von zakspeed

    Hallo MDK.Opfer,

    Sie beziehen alles auf eine Tagesklinik Schmerztherapie, ich beantwortete die Ausgangsfrage Tagesklinik Somatik. Einige Aussagen möchte ich aber noch kommentieren:

    Es sind nicht nur ein paar Kröten, je nach Bundesland (und eigenem Budget) können die Zuschläge höher sein als das tagesklinische Entgelt, da kommt für einen einzelnen Tag auch mal über € 700,- zusammen.

    Wenn vereinbart ist, dass in der Tagesklinik ein bestimmter Leistungsinhalt erbracht werden muss (z.B. Geriatrie), dann streicht die Kasse alle Tage, in denen z.B. kein OPS 8-98a kodiert ist.

    Wenn Sie sowohl voll- als auch teilstationäre Behandlung anbieten, kann eine vorstationäre Abklärung schon dazu dienen um abzugrenzen, ob ein Patient in eine teil- oder doch vollstationäre Behandlung aufgenommen werden soll.

    Die verhandelten Tagessätze sehen eine Erfüllung des OPS vor, und da gehört z.B. bei dem 8-98a ein geriatrisches Assessment dazu, das wird auch vom MD geprüft.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo ida78,

    Portimplantation 20 Tage nach Entlassung aus stationärer Behandlung. Abrechnung als AOP Fall.

    §115a (2) SGB V die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen, ... (abweichend bei Organübertragung) nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.

    Gruß

    zakspeed

    ... In der Regel 2 Fälle, was aber ab und an zu Rückfragen führt.

    Hallo,

    das verwundert mich jetzt überhaupt nicht. Rechnen Sie zwei tagesklinische Fälle ab? Wo ist denn am ersten Fall der Leistungsinhalt des tagesklinischen OPS erbracht?

    Zur Administration: den ersten Fall kann man ambulant (nicht abrechenbar) administrieren, die Kosten für die Untersuchungen sollten in die Preiskalkulation des tagesklinischen Entgeltes einfließen. Oder Sie rechnen vorstationär ab, es liegt ja eine Einweisung vor und es folgt keine vollstationäre Aufnahme. Und eine vorstationäre Behandlung ist ja nicht mit einer einer teilstationären Abrechnung abgegolten.

    Eine tagesklinische Abrechnung des ersten Falles (inkl. aller Zuschläge, die fallen bei Quartalswechsel ja erneut an) ohne Durchführung der multimodalen Therapie (OPS) würde ich ablehnen.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo Rollo,

    Sie haben eigentlich die Möglichkeit unter dem Reiter Leistung unten "Bildschirm" und "Test" anzuklicken, dann wird die Rechnung dorthin erstellt, aber noch nicht übergeben. Ausdrucken, speichern oder anschauen, dann Report schließen, Leistung stornieren, z.B. Ende Abrechnung erfassen und das Ganze erneut. Nur bei expliziten 1-Tages-DRG müssen Sie evtl. in Orbis neu signieren.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo tB.

    nach §16 SGB V

    (1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte....
    4.sich in Untersuchungshaft befinden, nach § 126a der Strafprozeßordnung einstweilen untergebracht sind oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird, soweit die Versicherten als Gefangene Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz haben oder sonstige Gesundheitsfürsorge erhalten.

    Somit ist die JVA erstmal zuständig. Eine Haftunterbrechung/Entlassung und einfach so an die letzte Kasse melden, das ist schon sehr ungewöhnlich. Zumal der Patient ja dort einen Antrag auf Weiterversicherung stellen müsste (wenn er keine laufende Anwartschaft dort hat). Das klappt doch schon beim hinsehen niemals, evtl. bei guter Planung und bei geplanter Behandlung (z.B. Entzug statt Strafe). Und selbst wenn, die Kasse würde auch nicht in eine "laufende" DRG einsteigen und (zu Recht) immer auf den Kostenträger am Aufnahmetag hinweisen.

    Für das Krankenhaus gelten ja FPV und KHEntgG, also Kostenträger am Aufnahmetag. Eine Aufteilung nach verschiedenen KT ist nirgends vorgesehen, das müssen mehrere KT unter sich ausmachen.

    Eine Vorrangigkeit von Gesetzen ist mir persönlich nicht bewusst, auch nicht, dass eine JVA jemanden einfach mal so entlassen kann (dachte auch immer, das würden Gerichte entscheiden).

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    na ja, eine WG ist ja keine Rehabilitationseinrichtung (im Sinne von §111 SGB V) oder ein Hospiz (im Sinne von §39a SGB V), auch eine Pflegeeinrichtung würde ich nicht als WG bezeichnen (übrigens altes Thema, ein Bewohner eines Altenheims wird wieder dorthin entlassen, ist das jetzt Grund 01 da er ja dort bereits wohnt oder muss es 10 sein, da es eine Pflegeeinrichtung ist :/).

    Und eine Krankenhausbehandlung ist ja nicht mehr notwendig, also würde ich 01 "regulär beendet" nehmen (die Schlüssel 28 und 29 für "beatmet entlassen") sind ja wieder ausgesetzt worden).

    Gruß

    zakspeed

    Hallo Nails,

    schauen Sie einmal in den Datensatz eines normalen vollstationären Falles bei Ihnen. Welche Fachabteilung wird dort im §301 übermittelt, 0100 = Innere, 0153 = Innere Medizin/Schwerpunkt Diabetes oder sogar 3700 = sonstige Fachabteilung (Anlage 2 zur §301-Vereinbarung, Schlüssel 6: Fachabteilungen)?

    Danach richtet sich auch der Entgeltschlüssel der vorstationären Abrechnung 41090100 wäre z.B. 4109 = vorstationäres Entgelt, 0100 = "normale" innere Medizin.

    Der Preis richtet sich dann nach der fachabteilungsbezogenen Vergütungspauschale , Innere Medizin z.B. € 147,25 (Vergütungsempfehlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V)

    Gruß

    zakspeed