Hallo Forum,
sorry wegen der "schlechten" Aufbereitung des genannten Beitrags auf der Seite http://www.contec.de. Liegt leider an der technischen Lösung dort.
Hinsichtlich des Themas hat die AOK in RP einmal verkündet, dass für eine Leistung auch nur einmal bezahlt würde. Dies würde also genau der Befürchtung entsprechen. In der Praxis müssen wir unterscheiden zwischen medizinisch und pflegerisch notwendigen Leistungen. Sofern die Behandlung des Krankenhauses abgeschlossen ist und eine Behandlungspflege notwendig ist, wird diese wie bisher über den Hausarzt zu verordnen und durch die Kasse zu Bewilligen sein. Sofern jedoch Leistungen verordnet werden, die eigentlich im Krankenhaus erbracht werden müssten, wird es sicherlich zu vermehrten Auseinandersetzungen mit den Kassen kommen, ob eine Kostenträgerschaft übernommen wird, oder halt auch nicht. Problematischer ist, dass die Behandlungspflegeeinsätze, und diese werden sicherlich in den nächsten Jahren deutlich zunehmen, eigentlich in sich defizitär sind. Gründe sind hier vor allem: kurze Einsätze, zeitlich begrenzt, hoher Verwaltungsaufwand bei geringen Umsätzen. Damit wird es eher ein Problem geben, entsprechende ambulante Versorgungen zu finden. Dieses verschärft sich natürlich, wenn der Verwaltungsaufwand und das Risiko der Nichtbewilligung steigt.
Aus meiner Erfahrung ist es für alle Beteiligte, Krankenhaus, niedergelassene Ärzte und Pflegedienste notwendig, im Rahmen des "Entlassungsmanagements" gemeinsam Standards zu erarbeiten, wie und mit welchen Angeboten auf die sich verändernden Rahmenbedingungen geantwortet wird. Hier gibt es sehr interessante und praxisorientierte Lösungen, die mit wenig Aufwand gute Ergebnisse bringen. Insbesondere in Hinblick auf die strategische Ausrichtung und das Marketing sind diese Kooperationen in der Regel sehr positiv zu bewerten.
Viele Grüße
Thomas
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Thomas Eisenreich
DGCS e.V.