Beiträge von MedCo_Dia

    Hallo zusammen,

    in unserer Klinik gibts Unstimmigkeiten bezügl. Faktor V Mangel. Bei dem Patienten ist diese Erkrankung bekannt, er wird aber aktuell aufgrund einer Arthrose stationär behandelt.
    Welche Voraussetzungen/Ressourcenaufwand müssen erfüllt sein, um diesen Faktor V Mangel als Nebendiagnose verschlüsseln zu können?

    Danke und Grüße

    Hallo zusammen,

    ich möchte das Thema nocheinmal aufgreifen, da es immer mit dem MDK diesbezüglich Probleme gibt.
    GKinD definiert, dass beide Kodes (P22.- und P28.5) separat kodiert werden können, wenn ein nach Atemnotsyndrom fortbestehender oder neu auftretender Sauerstoff- bzw. Beatmungsbedarf besteht.

    Nun möchte ich einen Fall vorstellen, ich bin mir hier total unsicher, hat der MDK hier Recht oder wir?
    Säugling per Spontangeburt mit 32+5 SSW geboren. Postpartal war das Kind muskelhypoton, bradykard und zyanotisch und zeigte eine Schnappatmung. Nach einmaligem Absaugen erfolgte ein zweimaliges Blähmanöver ohne Sauerstoff (PIP 18 , PEEP 5), darunter langsames Rosigwerden und Ansteigen der Herzfrequenz. Zunächst SIMV- Beatmung , dann Umstellung auf Rachen CPAP, kein Sauerstoffbedarf.

    Später Sättigungsabfälle, im weiteren Verlauf gehäuft und mit Bradykardien kombiniert, die Klinikärzte diagnostizierten ein Apnoe- Bradykardie- Syndrom und behandelten dieses mit Coffeinzitrat. Im weitern Verlauf deutliche Besserung der Symptomatik, nach Therapiebeendigung keine Anfälle mehr.

    Seitens der Klinik wurden P22.0 und P28.5 kodiert.
    Laut MDK sei die gesamte Klinik über die P22.0 sachgerecht zu kodieren. Ein respiratorisches Versagen mit zusätzlichem Ressourcenverbrauch habe nicht vorgelegen, somit sei die P28.5 nicht sachgerecht kodiert.

    Wie sehen Sie diese Kodierung?

    Herzlichen Dank und Grüße

    Hallo,

    eine aktuelle Histo liegt leider nicht vor, die einzige, die ich habe ist ein ganzes Jahr alt:

    Damals ergab die Begutachtung:
    Kortikales und spongiöses Knochengewebe mit schwerer, herdförmig eitrig nekrotisierender/abszedierender Osteomyelitis sowie anliegendes, offenbar periarticuläres Bindegewebe mit phlegmonöser und nekrotisierender Entzündung sowie kleinen Knochensequestern (klinische Angabe linker Außenknöchel).

    Der aktuelle Wundabstrich zeigt Morganella morganii und Pseudomonas aeruginosa.
    Fuß ist in Bereich des Knöchels massiv geschwollen, deutliche Umgebungsrötung, Lymphstau, Defekt 12x4 cm groß, Nekrosen

    Danke, Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bräuchte Ihre Hilfe bei der Festlegung der Hauptdiagnose:
    Patient kommt mit infiziertem chronischen Weichteildefekt am linken Sprunggelenk bei Z.n. Rekonstruktion durch freien Latissimus dorsi Muskellappen bei vorausgegangener Sprungglenksfraktur und Versteifung.
    Therapie: Wunddebridement, Nekrektomie, alloplastische Defektdeckung, VAC-Anlage.

    Wie kodiere ich diesen Weichteildefekt? Der MDK möchte die L97, doch diesen Kode finde ich nicht korrekt, finde allerdings keine geeignete Alternative dazu.

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Hallo zusammen,

    Pat. wurde nach explorativer Relaparotomie mit ausgedehnter Adhaesiolyse, Bauchwandrekonstruktion und Netzimplantation auf Intensiv weiter beatmet. Es wurde aufgrund der weiterführenden Beatmung die J96.00 verschlüsselt.
    Der MDK streicht nun diese ND mit der Begründung, dass in diesem Fall nur eine protektive postoperative Nachbeatmung aufgrund der langen OP stattgefunden hätte, zusätzlich auch zur Protektion der Bauchwandrekonstruktion.

    Leider weist die Doku in der Krankenakte keine weitere Problematik bzgl. respiratorischer Insuffizienz auf.
    Ist diese Streichung der ND Ihrer Meinung nach gerechtfertigt?

    Vielen Dank und Grüße

    Hallo an alle,

    ich habe ein Frage bzgl Kodierung der Hauptdiagnose:

    Patient hat sich beim Holz sägen mit einer Holzsäge an D2 rechte Hand verletzt, es besteht eine ausgedehnte Defektverletzung des Knochens, Strecksehnenverlust und Defektdurchtrennung der Weichteile.
    Die Verletzung erfolgte in der Beugung des Fingers, so dass bei Streckung des Fingers ein keilförmiger knöcherner Defekt sowie Hautdefekt vorlag. Man entschloss sich nicht zu einer Amputation sondern zu einer Verkürzungsarthrodese des Mittelgelenkes.
    Wir haben die HD mit dem Kode S61.0 + S61.89 festgelegt, da hier zwar eine Fraktur vorlag, die auch in der Kodierung berücksichtigt wurde, jedoch im Vordergrund der Weichteildefekt stand, gesetzt durch die Kreissäge mit drohender Amputation des Fingers. Deshalb auch erfoglte die differenzierte plastischen/handchirurgische Weichteiloperation mit lokalen Extensionslappen.

    Der MDK verweist nun auf die DKR 1903c "Fraktur und Luxation", da eine offene Fraktur vorliege und verlangt als HD die S62.62.

    Wer hat nun recht?

    Danke

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich brauche dringend Rat bezüglich Festlegung der Hauptdiagnose.

    Fallkonstellation:
    Bei einer Vorsorgekoloskopie in der Praxis eines niedergelassenen Gastroenterologen erfolgte eine Polypabtragung. Gegen Abend hatte die Patientin lokalisierte Schmerzen im rechten Unterbauch entwickelt, keine Übelkeit, kein Erbrechen, kein Blutabgang. Diese Schmerzen nahmen über Nacht an Intensität zu, es erfolgte am nächsten Morgen die Überweisung der Patientin in unsere Klinik.
    Aufnahme wegen deutlichem Druckschmerz und lokaler Abwehrspannung. Laborchemisch zeigten sich leicht erhöhte Entzündungsparameter. Eine Perforation wurde mittels CT-Abdomen ausgeschlossen. Eine symptomatische und antibiotische Therapie wurden eingeleitet.
    Die HD der Klinik: K91.88, der MDK verlangt R10.3 mit Y84.9.
    Diese HD werden wir wohl akzeptieren müssen, da R10.3 das Krankheitsbild spezifischer beschreibt? Gibt es andere Alternativen?

    Danke :)

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    in folgendem Fall bräuchten wir dringend Rat/Hilfe bei der Festlegung der Hauptdiagnose:

    Es besteht Z.n. Herniotomie und chronischem regionalen Schmerzsyndrom (Läsionen des Plexus lumbosacralis), Z.n. 3maliger Implantation bzw. Revision einer Stabelektrode.
    Nun wird der Patient wieder wegen Dislokation der Stabelektrode aufgenommen, es wird nicht mehr das erforderte Areal in der re Leiste und am re ventralen Oberschenkel stimuliert. Die Stabelektrode wird durch eine Plattenelektrode nach vorheriger Hemilaminektomie ersetzt.

    Nun gibt es für die HD verschiedene Möglichkeiten:
    MDK verlangt als HD T85.1 (mech. Kompl. durch implantierten elektr. Stimulator NS)
    HD Klinik G54.1 (Läsionen des Plexus lumbosacralis), da nicht nur die Elektrode ausgetauscht wurde, sondern auch eine Schmerzeinstellung stattfand. Die T85.1 wurde als ND dazu kodiert.

    Welche ist die richtige?

    Danke, herzliche Grüße

    Hallo, ich habe eine Frage zu einem MDK Gutachten.

    Bei dem Patient besteht Z.n. Aortenklappenersatz bei Aortenklappenstenose. Im aktuellen Aufenthalt (Aufnahme wegen diabetischem Fuß) bekommt der Patient deshalb Heparin. Es wurde somit die Aortenklappenstenose dazukodiert, der MDK streicht diese Diagnose und will die Z95.- Meines Erachtens ist dies korrekt, da ja keine neue Stenose vorliegt und somit "prophylaktisch" behandelt wird. Mein Kollege ist jedoch anderer Meinung.

    Welche ist die richtige Kodierung?

    Danke und herzliche Grüße