Hallo zusammen,
ich möchte das Thema nocheinmal aufgreifen, da es immer mit dem MDK diesbezüglich Probleme gibt.
GKinD definiert, dass beide Kodes (P22.- und P28.5) separat kodiert werden können, wenn ein nach Atemnotsyndrom fortbestehender oder neu auftretender Sauerstoff- bzw. Beatmungsbedarf besteht.
Nun möchte ich einen Fall vorstellen, ich bin mir hier total unsicher, hat der MDK hier Recht oder wir?
Säugling per Spontangeburt mit 32+5 SSW geboren. Postpartal war das Kind muskelhypoton, bradykard und zyanotisch und zeigte eine Schnappatmung. Nach einmaligem Absaugen erfolgte ein zweimaliges Blähmanöver ohne Sauerstoff (PIP 18 , PEEP 5), darunter langsames Rosigwerden und Ansteigen der Herzfrequenz. Zunächst SIMV- Beatmung , dann Umstellung auf Rachen CPAP, kein Sauerstoffbedarf.
Später Sättigungsabfälle, im weiteren Verlauf gehäuft und mit Bradykardien kombiniert, die Klinikärzte diagnostizierten ein Apnoe- Bradykardie- Syndrom und behandelten dieses mit Coffeinzitrat. Im weitern Verlauf deutliche Besserung der Symptomatik, nach Therapiebeendigung keine Anfälle mehr.
Seitens der Klinik wurden P22.0 und P28.5 kodiert.
Laut MDK sei die gesamte Klinik über die P22.0 sachgerecht zu kodieren. Ein respiratorisches Versagen mit zusätzlichem Ressourcenverbrauch habe nicht vorgelegen, somit sei die P28.5 nicht sachgerecht kodiert.
Wie sehen Sie diese Kodierung?
Herzlichen Dank und Grüße