Hallo,
eine Meldung aus §301 von der Krankenkasse:
"Da die MDK Prüfung aber negativ für die Krankenkasse ausgefallen ist, müssen Sie uns als Krankenhaus eine Aufwandspauschale zukommen lassen."
Hallo,
eine Meldung aus §301 von der Krankenkasse:
"Da die MDK Prüfung aber negativ für die Krankenkasse ausgefallen ist, müssen Sie uns als Krankenhaus eine Aufwandspauschale zukommen lassen."
Hallo zusammen,
für das MitraClip-System liegt eine große klinische Anwendungserfahrung für die Behandlung der Mitralinsuffizienz vor.
Eine erste Fallserie zeigt, dass ein Einsatz an der Trikuspidalklappe technisch möglich ist, sicher zu sein scheint und den Grad der Trikuspidalinsuffizienz reduzieren kann.
Kodiert wird dieses Verfahren mit dem OPS 5-35a.5 (Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Endovaskuläre Trikuspidalklappenrekonstruktion).
Ich möchte mich erkundigen, ob es Krankenhäuser gibt, die schon Erfahrungen mit dem Trikuspidalklappe Clipping haben.
Gibt es Probleme bei der Abrechnung?
Gibt es Probleme mit dem MDK?
Vielen Dank vorab für die Hilfe und Antworten!
Guten Abend liebe Mitstreiter,
kann mir wirklich keiner Hilfe leisten bei meinem o.g. Kodierproblem?
Liebe Grüße DanieKK
Hallo Forum
Folgender Sachverhalt:
Patient wird stationär (mit schweren kardiologischen Begleiterkrankungen) zur Einstellung des bekannten Schlafapnoe-Syndroms aufgenommen und auf CPAP eingestellt.
Dadurch bessert sich die Grunderkrankung des Patienten (z. B. schwere Herzinsuffizienz).
Frage: Ist hier die Grunderkrankung die Hauptdiagnose oder das Schlafapnoe-Syndrom?
Viele Grüße
DanieKK
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe ein Problem. Hat vielleicht jemand die NUB´s 2015 in einer Excel Datei??? Ich benötige diese dringend.
Vielen Dank und noch einen schönen Feierabend.
DanieKK
Hallo an alle,
wir haben jetzt die Erfahrungen gemacht das bei der BEK die Widersprüche akzeptiert werden.
Bei der AOK nur mit telefonischer Rücksprache, wobei dann von der AOK ein erneuter Auftrag an den MDK gegeben wird und dieser ein erneutes Gutachten nach Widerspruch erstellt. Aber ob ein Widerspruch zugelassen wird oder nicht entscheidet dann auch die KK!
Ich wünsche ein wunderschönes und erholsames Wochenende
DanieKK
Einen wunderschönen Guten Morgen,
Ich benötige einmal Hilfe bei der Kodierung einer akuten Allergie aufgrund einer Kontrastmittelreaktion.
Ich hatte die T88.7 im Sinn, aber mein Oberarzt ist der Meinung das es da noch einen anderen ICD für geben müsste. Ich habe bereits in die ICD-Bücher und auch ins Internet geschaut, finde aber nichts, was eine akute Allergie am besten darstellt.
Hat jemand eventuell eine Idee?
Liebe Grüße von der Ostsee
DanieKK
Hallo liebe Mitstreiter
derzeit bekommen wir schon die ersten Gutachten aus dem Jahre 2015. Bei einigen Fällen haben wir Widersprüche an die Krankenkassen versandt, mit dabei ein Umschlag für den MDK, der den Widerspruch enthält.
Diese werden nun von einigen Krankenkassen zurück gesandt, mit dem Vermerk:
"Rechtsgrundlage für die Prüfung bildet die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), welche für Fälle mit Aufnahmetag ab 01.01.2015 gilt. Die PrüfvV regelt kein Widerspruchsverfahren. Daher ist mit Erstellung des Leistungsbescheides der Sachverhalt abschließend durch uns entschieden. Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen Ihre Unterlagen wieder zurück."
Wie verfahren nun andere Krankenhäuser damit? Gehen die Gutachten dann gleich in die Klageprüfung? Ist es rechtens, dass in den 9 Monaten keine Widersprüche mehr akzeptiert werden müssen?
Einen sonnigen Nachmittag wünscht
DanieKK
Hallo Lisel,
bei uns ist es so geregelt, das wir in die einzelnen Bereiche schnuppern dürfen. Sei es im OP uns die Operation oder im Herzkatheterlabor auch die invasive Diagnostik anschauen. Dies machen wir je nach eigener Empfindung und wird auch von unseren Vorgesetzen sehr gefördert. Wenn neue Untersuchungsmethoden angewandt werden, gehen wir uns diese dann auch einmal anschauen. Dann haben wir aber auch Oberärzte, die wir fragen können. Na klar, ist nicht jeder Oberarzt dazu bereit, aber man findet immer einen der erklärt und uns auch aus Kodierersicht vieles erklärt (auch wenn es mal nicht sein Fachbereich ist).
Ich denke, dass genau so es auch laufen sollte. Nur in Bücher oder Internet schauen, bringt einen zwar weit aber zum Verständnis, ist das Anschauen der Prozeduren oder auch Diagnosen viel hilfreicher.
Liebe Grüße von der Ostsee
DanieKK
Machen Sie das für jeden Widerspruch einzeln ( wenn 5 Widersprüche zur gleichen Kasse gehen) oder in gesammelter Form? Auf dem Umschlag wird der Name des Patienten noch vermerkt? Sonst kann ja irgendwas drin sein oder?
Hallo
Ja, wir machen für jeden Patienten (Widerspruch) ein Extra Anschreiben. Dies sieht nur im ersten Moment nach einem Mehraufwand aus. Wir haben feste Texte in unseren Textbausteinen und somit dauert so ein Schreiben anzulegen, auch nicht länger als 1-2 Minuten
Liebe Grüße
DanieKK
Alles anzeigenHallo,
wie läuft das Thema derzeit bei Ihnen ab?
Wir haben ziemlichen Disput innerhalb der Klinik.
Der direkte Versand an MDK ist nicht möglich, weil die überhaupt nicht reagieren bzw keine Information an KK geht und somit in den Augen der KK eine Fristüberschreitung vorliegt.
Eine neue Mitarbeiterin ist empört das wir die Widersprüche direkt zur Kasse schicken.
Ich weiß nicht wie wir nun vorgehen? Ein Brief im Brief? Wie informiere ich dann die Kasse was in dem Umschlag für den MDK ist? Auf den Umschlag vom MDK den Namen und Widerspruch schreiben? Ich bin etwas ratlos, von daher würde es mich interessieren wie andere vorgehen?
MFG
Hallo zusammen,
wir machen ein normales Anschreiben für die Kasse fertig, wo drin steht, dass wir Widerspruch einlegen und heften dann den Umschlag mit dem Widerspruch direkt an das Anschreiben. Die KK schickt dann unseren Widerspruch direkt zum MDK weiter und weiß somit ganz genau, das wir in genau diesem Fall Widerspruch einlegen. Das klappt bisher ganz gut
Schönen Tag noch