Beiträge von Trinity

    Richtig. Bei genauerer Betrachtung "passt" das wirklich nicht in die 2004er Berechnung.
    Man läßt sich durch den Wust an neuen Vorgaben so leicht aus dem Konzept bringen ;)

    Vielen Dank für die Antwort.

    Viele (regnerische) Grüße aus dem Ruhrgebiet.

    Hallo zusammen.

    Eine Frage zum E1+ Formular 2003:
    Gehören die Überliegerfälle 2003/2004 in die Berechnungen für 2003 oder werden sie für das Jahr 2004 berücksichtigt ?

    Vielen Dank

    MfG

    Hallo Herr Hirschberg,

    ich denke schon, daß wir mit unserer derzeitigen Lösung eine plausible und auch adäquate DRG-Abrechnung hinbekommen.
    Wie ich bereits sagte haben wir unsere Hausstrukturen auf unsere vorhandene Lösung ausgerichtet. Unsere Ärzte bekommen die Anweisung losgelöst von allen Codiertricks einfach das zu codieren, was die Patienten wirklich haben. Weitere Angelegenheiten gehen über den Med.Controller und andere Codierverantwortliche.
    Wie auch immer denke ich, daß eine Abrechnungsprogramm (ähnlich wie z.B. die Generierung des §21-Datensatzes) einfach nur auf bestimmte Daten (ICD, OPS, Aufnahmedatum, etc...) angewiesen ist, ohne daß dieses den Besitz eines bestimmten DRG-Arbeitsplatzes voraussetzt.
    Siemens weiß sehr genau gegen welche Konkurrenten sie sich hier durchsetzen wollen und die Mittel sind meiner Meinung nach mehr als fraglich.

    MfG
    vdStraat

    admin: ich weiß nicht, ob der folgende thread im richtigen forum
    landet, wenn nicht bitte verschieben.

    Hallo Community,

    ich würde gern Eure Erfahrungen und Eure Meinungen zu folgenden Fakten hören:

    Wir setzen als K.I.S. das medico//s von Siemens ein.
    Wir sind (angeblich) eines der wenigen Häuser, die den DRG-Arbeitsplatz von Siemens noch nicht besitzen. Allerdings sehen wir aufgrund hausinterner Strukturen und aufgrund des Besitzes anderer DRG-orientierter Software auch keinen Anlass uns den DRG-Arbeitsplatz zuzulegen.
    Da wir Spätoptierer sind, haben wir uns heute mit unserem Projektleiter über die Einführung der Abrechnungssoftware unterhalten und dabei nahezu unglaubliches erfahren.

    1. möchte Siemens für die Änderung der vorhandenen Software auf die neue DRG-Abrechnung einen 5-stelligen Betrag kassieren. Das ist ein Punkt über den man sich streiten kann, da einerseits hier gesetzliche Vorgaben erledigt werden müssen (also normalerweise kostenfrei !), dies aber andererseits das Ausmaß einer Neuprogrammierung angenommen hat. Gut...o.k., aber muß der Betrag gleich ins 5-stellige gehen ?
    Ich denke nicht, daß der Programmieraufwand eine solche Summe rechtfertigt.

    2. (und das ist der Oberhammer) müssen wir, obwohl strukturell völlig von der Abrechnung losgelöst, den DRG-Arbeitsplatz für einen ebenfalls 5-stelligen Betrag kaufen.

    Zur Verdeutlichung: Kaufen wir keinen DRG-Arbeitsplatz, bekommen wir keine Abrechnung. Die Abrechnung brauchen wir aber, wenn wir demnächst optieren wollen (bzw. am 1.1.2004 müssen).
    Hier wird uns also quasi als Knebelvertrag der DRG-Arbeitsplatz aufgezwungen, obwohl wir a) bereits ein funktionierendes System haben, und b) die beiden Module inhaltlich aber auch garnichts miteinander zu tun haben.

    In unseren Augen nutzt Siemens hier seine Machtposition aus und belastet ein eh finanziell belastetes kleineres Haus mit einer absolut unnötigen Investition nur um seine Marktposition zu behaupten.

    Mir ist schleierhaft warum der Verband der Siemens-Anwender hier keine Stellung einnimmt.

    Frage: Gibt es unter der Community Leute, die mit diesem Thema (vor allem mit Siemens) ebenfalls in Berührung gekommen sind ?
    Wie habt Ihr das gehandhabt ? Habt Ihr bei der Abrechnungsumstellung auf DRG mit Eurem K.I.S.-Anbieter ähnliche Probleme gehabt ?

    Für alle Posts bin ich dankbar.

    P.S. Für Siemens-Kunden, die vielleicht noch ein paar Interna austauschen wollen, habe ich im Forum von http://www.netmedico.de ebenfalls einen Thread gestartet.

    Gruß

    vdStraat

    Hallo zusammen...

    Bei der Erstellung des InEK-Datensatzes über unser K.I.S. habe ich
    festgestellt, daß dort keine Intensivtage aufgeführt sind.
    Unsere Intensivabteilung ist keine ausgewiesene Fachabteilung.
    Beim Support wurde mir gesagt, daß die Intensivtage in diesem Fall für
    die Eingruppierung durch das InEK unerheblich sind.
    Ist das so richtig ?

    Gruß
    Marco

    Hallo Coder-Community !

    Das Thema "Wiederkehrer" beschäftigt uns derzeit sehr intensiv.
    Zu folgendem Szenario habe ich eine Frage:

    Ein Patient habe eine DRG mit einer oberen Grenzverweildauer (OGVD).
    Dieser Patient wird regulär innerhalb dieser OGVD entlassen, kommt aber nach 2 Tagen innerhalb der OGVD wieder stationär ins Haus.
    Hier ist die Sache klar: Rückkehr aufgrund von Komplikationen innerhalb der OGVD = keine Kohle. ;)

    Jetzt wird dieser Patient nach Überschreitung der OGVD entlassen, kommt aber danach erneut wegen der gleichen Sache ins Haus.
    Was ist jetzt ? Neuer DRG-Fall, oder weiter Zuschlag für die gleiche Anfags-DRG ?

    Wieviel Tage dürfen zwischen der Entlassung und der Neuaufnahme liegen, damit ich einen neuen DRG-Fall anlegen darf ?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Lieben Gruß
    Marco

    Hallo zusammen.

    Eine banale (?) Frage ?( :

    Ich erstelle gerade unter Zuhilfenahme von ID-EFIX eine Statistik der Kurz-, Normal- und Langlieger nach GDRG.
    Dabei bin ich über folgendes Problem gestolpert:

    Eine DRG habe eine UGVWD von 1 Tag.
    Ein Patient wird z.B. am 1.1. aufgenommen und am 2.1. entlassen.
    ID-EFIX macht mir daraus eine UGVWD-Korrektur von 1 Tag.
    Ist das wirklich richtig, daß ich in diesem Fall die UGVWD unterschritten habe ? Oder geht das sogar nach Stunden ?
    (In diesem Fall <24 Stunden)
    Wie wird das genau definiert? (Aufnahmetag, Entlasstag)

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Gruß
    Marco

    Hallo Burkhard, hallo ihr anderen Leidensgenossen ;)

    Es handelt sich dabei um das Rundschreiben 13/2003 vom 9.4.03
    "Nach §8 Abs. 5 KHEntgG darf bei Patienten, die wegen Komplikation wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen werden und für den zuvor eine DRG-Fallpauschale berechnet wurde, keine weitere Pauschale für die kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer abgerechnet werden.
    ....Im Rahmen der Abrechnung zeigt sich, dass bis zu 8% der behandelten Patienten als Wiederkehrer anzusehen sind. Die Auswirkungen auf die Einnahmeseite der Krankenhäuser ist äußerst signifikant, da für diese Patienten keine Erlöse erzielt werden können."

    Soweit, so schlecht...Ich denke auch, daß das ein explosives Gemisch ist. Außerdem ist hier (mal wieder) Handarbeit angesagt.
    Wahrscheinlich werden auch wir (mal wieder) zu Excel greifen müssen um ein halbwegs aussagekräftiges Ergebnis zu bekommen.
    Ich denke der Ansatz von Hrn. Thieme ist gut. Evtl. werde ich mir mal unseren IMC-Datensatz nehmen und mir per DB-Abfrage irgendwas konstruieren.
    Wer dahingehend auch interesse hat, der kann gern weiter mit mir in Verbindung bleiben.

    Mailadresse und Kontakt gibt es bei http://www.netmedico.de (Sorry Burkhard..etwas Eigenwerbung muß sein ;) )
    Dort können speziell die medico//s-Anwender über dem Thema brüten.
    Alle anderen sind natürlich auch herzlich eingeladen.

    Gruß
    Marco

    Hallo Community.

    Der Zweckverband Ruhrbezirk hat ein Rundschreiben herausgegeben, bei
    dem darauf aufmerksam gemacht wird, daß die Anzahl der Wiederkehrer unterschätzt wird. Es wird daher allen Krankenhäusern, die demnächst nach DRG abrechnen wollen ans Herz gelegt die eigenen Wiederkehrer statistisch aufzuführen um sich bei den zukünftigen Abrechnungen nicht schon jetzt gehörig zu verkalkulieren, da die Anzahl im Mittel bei ca 8% liegt. :shock2:
    Da leider kaum ein K.I.S. diese Funktionalität einer solchen Statistik beinhaltet, würde es mich interessieren mit welchen Mitteln die anderen Boardmitglieder ihre Wiederkehrerstatistik erstellt haben.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen