Hallo,
also bei einer T89.03 wäre ich ja gar nicht - war ja kein Trauma, sondern eine OP-Wunde.
Dann wären wir bei T81.3 und dort wird im Exklusivum auf die O90.0 verwiesen.
So was Wildes hatten wir mal mit einer anderen OP-Wunde, dabei war dann der springende Punkt (vor Gericht) der Nachweis, dass die Wunde noch niemals verheilt war...
Die Kodierer haben sicher aufs Geld geschielt...