Normalerweise habe ich den Link zum InEK in der Favoritenleiste - war gestern weg - habe ich Tante Google befragt....
Ich bekomme das Grinsen gar nicht mehr aus dem Gesicht.
Und kenne jetzt ein neues türkisches Wort!!
Normalerweise habe ich den Link zum InEK in der Favoritenleiste - war gestern weg - habe ich Tante Google befragt....
Ich bekomme das Grinsen gar nicht mehr aus dem Gesicht.
Und kenne jetzt ein neues türkisches Wort!!
Hallo,
sehr interessanter Artikel bei medinfoweb:
http://www.uniklinikum-jena.de/Startseite/Akt…en-p-46012.html
und das Original:
http://jama.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=2492881
Nun aber ganz praktisch: wird es irgendeinen Einfluss auf die unsäglichen Dokumentationsforderungen des MDK haben?
Der MDK wird sich doch weiter an die alten Kriterien klammern - weil die ja so übersichtlich sind und das jeder DokAss beim MDK auswerten kann....
Oder?
Ideen? Umsetzung? Ich freue mich auf eine rege Diskussion.
LG Grüße aus dem verschneiten Sachsen
D. Zierold
Hallo,
NUB für Cytosorb war Status 2 für 2016.
Nicht lustig, aber beeindruckend!!
Das ist NUR die Überschrift für eine KGS-Mitteilung:
"Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft) zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) im Freistaat Sachsen liegt nunmehr der Entwurf einer Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift (VwV Investkraft) vor, dem die Einzelheiten des Antrags- und Verwaltungsverfahrens zu entnehmen sind."
Da sage noch einer die Politiker arbeiten nicht zusammen!
Ob es eine spezielle Abteilung gibt, welche sich die Gesetzestitel und -Abkürzungen ausdenkt????
Hallo,
Z43.1 - lt. ICD inkl. Verschluss.
Hallo,
streng genommen wissen sie bei Aufnahme weder ob es eine Geburt wird (O80) oder eben nicht (O47.-), den Kode gibt es aber nicht.
Grundsätzlich verstehe ich ihre Überlegung, aber über so was streite ich mit der KK nicht mehr.
Wenn es die Kasse bzw. deren Programm glücklich macht und es nur um eine Aufnahmediagnose geht und ich dann abrechnen kann... bitteschön, dann eben die andere Aufnahmediagnose
Die haben manchmal auch echt seltsame Prüfroutinen im PC.
Hallo an alle mit Geriatrieerfahrung,
gibt es / hat jemand Anhaltszahlen und/oder Berechnungsmethoden für die Personalausstattung einer geriatrischen Station (Geriatrie-Komplexbehandlung)???
Gern auch per PN.
Sonnige Grüße aus Sachsen und einen guten Start ins neue Jahr
D. Zierold
Hallo,
ja - würde ich auch "nur" mit R56.8 als ND darstellen.
Aber vielleicht sind Neurologen hier unterwegs???
Hallo,
also für mich sind Fieberkrampf und Status epilepticus zwei völlig unterschiedliche Krankheitsbilder.
Zu einem Status epilepticus gehört für mich die Diagnose einer Epilepsie.
Ein Fieberkrampf ist aber (noch) keine Epilepsie, ein 60minütiger Fieberkrampf ist dann "nur" ein sog. komplizierter Fieberkrampf.
So zumindest meine Theorie aus Kinderklinikzeiten...
Daher ja auch im ICD in zwei verschiedenen Kapiteln und hier also die Bronchitis HD und Fieberkrampf als ND lt. DKR.
Hallo,
wieso haben sie 2 Fälle bei einer Rückverlegung?
Der erste Fall wird doch weitergeführt - mit einer Unterbrechung als Verlegung (= EINE Fallnummer und EINE DRG).
Nur bei einer Wiederaufnahme haben sie doch 2 Fälle, wo sie nach FPV §2 die Fallzusammenführung prüfen müssen (= ZWEI oder mehr Fallnummern und DRGs).
Kommt aber vielleicht auf ihr KIS an.
Bei uns müsste ich die Pat.verwaltung anmeckern, dass sie geschlafen haben und den Patienten neu aufgenommen haben, statt den ersten Fall als Rückverlegung wieder ins KIS zu nehmen.
LG aus Sachsen
D. Zierold