Beiträge von ET.gkv

    hallo TicTac,

    meine behauptung, epilepsie stehe auf den datenpaketen, sei aber gar nicht drin, ist doch nicht polemisch. Das ist mit G40.5 wirklichkeit, immer und immer wieder.
    Ursache hierfür ist dieser von Ihnen 2-fach zitierte Text: Epileptischge Anfälle im Zusammenhang mit Alkohol,... ,Schlafentzug usw.
    Das wird als ausreichend dafür angesehen, aus einem Gelegenheits- Entzugskrampf (Alkohol oder Schlafentzug) eine Epilepsie zu machen.

    Dazu aber ein beispiel. Und da alkohol in diesem beispiel ein "gschmäckle" hätte mit schlafentzug.
    Sie selbst, TicTac, bekommen kurz nach dienstbeginn morgens einen Kramfanfall. Sie werden umgehend stationär aufgenommen. Nach all-umfassender diagnostik stellt der CA der neurologie die diagnose: Gelegenheitsanfall bei Schlafentzug.
    (Ironie: Ihre mitternächtlichen beiträge in mydrg haben auf diese diagnostische spur geführt)
    Wieder genesen codieren Sie einen epileptischen Anfall bei Schlafentzug, G40.5.
    Drei wochen später möchte die verkehrsbehörde Ihrer (Landeshaupt-) stadt Ihren führerschein für 12 monate. Nach einem anonymen hinweis hätten Sie G40.5 , eine Epilepsie.
    Würden Sie sich da nicht fragen, was falsch lief?
    Natürlich läßt sich das klären. War ja nur ein gelegenheitsanfall, keine epilepsie. Dann empfehlen die nur 3 monate fahr-abstinenz.

    Was war bei der Kodierung falsch?
    Ausgehend von R56.- Krämpfe a.n.k. hätte man das Excl.: Epilepsie (g40-G41) beachten sollen und gar nicht in die G40 einsteigen sollen. Scließlich sind fieberkrämpfe auch epileptisch und in R56.- drin. Sonstige Krämpfe R56.8 also?
    G40.5 bliebe dann epiletischen anfällen bei epilepsie vorbehalten. Denn natürlich kann der provokationsfaktor schlafentzug auch anfälle bei epileptikern auslösen.

    mfg ET.gkv

    hallo TicTac!

    Die öffentlichkeit verprügelt derzzeit die bankers, weil diese pakete geschnürt haben und diese mit CDS beschrifteten obwohl nur cds mit ein wenig überhitzter und geblähter luft drin war.
    Im gesundheitssystem werden (daten-) pakete versendet, auf denen Epilepsie draufsteht obwohl nur ein epileptischer anfall ohne epilepsie drin ist. Das regt seltsamerweise niemand auf.
    Naja, Sie haben mir wenigstens zugestanden, dass entzugskräpfe keine epilepsien sind. Und trotzdem verpacken Sie diese mit hinweis auf " Epileptische Anfälle im Zusammenhang mit Alkohol" in die G40.- pakete!

    Reset: Ganz zu beginn dieses threads wundert sich Nichtraucher über die einträge im alphab VZ.
    Entzugskampf, Alkohol F10.3
    Alkohol-Anfall, epileptisch G40.5
    Er fragt. "Was denn nun?"

    Man kann sich auch fragen: What kind of WHO double talk is this?
    Es gibt 2 möglihkeiten:
    - die who hat einen fehler gemacht
    - die who weiß etwas, was wir nicht wissen.

    mein ärger mit F10.3 vs G40.- begann ca 2003 oder 2004.
    Ich habe in der folge kliniker mit der frage genervt, ob es außer entzugskrämpfen ( rum fits wie 1852 beschrieben) noch richtige akkoholische epilepsien gäbe. Antwort war immer ein langgezogenes äääähhh und ein versprechen mich anzurufen, wenn man etwas spezielles gefunden hätte. Bis heute warte ich auf diese anrufe.

    Dann ende 2004 las ich in den unendlichen tiefen der uni-bibl Essen in einen Diff-Diag-artikel etwas von SESA. Den begriff konnte ich mir ohne notiz merken( wegen Sisa, meiner jüngsten Tochter)
    Ein paar tage später ging ich mit SESA-syndrome in die suchfunktion der pubmed. Da war sie, die alkoholische epilepsie! Erstmals beschrieben 1981.

    @ Nichtraucher
    Das ist also kein WHO double talk!
    Nehmen Sie F10.3 für die entzugskrämpfe und G40.5 für die Anfälle der alkolbedingten Epilepsie.
    So wie die who es im alphab VZ es vorschlägt.
    Dann wird die öffentlichkeit Sie nie so wie die bangster abwatschen können! Alles wahrheitsgetreu und systemgetreu verpackt.

    hallo Herr Balling!
    Not macht erfinderisch. Ich kam nicht ins neue forum, das passwort ging wohl an meine verblichene aol-adresse.
    Inzwischen sehe ich den punkt richtig positiv. Er steht für geistige unabhängigkeit von der gkv und deren strukturen, einzelkämpfer eben, ungetarnt.

    mfg ET.gkv

    hallo TicTac, hallo Findus!

    TicTac:
    1) Ist ein gelegenheitskrampf eine Epilepsie?
    2) Ist ein gelegenheitskrampf ein spezielles epileptisches Syndrom?
    Wenn Sie auch nur eine der beiden fragen mit "nein" beantworten, wie kommen Sie dann zu G40.5?
    Papiertiger hat es am 23.02.2007 (s. oben) kurz und bündig geschrieben: "..G40.5 ist für den fall zu nehmen, wo eine epilepsie besteht ...".
    Bitte bedenken Sie, es gibt epilepsien,die durch alkohol verursacht wurden!

    Findus:
    Ihr gehör ist noch gut.
    Das ist mein vorwurf, und der ist exakt so gemeint.
    Was soll man empfinden, wenn die Arztbrief-diagnose "Erst- und einmaliger Grand mal-Gelegenheitskrampf bei Alkoholentzug" von der Kodierfachkraft Ober- / Facharzt der Neurologie im Widerspruchsschreiben als lupenreine epilepsie dargestellt wird. Der anfall war zu hause, neurolog untersuchung einschließlich bildgebung negativ, therapieempfehlung bei entlassung alkoholkarenz.
    Nebenbei: Entzugskrämpfe ist ein "misnomer", weil sie keineswegs nur im entzug auftreten. Gohr schrieb es bereits: ... sind im rausch und im entzug möglich.

    mfg ET.gkv alias ETgkv

    hallo zusammen!

    Wer auch immer G40.- codiert, legt sich für diesen patienten auf eine EPILEPSIE fest, auch bei G40.5.

    Eine epilepsie meinen die neurologen aber nicht , wenn sie einen "Gelegenheitsanfall" diagnostizieren. Dann ist ein epileptischer anfall in einem gehirn ohne epilepsie gemeint. Solch einen anfall kann jeder gesunde erleiden, wenn nur der stimulus kräftig genug ist.

    Bei alkohol gibt es beides: 1) epileptische anfälle bei Epilepsien durch/ bei alkohol und 2) epileptische anfälle durch/ bei alkohol ohne epilepsie.

    Erstere sind mit G40.5 zukodieren, letztere mit F10.3 oder .4.
    Alkoholentzugskrämpfe sind gelegenheitskrämpfe, gehören zu 2), also F10.3 oder .4.

    Ich denke nicht, das es die aufgabe von kodierfachkräften ist, epileptischen anfälle mit epilepsien gleich zu setzen, nur weil diese besser bezahlt sind.

    mfg ET.gkv

    hallo Kodefine!

    R55 beschreibt die erkrankung genau, deretwegen der patient aufgenommen wurde: Blutdruckabfall und ggf bradycardie und bewusstseinsverlust.
    T80.8 ist sonstige sonstige näher bez. komplikation bei injektionen, nicht einmal auf kreislauf begrenzt.
    Also wesentlich unspezifischer als R55.
    Außerdem enthält die kodierung ein wenig die vorstellung, das es im krankenhaus passierte, nicht beim niedergelassene doktor.

    I95.1 ist eher ein chronisches krankheitsbild, wenn man von ausnahmen absieht.
    I95.2 kommt nur in frage, wenn die gespritzte substanz blutdrucksenkend wirkt, was nicht anzunehmen ist.

    Für eine vasovagale reaktion jedenfalls bedarf es keiner substanz, der anblick einer spritze reicht bereits. Der schmerz beim einstich gibt den rest.

    mfg ET.gkv

    hallo Tango!

    Ihre ärzte sind wirklich in der lage nach einer einzigen konventionellen Rö-LWS die ursache für die (akuten) rückenschmerzen oder lumboischialgie festzustellen: Osteochondrose ?
    Glückwunsch! Andere können das nicht.
    Wie aber erklären Ihre ärzte nach einigen wochen das verschwinden der schmerzen trotz persistenz der röntgenologischen veränderungen?
    Mit ihrer therapie, dem Göttinger tropf?

    Meiner erfahrung nach wurden diese Rö-LWS gemacht, seil man sich nicht blamieren wollte, weil man nicht knochenfraß (maligne oder motten) mit analgetika und/ oder cortison behandeln wollte.

    Und was mich am meisten an der diagnostik Ihrer ärzte verblüfft: warum osteochondrose M42.16 und nicht Spondylose M47.86/ Spondylopathie oder der DD angemessen am besten M54.5?

    mfg ET.gkv