hallo TicTac,
meine behauptung, epilepsie stehe auf den datenpaketen, sei aber gar nicht drin, ist doch nicht polemisch. Das ist mit G40.5 wirklichkeit, immer und immer wieder.
Ursache hierfür ist dieser von Ihnen 2-fach zitierte Text: Epileptischge Anfälle im Zusammenhang mit Alkohol,... ,Schlafentzug usw.
Das wird als ausreichend dafür angesehen, aus einem Gelegenheits- Entzugskrampf (Alkohol oder Schlafentzug) eine Epilepsie zu machen.
Dazu aber ein beispiel. Und da alkohol in diesem beispiel ein "gschmäckle" hätte mit schlafentzug.
Sie selbst, TicTac, bekommen kurz nach dienstbeginn morgens einen Kramfanfall. Sie werden umgehend stationär aufgenommen. Nach all-umfassender diagnostik stellt der CA der neurologie die diagnose: Gelegenheitsanfall bei Schlafentzug.
(Ironie: Ihre mitternächtlichen beiträge in mydrg haben auf diese diagnostische spur geführt)
Wieder genesen codieren Sie einen epileptischen Anfall bei Schlafentzug, G40.5.
Drei wochen später möchte die verkehrsbehörde Ihrer (Landeshaupt-) stadt Ihren führerschein für 12 monate. Nach einem anonymen hinweis hätten Sie G40.5 , eine Epilepsie.
Würden Sie sich da nicht fragen, was falsch lief?
Natürlich läßt sich das klären. War ja nur ein gelegenheitsanfall, keine epilepsie. Dann empfehlen die nur 3 monate fahr-abstinenz.
Was war bei der Kodierung falsch?
Ausgehend von R56.- Krämpfe a.n.k. hätte man das Excl.: Epilepsie (g40-G41) beachten sollen und gar nicht in die G40 einsteigen sollen. Scließlich sind fieberkrämpfe auch epileptisch und in R56.- drin. Sonstige Krämpfe R56.8 also?
G40.5 bliebe dann epiletischen anfällen bei epilepsie vorbehalten. Denn natürlich kann der provokationsfaktor schlafentzug auch anfälle bei epileptikern auslösen.
mfg ET.gkv