Beiträge von ET.gkv

    hallo DRGLÜ!

    Ich denke schon, das man bei G40.0- das " idiopathische " bei den epileptischen Syndromen beibehalten muss.

    Von G40.00- G40.08 habe ich stichprobenhaft ein paar der dort genannten epileptischen Syndrome überprüft. Alle waren idiopathisch.
    Gleiches Ergebnis bei G40.3, Stichproben auch idiopathisch.

    Kann ja eigentlich nicht anders sein, ansonsten landet man bei den epileptischen Syndromen in " Kraut und Rüben ".

    mfg ET.gkv

    hallo TicTac!

    DRGLÜ kann ich nicht folgen.

    Sie haben 3 fälle / Pat vorgegeben:
    Pat 1: Epileptische Anfälle nach einem Schlaganfall, zuvor keine. Fokale Anfälle, die sek. generalisieren
    Pat 2: epileptische Anfälle bei Gehirn-Tu, zuvor keine. Fokale Anfälle, die sek. generalisieren
    Pat 3: generalisierte tonisch-klonische Anfälle bei chronischen Alkoholismus, Anfälle nicht nur im Entzug.

    Pat 1 und Pat 2 haben eine symptomatische Epilepsie, die mit G40.1 oder .2 zu kodieren ist.
    Auch wenn sie sek. generalisieren bleibt diese Diagnose und Kodierung. Dafür sorgt bereits der Beispieltext " .... fokale Anfälle mit Entwicklung zu sekundär generalisierten Anfällen " unter G40.1 und G40.2
    G40.0 ist für idiopathische Epilepsien. Das trifft für Pat 1 und 2 nicht zu.
    Es noch eine Kodierbesonderheit. Sehen Sie dazu SKR 0201 Beispiel 9: R56.8, wenn nur der Anfall behandelt wird. das wird wohl im Krh kaum der Fall sein.

    Pat 3 ist die Crux, bei der ich mir noch zu unsicher bin. Das sind natürlich keine Gelegenheitsanfälle oder neudeutsch " keine symptomatische Anfälle " sondern eine symptomatische Epilepsie. Wo reindrücken? G40.4?

    mfg ET.gkv

    hallo DRG-Schlumpf!

    obwohl ich kein Neurochirurg und schon gar kein Experte bin, erlaube ich mir ein paar Anmerkungen.

    1) Im Gegensatz zur Schlumpf-Medizin ist in der Human-Medizin die Nervenwurzel nicht mehr Teil des ZNS. Das erledigt G96.-
    2) Eine intraspinale Zyste ist kein granulomatöse Erkrankung. Was sagt Ihr Patho-Schlumpf zu G06.1?
    3) Facettencysten sind entweder Synovialzysten oder Ganglionzysten, keine perineuralen Cysten. In der Regel treffen die Pathoschlümpfe diese Unterscheidung. Nur die perineuralen Cysten nennt man zu Ehren des Erstbeschreibers Tarlov IM Tarlovzysten.
    Hier im Forum wurde auch schon der deutsche Name Wurzeltaschenzyste verwendet.

    Welchen OPS haben Sie codiert?

    mfg ET.gkv

    hallo kodierer2905!


    sorry, ich habe Ihren Beitrag erst nach dem Klick auf Absenden entdeckt.


    Wenn wir als Kodiermediziner nicht von den Juristen der SGs, LSGs oder des BSG vorgeführt werden wollen , dann müssen wir bereit sein, diese Unterscheidung der < Manifestation > vom übergeordneten < krankhaften Zustand > zu treffen/ leisten.


    Diese Unterscheidung wird ja nicht nur in SKR 1916 und 1917 verlangt. Im DKR-kapitel Diabetes mellitus ist sie gang und gäbe.
    warum bereitet sie denn bei Nasenbluten, Haut- oder Muskelhämatomen Probleme, von der Hematurie unter Marcumar ganz zu schweigen ( nicht R31 oder N02.9 sondern D68.30 )

    Bei meinen Beispielen habe ich mich zu Beginn auf die " amtlichen " Manifestationen der SKR 1916 und " krankhaften Zustände " aus SKR 1917 verlassen.
    Z.B. Manifestation des Beispiel 2 der SKR 1916 und krankhafter Zustand des Beispiel 1 der SKR 1917. In beiden Beispielen ist ASS der Übeltäter.
    Das ist aber nur eine Hilfskrücke gewesen. Es geht auch ohne oder mit dem alphab-ICD.
    Die meiste Zeit habe ich für die Kodierung der HIT verbraten. Erst im 2. Anlauf war das richtig. Dabei hätte ich doch nur unter Thrombozytopenie im alphab-ICD nachsehen müssen:
    Thrombozytopenie > heparininduziert > Typ > 1 D69.52
    Schön wenn man mit SKR 1917d zum gleichem Ergebnis kommt.


    Ich behaupte jetzt mit etwas Übung kommt einem diese Unterscheidung nur noch " haarig " vor, nicht mehr an den Harren herbeigezogen oder weit hergeholt.


    bei manchen Manifestationen/ krankhaften Zuständen scheitert man.
    wer hat das folgende Problem schon gelöst ?
    genau so gefürchtet wie die HIT beim Heparin ist die Hautnekrose beim Marcumar.
    Im Englischen Warfarin-induced skin necrosis, im Deutschen als Cumarinnekrose bekannt.
    Ich komme nach R02 nicht weiter.
    Gesucht ist ein krankhafter Zustand wie zb < Hautgangrän durch Arzneimittel >
    Derma-Kodierer wie ist/war Eure Lösung?


    mfg ET.gkv

    hallo Michu!


    An Ihrer D K76.7 und HD gibt es für mich nichts zu bekritteln.
    Wär interessant, wo hier die mdk-Kollegen ein Haar in der Suppe sehen.


    Terlipressin ist keine spezifische Therapie des HRS, aber etwas besser als die anderen ( Vasopressin et al ) und daher erste Wahl beim HRS.
    der Einsatz spricht also für Sie.


    Die Entlassart hatten Sie schon zu Beginn angeführt.
    Ich spielte eigentlich nur darauf an, das es diese in D008 gar nicht gibt.
    als ET würde ich es wie bei " nach Hause " handhaben.


    mfg ET.gkv

    hallo Herr Dr. Balling!


    Danke für die Hilfe. Ich wollte eigentlich ein Beispiel mit einem Rektusscheidenhämatom machen, fand dann aber die Kodes nicht. Daher nahm ich ein subcutanes Hematom.
    Mit Ihrer Hilfe: Rectusscheidenhematom spontan M62.8-, unter Marcumar D68.30.
    ( im alphab-ICD: Hämatom > Rektusscheide > bei > Marcumartherapie D68.30 )


    hallo!


    Ich möchte noch 2 Beispiele ohne die Hilfskrücke SKR 1916k bzw TOX-HD nachtragen.


    Beispiel 5
    Medikament: Marcumar
    Aufnahme wegen Eintrübung
    UNW,Manifestation: R40.1 Präkoma
    krankhafter Zustand, in dem sich das Präkoma manifestiert: SDH, Subduralhämatom, I62.0
    UNW-Code nach SKR 1917d: I62.0


    Beispiel 6
    Medikament: Heparin
    Patient bekommt coronaren Bypass. 14 Tage nach dieser Herz-OP trotz noch bestehender Heparinisierung akuter Verschluß A. fem.
    Thrombozyten 10T. Diagnostik und Anstieg der Thrombos nach Absetzen Heparin bestätigen eine Heparin-induzierte Thrombozytopenie ( Typ sei hier egal )
    UNW, Manifestation: Thrombozytopenie, D69.6-
    krankhafter Zustand, in dem sich diese Thrombocytopenie manifestiert: HIT1 oder 2, D69.52 oder .53 (s. auch alphab-ICD )
    UNW-Code nach SKR 1917d: D69.52/3
    Der thromboembolische Verschluss der A. fem. wird mit 2 NDs kodiert: I74.3 und D69.52/3

    mfg ET.gkv 

    hallo!


    Wenn wir in der Lage sind, eine < Manifestation > von einem < krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren > zu unterscheiden, wenn wir diese beiden unterscheiden können, dann ist das Problem gelöst. Und klar wer recht hat. Das DIMDI oder Herr Heimig / INek, denn früher war für das DIMDI D68.3 richtig.


    Ich benütze dafür eine Hilfskrücke: Vergiftungen, SKR 1916k.
    Nach SKR 1916k ist die Manifestation als HD zu kodieren ( TOX-HD ).


    Im Gegensatz dazu ist bei den unerwünschten Nebenwirkungen von Arzneimitteln bei Einnahme gemäß Verordnung der krankhafte Zustand in dem sich die Nebenwirkung manifestieren zu kodieren, SKR 1917d ( UNW-Code )


    Beispiel 1
    Medikation: Marcumar
    Aufnahme wegen Shock
    Manifestation: cardiogener Shock, R57.0
    krankhafter Zustand: Herzbeuteltamponade ( unter Marcumar )
    TOX-HD nach SKR 1916k: R57.0
    UNW-Code nach SKR 1917d: I31.9


    Beispiel 2
    Medikation: Aspirin
    Aufnahme wegen Bluterbrechen
    Manifestation: Hämatemesis, K92.0
    krankhafter Zustand: akute erosive / hämorrhagische Gastritis, K29.0
    TOX-HD: K92.0
    UNW-Code nach SKR 1917d: K29.0


    Beispiel 3
    Medikament: Marcumar
    Aufnahme wegen Einblutungen Bauchdecke
    Manifestation: Bauchdeckenhämatom, R58
    krankhafter Zustand: hämorrhagische Diathese mit Blutung, unter Koagulantien, D68.30
    TOX-HD: R58
    UNW-Code nach SKR 1917d: D68.30


    Beispiel 4
    Medikament: Marcumar
    Aufnahme wegen Nasenbluten
    Manifestation: Epistaxis, R04.0
    krankhafter Zustand: hämorrhagische Diathese mit Blutung, Koagulantien, D68.30
    TOX-HD: R04.0
    UNW-Code nach SKR 1917d: D68.30


    Ich habe noch einige andere Beispiele durchgespielt., Amiodarone - Schilddrüse usw
    Sieht für mich so aus, als ob Herr Dr. Heimig den krankhaften Zustand ignoriert um in die " richtigere DRG " zu kommen.
    Ich konnte es anfangs gar nicht fassen, das ein Richter mal ein richtiges Urteil fällt.


    mfg ET.gkv