hallo TicTac!
DRGLÜ kann ich nicht folgen.
Sie haben 3 fälle / Pat vorgegeben:
Pat 1: Epileptische Anfälle nach einem Schlaganfall, zuvor keine. Fokale Anfälle, die sek. generalisieren
Pat 2: epileptische Anfälle bei Gehirn-Tu, zuvor keine. Fokale Anfälle, die sek. generalisieren
Pat 3: generalisierte tonisch-klonische Anfälle bei chronischen Alkoholismus, Anfälle nicht nur im Entzug.
Pat 1 und Pat 2 haben eine symptomatische Epilepsie, die mit G40.1 oder .2 zu kodieren ist.
Auch wenn sie sek. generalisieren bleibt diese Diagnose und Kodierung. Dafür sorgt bereits der Beispieltext " .... fokale Anfälle mit Entwicklung zu sekundär generalisierten Anfällen " unter G40.1 und G40.2
G40.0 ist für idiopathische Epilepsien. Das trifft für Pat 1 und 2 nicht zu.
Es noch eine Kodierbesonderheit. Sehen Sie dazu SKR 0201 Beispiel 9: R56.8, wenn nur der Anfall behandelt wird. das wird wohl im Krh kaum der Fall sein.
Pat 3 ist die Crux, bei der ich mir noch zu unsicher bin. Das sind natürlich keine Gelegenheitsanfälle oder neudeutsch " keine symptomatische Anfälle " sondern eine symptomatische Epilepsie. Wo reindrücken? G40.4?
mfg ET.gkv