Beiträge von kassandra

    Zitat


    Original von nebendiagnose:
    Hallo Kassandra,

    das Relativgewicht für die Abschläge uGVD ist m.E. nicht nur Makulatur, den die Beschreibung der G60B lautet \"Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belgeungstag oder ohne äußerst schwere CC\". Gedanklicher Stolperstein ist das Wörtchen \"oder\" in der Beschreibung. Für die \"oder\"-Fälle (die ohne schweren CC, die mit CC landen eh in der G60A) zieht die Abschlagsregelung für Kurzlieger; hier sind die Belegungstage nicht relevant. Bei den Fällen mit schweren CC und einem Belegungstag landen Sie wieder in G60B (Achtung: auch hier auf das Wörtchen \"oder\" achten), bei mehr als 2 Belegungstagen wiederum in der G60A. Somit macht das Ganze dann doch wieder etwas Sinn.

    Es sendet einen herzlichen Gruss aus dem sonnigen Düsseldorf
    die nebendiagnose

    Hallo Nebendiagnose,

    das ist leider keine Erklärung für das Phänomen, daß ich bei einem Belegungstag IMMER einen Kurzliegerabschlag in Kauf nehmen muß (und zwar völlig gleichgültig, ob mit schweren CC oder ohne)!

    Der \"gedankliche Stolperstein\" dürfte also eher beim INEK liegen, da es keine Möglichkeit gibt, einen Belegungstag OHNE Kurzliegerabschlag abzurechnen. :noo:

    Beste Grüße

    K.

    Hallo D. Duck,

    danke für die Hinweise. Den Gruppierungsablauf hatte ich auch schon im Definitionshandbuch nachgeschaut.

    Dennoch: Ist es nicht widersinnig bis hirnrissig, eine DRG auf einen Belegungstag zu definieren und dann dennoch einen Kurzliegrabschlag vorzunehmen, wenn dieser Belegungstag erbracht wird? Somit erweist sich ja auch das angegebene Fallgewicht als reine Makulatur, da es ja so gut wie nie erreicht wird. :d_neinnein:

    Beste Grüße
    K.

    Zitat


    Original von D. Duck:
    Hallo kassandra,

    der Abschlag gilt bei dieser Anforderungs-Mix-DRG für den alternativen Teil der Bedingung (ohne besonders schwere CC.

    Hallo D. Duck,

    das verstehe ich nicht ganz. Wer unterscheidet das und wie? Wenn in einem Abrechnungssystem die UGVD mit 1 eingetragen ist, wird IMMER der Abschlag gebildet. Ansonsten müßte 0 hinterlegt werden, oder? :(

    Beste Grüße
    K.

    Hallo allerseits,

    gemäß Katalogdefinition gilt die DRG G60B \"Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane\" sowohl für Fälle von einem Belegungstag als auch für andere ohne besonders schwere CC.

    Abgesehen von der inhaltlichen Fragwürdigkeit einer derartigen Definition stellt sich mir die Frage, weshalb dann bei einer DRG, die für einen Belegungstag definiert ist, ein Abschlag vorgenommen wird, wenn der Patient tatsächlich nur einen Tag im Krankenhaus war. :sterne:

    Für erhellende Hinweise in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    K.

    Liebe Forenteilnehmer,

    wie ist im Falle eines tot geborenen Säuglings über 500 g Geburtsgewicht zu verfahren?

    Der Grouper berechnet hier eine P60A, bei der die 24h-Regelung nicht gilt. Ist das korrekt?

    Mit freundlichem Gruß
    K.

    Hallo Herr Neumann,

    Zitat

    Die tatsächlich gewichtete Basisfallwerte 2004 im Westen betragen nach dem Stand von Freitag bei über 1.300 Krankenhäusern durchschnittlich 2.766,45 €.

    Würden Sie die Freundlichkeit haben, dem erstaunten Publikum zu erklären, wie Sie auf diesen Wert gekommen sind, wenn die besagten Häuser gar nicht kalkulieren?

    Was Sie meinen, ist vermutlich der durchschnittliche vereinbarte Basisfallwert, der mit Kosten bzw. der Realität nichts zu tun hat. Oder?

    Mit freundlichem Gruß

    K.

    Hallo Mr. Freundlich,

    danke für die Antwort. In meinen Unterlagen ist es nicht so eindeutig, da irgend jemand das 2004 bei einer Anpassung herausgestrichen hat. Aber ich habe dennoch die 76ZE0100 hinterlegt. Mal sehen, was passiert. 8)

    Mit freundlichem Gruß
    K.

    Liebe Forenteilnehmer,

    ich habe eine triviale Frage zur Abrechnung des ZE01:

    Gilt 2005 noch immer der Entgeltschlüssel 76000Z01 (immer noch im Katalog) oder sinnvollerweise 76ZE0100?

    Danke und freundliche Grüße!

    K.