Beiträge von kassandra

    Zitat


    Original von merguet:
    Sollten Sie etwa keine Langlieger haben?, Nie? (sind die am Ende zu Maximalversorgern verlegt worden :d_zwinker:) , Brauchen Sie keine Tools zum Benchmarking? Haben Sie andere Wege der Qualitätssicherung Ihrer Intensivstation eingschlagen?

    Gruß

    Merguet

    Sehr geehrter Herr Merguet,

    würden Sie bitte die Freundlichkeit haben, den Forenteilnehmern zu erklären, in welcher Form ein bürokratische Dokumentationsverpflichtung, die zusätzlich ärztliche und pflegerische Kapazität bindet, zur \"Qualitätssicherung Ihrer Intensivstation\" führt?

    Oder möchten Sie mit dem beliebten Schlagwort QS (mit dem heutzutage jede bürokratische Zumutung \"begründet\" wird) eher die Notwendigkeit von \"Stabsstellen für Qualitätssicherung und Medizincontrolling\" unterstreichen? :augenroll:
    Wie ist das deutsche Gesundheitswesen in der Vergangenheit nur ohne solch lebenswichtige Konstrukte ausgekommen? Die Leute müssen ja gestorben sein wie die Fliegen ...

    Auf die auch aus fachlicher Sicht dilettantische bis hanbüchene Ausführung dieser Daten-Zwangserhebung möchte ich in diesem Zusammenhang nicht erneut eingehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    K.

    Hallo allerseits,

    kann mir bitte vielleicht einer der hier vertretenen medizinschen Experten verraten, aus welcher Lostrommel die Grenzwerte von 68,4 bzw. 102,5 µmol/l Bilirubin gezogen wurden? Der Normalwert geht nach meinem Kenntnisstand beim Erwachsenen bis etwa 17 ... 18 µmol/l.

    Ich hatte gerade das Vergnügen, die Score-Eingabe unseren ITS-Schwestern zu erklären, die richtig froh über das wilde Durcheinander von SI- und Nicht-SI-Werten (Harnstoff!) waren. Auch die Verpflichtung zur Angabe des in der Praxis sowieso täglich ermittelte Horowitz-Quotienten (paO2/FiO2, überdies noch in mmHg!) vermochte helle Freude auszulösen.

    Vielleicht sollten die \"Experten\", die sich diesen Unfug ausgedacht haben, mal zur Abwechslung ein nichtakademisches Krankenhaus aufsuchen, um dem Perosnal dort ihre Geisteblitze zu erläutern. :noo:

    Gruß
    K.

    Hallo Th. Lueckert,

    Ich gehen 100%ig mit Ihnen konform, daß diese ganze ZE- und IMKB-Geschichte von Leuten initiiert wurde, die

    1. Partikular-Interessen vertreten (vornehmlich die der Maximalversorger)

    und

    2. schon sehr lange in keinem Krankehaus der Regelversorgung mehr gewesen sind, in dem die Ärzte gewiß anderes zu tun haben als SAPSII- und TISS-Werte zu dokumentieren oder Zytostatika-Dosen (pro Aufenthalt) im Hinblick auf ihre Erlösrelevanz zu addieren. Dazu kommen fachliche Defizite (oder ist \"g/l\" beim Harnstoff etwa eine SI-Einheit? - ganz zu schweigen von den abenteuerlichen Angaben bei der Leuko-Zählung oder dem Horowitz-Index.) :kong:

    Gruß
    K.

    Liebe Mitstreiter,

    danke für die Antworten und allen ein gesundes und (im Rahmen des Möglichen) erfolgreiches Jahr 2005! 8)

    Daß es mit Einnahmen aus Zusatzentgelten für Häuser der Regelversorgung nichts wird, ist also offensichtlich gewollt.

    Mit den besten Grüßen

    K.

    Hallo allerseits,

    nach Auskunft unseres Apothekers sind die Mengen für die als Zusatzentgelt abrechenbaren Zytostatika so hoch angesetzt, daß sie allenfalls nach einem ganzen Behandlungs-Zyklus (mehrere Wochen) erreicht werden, nicht aber bei den einzelnen Kurzaufenthalten.

    Kann also das entsprechende Zusatzentgelt nur abgerechnet werden, wenn die Zytostatikabehandlung \"im Stück\" vollstationär stattfindet (nicht gerade üblich) oder werden die einzelnen Zytostatikagaben addiert?

    Danke für Ihre Antworten!

    Mit freundlichem Gruß
    K.

    Hallo allerseits,

    ab dem 01.01.2005 können Pauschalen für Begleitpersonen bei medizinischer Notwendigkeit als Zuschlag abgerechnet werden.

    Wie sollte das praktisch aussehen? Bis jetzt konnte ich noch keinen geeigneten Entgeltschlüssel finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    K.

    Zitat


    Original von bdomurath:
    Hallo,

    Kassandra, bitte, lassen Sie diese Diskussion nicht peinlich werden. Die


    Wieso? Frau S. ist ihre fachliche Unbedarftheit doch auch nicht peinlich. Im Gegenteil.

    Meines Erachtens sollte die Frage schon gestattet sein, welche fachliche und intellektuele Kompetenz jemand hat, der sich anmaßt, das hiesige Gesundheitswesen zu kaputt zu reformieren. Es ist allerdings eine typisch deutsche Eigenschaft, jeglichen Unsinn, der \"von oben\" kommt, gar nicht erst zu hinterfragen, sondern brav und gehorsam umzusetzen.

    K.

    Hallo Killian & Raddatz

    ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor.

    Nehmen wir einmal an, ein Haus hatte 2004 10.000 Fälle mit einem CMI von 1,0 und einer Baserate von 3000 EUR. 2005 ergibt sich bei den gleichen Leistungen ein CMI von 0,9667, weil Zusatzentgelte aus den Fallgewichten herauskalkuliert wurden.
    Nehmen wir ebenfals einmal an, das Haus hätte ein Gesamtbudget von 30.000.000 EUR, wovon 1.000.000 auf ZE entfallen.

    Nach Ihrer Ansicht müssen die \"Kosten\" für die Zusatzentgelte als aus dem Budget herauskalkuliert werden. Folglich verbleibt ein DRG-Budget von 29.000.000 EUR, aus dem sich eine individuelle Baserate von wiederum 3000 EUR ergibt. Nur wenn keine Anpassung an die Landesbaserate erfolgt, erhält das Haus nach wie vor insgesamt 30.000.000 EUR.

    Erfolgt diese Anpassung jedoch, verringert sich das Erlösbudget wegen der ZE-induzierten CMI-Absenkung UND des durch den landesweiten Ausgliederungseffekt wiederum abgesenkten Basisfallwertes (z. B. auf 2900 EUR) auf 28.000.000 + 1.000.000 = 29.000.000 EUR. Das Haus erhält also eine Million weniger - trotz gleicher Leistungen wie 2004!

    Findet keine Ausgliederung statt, erhöht sich zwar zwischenzeitlich das individuelle Budget, am Ende der Konvergenzphase greift jedoch der veringgerte CMI, so daß das Haus bei einem (nicht reduzierten) landesweiten Basisfallwert von 3000 EUR genau 29.000.000 + 1.000.000 = 30.000.000 EUR erhält.

    Daraus ergibt sich aus meiner Sicht eindeutig, daß die neuen Zusatzentgelte nicht ausgegliedert werden dürfen, da sich das Erlösbudget durch den verringerten CMI und die einheitliche Landesbaserate am Ende der Konvergenzphase um etwa den gleichen Betrag reduziert.

    Ist doch eigentlich eindeutig, oder? 8)

    Viele Grüße

    K.

    Da die Gewichte der betroffenen DRGs im Hinblick auf die neu geschaffenen Zusatzentgelte reduziert wurden, sollte man m. E. eine vollständige Ausgliederung der ZE aus dem Budget keinesfalls hinnehmen. Diese Auffassung wird auch von einer großen Wirtschaftprüfer-Gesellschaft vertreten.

    Bei Ausgliederung plus Fallgewicht-Verringerung bekäme das Krankenhaus spätestens nach Ablauf der Konvergenzphase den Betrag gleich zweimal abgezogen.

    Gruß aus der Provinz

    K.