Zitat
Original von MSimon:
Hallo Kassandra,zum besseren Verständnis bräuchte ich noch mal ein Info.
Geht es wirklich um die Fälle, die in 2002 aufgenommen und in 2003 entlassen worden sind ? Oder ist Ihr Krankenhaus, bedingt durch eine späte Pflegesatzvereinbarung erst unterjährig in 2003 auf die DRGs umgestiegen und hat bis zum Umstieg nach BPflV abgerechnet.
Vielleicht können Sie mir da noch mal ein paar klärende Worte zusenden.
Hallo MSimon,
natürlich geht es mir ausschließlich um die Fälle, die ab dem 1.1.2003 aufgenommen, aber noch nach BPflV abgerechnet wurden. Wir sind erst am 1.10.03 umgestiegen und die Differenzen zwischen BPflV-Ist und DRG-Anspruch aus den ersten drei Quartalen sind erheblich.
Die Frage ist, ob es irgendwo ein Berechnungsschema gibt, das schon einmal einvernehmlich Anwenudng gefunden hat, und ob es überhaupt schon Abschlüsse gibt, bei denen diese Ausgleichsfrage abschließend geklärt wurde. Wir haben einen vorläufigen Ausgleich vereinbart, der aber zu den Pflegesatzverhandlungen für 2005 endgültig vereinbart werden müßte.
Gruß aus der Provinz
K.