Beiträge von kassandra

    Zitat


    Original von MSimon:
    Hallo Kassandra,

    zum besseren Verständnis bräuchte ich noch mal ein Info.

    Geht es wirklich um die Fälle, die in 2002 aufgenommen und in 2003 entlassen worden sind ? Oder ist Ihr Krankenhaus, bedingt durch eine späte Pflegesatzvereinbarung erst unterjährig in 2003 auf die DRGs umgestiegen und hat bis zum Umstieg nach BPflV abgerechnet.

    Vielleicht können Sie mir da noch mal ein paar klärende Worte zusenden.

    Hallo MSimon,

    natürlich geht es mir ausschließlich um die Fälle, die ab dem 1.1.2003 aufgenommen, aber noch nach BPflV abgerechnet wurden. Wir sind erst am 1.10.03 umgestiegen und die Differenzen zwischen BPflV-Ist und DRG-Anspruch aus den ersten drei Quartalen sind erheblich.

    Die Frage ist, ob es irgendwo ein Berechnungsschema gibt, das schon einmal einvernehmlich Anwenudng gefunden hat, und ob es überhaupt schon Abschlüsse gibt, bei denen diese Ausgleichsfrage abschließend geklärt wurde. Wir haben einen vorläufigen Ausgleich vereinbart, der aber zu den Pflegesatzverhandlungen für 2005 endgültig vereinbart werden müßte.

    Gruß aus der Provinz

    K.

    Hallo Pandur,

    das (Ausgleich nach altem Recht) funktioniert leider gar nicht, da für 2003 keine Pflegesätze vereinbart wurden.

    Die Krankenhausgesellschaft und der Gesetzgeber (vgl. Tuschen/Braun in das krankenhaus 10/03) gehen nach wie vor davon aus, daß ein optierendes Haus so gestellt werden muß, als hätte es vom 1. Januar an DRGs abgerechnet.

    Und Wirtschaftsprüfer halten sich gemeinhin aus dieser Problematik raus. ;(

    Mit freundlichem Gruß
    K.

    Hallo allerseits,

    ich hatte zwar vor ein paar Monaten schon einmal angefragt, aber vielleicht gibt es einen neuen Stand in der Diskussion um die Anwednung des § 15.2 KHEntgG.

    Kernproblem bleibt das Nachgroupen von BPflV-Fällen, das nach meinem Kenntnisstand von den Kassen generell abgelehnt wird. Hat irgend jemand dieses Problem bereits in der ein oder anderen Weise lösen können?

    Mit freundlichem Gruß

    K.

    Hallo Herr Thieme,

    danke für die Tips und das freundliche Angebot.
    Mittlerweile hat doch jemand vom InEK zurückgerufen, was das Problem zwar nicht löste, aber in gewisser Richtung eingrenzte. Es handelt sich wohl um ein Access/Win2000-Installationsproblem, das zur Funktionsuntüchtigkeit des Tabellenverknüpfungsmanagers führt. Startet man den Browser mit gedrückter Shift-Taste, kann man trotzdem damit arbeiten. Na ja, Microsoft eben. :noo:


    Mit freundlichen Grüßen

    K.

    Hallo allerseits,

    Ich habe mir von den G-DRG-Seiten die Kostendateien für das Jahr 2004 heruntergeladen (2 Access-Dateien) und mußte feststellen, daß die Datentabellen zwar vorhanden sind, der zugehörige Browser aber nicht funktioniert. Anfragen an das InEK blieben unbeantwortet.

    Abgesehen davon, daß es schon besonderen Einfallsreichtums bedarf, um von einem Jahr zum anderen sämtliche Tabellen in Name und Struktur zu ändern (sonst könnte ja ein System hineinkommen), halteich diese Art von \"Service\" für alles andere als hilfreich.

    Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen (oder gar Lösungen) mit/für diese(r) Problematik?

    Gruß
    K.

    Hallo allerseits und noch ein gesundes und erfolgreichen Neues Jahr!

    Wir sind ein sogenanntes "Spätumsteigerhaus" und stehen nun vor der Aufgabe, die Ausgleiche für das Jahr 2003 zu berechnen.

    Gibt es irgendwo eine allgemeinverständliche Zusammenfassung, wie das praktisch zu geschehen hat?

    Zum Beispiel erscheint mir das Verfahren recht fragwürdig, fiktive DRG-Erlöse für den Zeitraum zu kalkulieren, in dem noch Pflegesätze abgerechnet wurden. Was ist zum Beispiel mit den Fehler-DRGs?

    Vielen Dank!

    K.

    Guten Tag, Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Für "Spätumsteiger" ist die Ausgleichproblematik aus meiner Sicht aus vielerlei Gründen kaum handhabbar.

    Z. B. erbringt ein fiktives Grouping der bis zum Umsteigezeitpunkt über die BPflV abgerechneten Fälle wohl kaum ein genaues (und von der Kassenseite akzeptiertes) Ergebnis. Anders kann der Ausgleich gemäß §15.2 KHEntgG aber gar nicht berechnet werden, der den anderen, noch strittigeren Ausgleichen vorgeschaltet ist. ?(

    Ohne Muster-Schiedsstellenurteil wird hier wohl nicht viel passieren, was die vom Gesetzgeber gewünschten "rechtzeitigen" Abschlüsse der Pflegesatzverhandlungen für 2004 noch unwahrscheinlicher macht.

    Viele Grüße!
    K.

    Hallo allerseits,

    vielleicht ist die Frage unbedarft, aber gibt es irgendwo eine brauchbare und verständliche Übersicht über die Berechnung der Erlösausgleiche für Optionshäuser ggf. wie bei uns noch mit angeschlossenem BPflV-Bereich (Psychiatrie)?

    Zum Beispiel scheint mir die Frage nicht uninteressant, ob der weiter nach BPflV vergütete Teil des Krankenhauses dennoch unter die Regelung nach §3.1 KHEntgG fällt (95% Ausgleich bei Mindererlösen), da das gesamte KH ja die Bedingungen von §1 KHEntgG erfüllt ...

    Vielen Dank

    K.

    Vielen Dank für die prompte Auskunft.

    Von gesetzlichen Umfeld her hatte ich das auch so gesehen, aber die Eingliederung ins Budget hat mich unsicher gemacht.

    Man könnte sich eine Argumentation der Kassenseite vorstellen: Vor- und nachstationär ist jetzt im Budget - folglich keine gesonderte Abrechnung möglich ...

    Aber wenn dem nicht so ist, um so besser.

    Viele Grüße
    K.

    Hallo allerseits,

    Ich habe eine Frage zur vorstationären Behandlung unter DRG-Bedingungen:

    Was ist mit den Fällen, bei denen sich keine vollstationäre Behandlung anschließt?

    Eigentlich hat sich das gesetzliche Umfeld (SGB V) dort nicht geändert, allerdings wurden die irgendwann einmal vereinbarten vor- und nachsationäre Behandlungen ja in das DRG-Budget übernommen.

    Kann man also vorstationäre Leistungen - solo - weiterhin abrechnen?

    Viele Grüße
    K.

    Hallo allerseits,

    ich kann die allgemeine Begeisterung über die DIMDI-Aktivitäten leider nicht teilen. Die EDV-Datensätze mögen in Ordnung sein, aber die Buchpreise übertreffen die von K***r und Co. noch erheblich, und die Wasserzeichen auf der PDF-Datei machen einen Eigendruck beinahe unmöglich.
    In den Vorjahren wurden rtf-Dateien bereitgestellt, die bei Bedarf umformatiert und gedruckt werden konnten; die gegenwärtige Verfahrensweise stellt für mich einen Rückschritt dar.

    Gruß
    K.