Genau darauf zielte ja meine Frage! Abakterielle bzw. so genannte seröse Meningitis ist eigentlich das selbe wie eine virale Meningitis, sozusagen ein Synonym, nach allem was ich in den letzten 22 Jahren in Innerer Medizin mit großem Schwerpunkt auch auf neurologischen Krankheiten ohne Widerspruch von irgendwelcher Seite praktiziert habe. Nun kommen da die DRG und machen eine Unterscheidung. Es ist klar, dass man "in dubio pro pecunia" entscheidet, aber man will ja auch richtig kodieren. Und mich interessiert auch der kalkulatorische Hintergrund: Habe ich eine Virus-Meningitis (A87.9 oder ggf spezifisch Erreger) erregermäßig diagnostiziert, habe ich i.d.R. viel Geld ausgegeben für serologische Untersuchung. Lasse ich das lieber sein, dann kann ich guten Gewissens eine seröse Meningitis G03.0 diagnostizieren und damit ca. 45 € mehr kassieren.
MR:smile: