Beiträge von rostm

    Genau darauf zielte ja meine Frage! Abakterielle bzw. so genannte seröse Meningitis ist eigentlich das selbe wie eine virale Meningitis, sozusagen ein Synonym, nach allem was ich in den letzten 22 Jahren in Innerer Medizin mit großem Schwerpunkt auch auf neurologischen Krankheiten ohne Widerspruch von irgendwelcher Seite praktiziert habe. Nun kommen da die DRG und machen eine Unterscheidung. Es ist klar, dass man "in dubio pro pecunia" entscheidet, aber man will ja auch richtig kodieren. Und mich interessiert auch der kalkulatorische Hintergrund: Habe ich eine Virus-Meningitis (A87.9 oder ggf spezifisch Erreger) erregermäßig diagnostiziert, habe ich i.d.R. viel Geld ausgegeben für serologische Untersuchung. Lasse ich das lieber sein, dann kann ich guten Gewissens eine seröse Meningitis G03.0 diagnostizieren und damit ca. 45 € mehr kassieren.

    MR:smile:

    Hallo erlauchtes Forum,

    kann mir mal jemand (vielleicht ein Neurologe) den Unterschied zwischen nicht-eitriger (G03.0, ausdrückliches Inklusivum ist abakterielle Meningitis, virale Meningitis ist kein Exklusivum) und viraler Meningitis (A87.9) erklären, die jeweilige Codierung führt nämlich in unterschiedliche DRG B72Z, RG 1,083, hier mit dem ausdrücklichen Vermerk "außer Virusmeningitis", bzw. in DRG B73Z mit RG 1,065 - Virusmeningitis.
    Im konkrenten Fall hatten wir einen Pat. mit nichteitriger Meningitis, Hautexanthem, Leberwerterhöhung (also alles deutete auf eine Virusinfektion), aber ohne serologischen Nachweis eines auslösenden Virus.

    MfG

    MR
    :rolleyes:

    Dank für den guten Rat.

    By the way: Es kommt jetzt immer häufiger vor, dass niedergelassene Kollegen Pat. einweisen, wenn solche vorübergehenden Umstellungen anstehen, um ihr Budget bezüglich der teuren NMH zu schonen. Wieder mal ein Auswuchs unseres immer mehr zusammenbrechenden kranken Gesundheitssystems...

    Schönes Wochenende auch allerseits. In Willigen liegt noch ausreichend Schnee zum Langlaufen oder Abfahren!!!

    Dr. Michael Rost, Korbach

    Schon wieder ich.

    Ein Fall aus der täglichen Praxis am Krankenbett:
    Pat. geb. 1931 mit Vorhofflimmern, den üblichen cardiolog. Begleiterkrankungen. Ist wegen Vorhofflimmern marcumarisiert, ein Basaliom auf der Nase soll entfernt werden, daher stationär zum Absetzen des Marcumar, NMH-Behandlung und OP beim HNO-Beleger auf unsere Innere eingewiesen.
    Korrekte Kodierung?
    Drei Möglichkeiten:

    1.) HD I48, ND C44.3, z92.1 (oder besser D68.3 - Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien?), weiter irrelevante ND wie i07.1, i10, i25.8, k80.20. Przedur: 5-212.0. Ergibt DRG 902Z, cw 0,903

    2.) HD C44.3, ND I48, D68.3 etc., Prozedur: 5-212.0 DRG I10Z CW 0,836

    3.) HD D68.3, ND i48, D68.3 etc., Prozedur 5-212.0 DRG Q02A CW 1,664.

    Es gilt zu philosophieren, was der eigentliche Anlass zur stationären Aufnahme war, denn ohne die OP wäre die Aufnahme nicht erforderlich gewesen, ohne Antikoagulation aber auch nicht. Ohne AF wäre auch die Antikoagulation nicht gewesen, also wäre die OP amb. gemacht worden. Ist das jetzt ein typischer "Wahlfall", sozusagen im umgekehrten Sinn (also keine der drei Diagnosen hätte für sich allein eine Aufnahme generiert, sondern nur die Kombination OP+AF+Marcumar.

    Bin auf Eure Lösungsvorschläge gespannt (ich neige natürlich zu Lösung 3, aus begreiflichen Gründen).

    MR:roll:

    Z71:
    Ich denke, wir dürfen nicht alles nur auf Deutschland beziehen. Die ICD sind ja ein internationales Regelwerk.
    In anderen Ländern ist es durchaus so, dass die ärztliche Kompetenz im Krankenhaus auch so benutzt wird, dass jemand einfach beraten wird (tun wir ja auch fast täglich, gibt aber nix dafür). Die Trennung ambulant-stationär in dieser völlig hirnrissigen I) Form gibt es nur in Deutschland.

    MR.

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich werde immer wieder vor die Frage gestellt, was die HD bei Pat. ist, die mit Absoluta und Stenocardien aufgenommen werden, bzw. bei Pat. mit Absoluta, bei denen sich eine KHK als Ursache herauskristallisiert.

    HD I48, ND I25.11 oder HD I25.11 und ND I48 ? I25.11 ist ja die zuGrunde liegende Erkrankung und I48 nur ein Symptom dieser Erkrankung sodass ich zur HD I25.11 neige.


    Bzw. HD i48, ND I20.0 oder HD I20.0 und ND I48?
    Beide Erkrankungen sind ja ein möglicher Anlass zur Aufnahme, sodass ich glaube, hier die "Wahlfreiheit" zu haben. Sollte sich dann noch eine I25.11 finden, wäre wohl diese die HD. Oder sieht das jemand anders?

    MfG

    M. Rost

    Diese Fälle beweisen doch eins: Dass DRG mit heißer Nadel gestrickt wurden, unter ungeheurem Zeitdruck (habe diese Meinung in diesem Forum bereits öfters geäußert), mit vor allem viel zu kleinen und nicht repräsentativen Gruppen, und offensichtlich auch zumindest z.T. von Leuten, die von der tatsächlichen Medizin keine Ahnung haben. Ich wurdere mich ja auch, warum eine Gastroskopie höher bewertet wird als eine Coloskopie.

    MR