Beiträge von rostm

    Guten Tag,

    Folgende Situation: 40j. Pat. männl., 9 Tage stationär, Thoraxschmerzen, SV-Tachycardie, Oberbauchbeschwerden. Coronarangiografie, leichte diffuse Veränderungen.
    Grouping: HD I25.9, ND: i47.9, Z03.4, D50.8, E73.9, F32.0, M16.9,
    Prozeduren: 8-930, 1-275.2 (Coronarangio mit Druckmessung und Ventrikulographie im li. Ventrikel. Ergibt DRG F42B mit RG 0,658.

    Hätten wir nun keine Coronarangiografie durchgeführt, wären wir in DRG F66A (Koronararteriosklerose mit CC) gelandet mit RG 0,791.

    Wo steckt da eine Logik?:no:

    MfG
    M.Rost

    Hallo Herr Selter,

    besten Dank für die rasche Antwort. Dass ich keine "reine" R-Diagnose nehmen kann, ist klar, da eine genauere Bezeichnung existiert. Mir ging es mehr um die Frage der der funktionellen Störung zu Grunde liegenden Störung - nämlich Angststörung. (Im Hinterkopf habe ich natürlich auch dass U65Z höher vergütet ist). Die Diskussion mutet vielleicht etwas sophisticated an, aber als Internist habe ich gelernt, in pathogenetischen Mustern zu denken, und ich finde diese Muster eigentlich auch in den DKR weitgehend vor. Von daher kann ich die HV durch die entsprechende ätiologische HD halt da einordnen, wo sie hingehört, nämlich zu den psychischen Störungen und nicht zu den Störungen der Atemorgane, warum sollte ich es dann nicht? Wäre es in solchen Fällen auch hilfreich, ein psychiatrisches Konsil zu haben zur Untermauerung der Angststörung?

    MfG Michael Rost

    Eigentlich habe ich das jetzt nochmal angeklickt, weil es bisher nicht beantwortet ist und weit hinten gelandet ist. Jetzt steht es hoffentlich wieder weiter vorne, und irgendjemand erbarmt sich meiner.

    MR:x

    Danke, Herr Selter, für die rasche Antwort.
    Der Polyp ist winzig und hat sicherlich nicht zu dem "Engegefühl" geführt. Wer täglich mit Ca-Pat. zu tun hat, weiß, dass sie oft in sich hineinhorchen und Dinge empfinden, die dann kein eigentliches pathologisches Korrelat zeigen (zum Glück!), wobei diese Pat. sicherlich durch die mehrmaligen Aufenthalte wegen der (initial wirklich kaum für einen Bleistift durchlässigen) Anastomosenstenose geprägt ist. Streng nach DKR ist der Polyp sicher nicht als HD anzusehen. Vielleicht F54 als HD (psychische Faktoren, körperliche Störungen bewirkend), führt dann in DRG U67Z Persönlichkeitsstörungen und akute psychische Reaktionen. HD F54 hat allerdings ein Warnsymbol in unserem Diacos (Aufgriffs-Gefahr).

    MR

    Hallo,

    wenn ich das richtig sehe, wurde das BC als solches nicht behandelt. Daher ist es wohl korrekt, die Metastasen als HD einzugeben, oder sieht das jemand anders? (Ich bin selbst noch am "Üben";)

    MR.

    S.g. Forum,

    Eine Pat. wurde wegen eines Sigma-Ca. vor 9 Monaten operiert, kurativ. Vor 3 Monaten Aufnahme wegen Subileus, es lag eine Anastomosenstenose vor. Seitdem mehrmals endoskopisch dilatiert. Jetzt erneut stat. mit dem "Gefühl", es sei eng. Aufnahmediagnosen: HD T88.8, ND Z85.0 und noch einige andere wie K80.20, E78.0, K91.8.
    Bei der heutigen Colo jedoch keine Anastomosenstenose mehr nachweisbar, aber kleiner Polyp, der abgetragen wurde.
    Welche Entlassungs-Hauptdiagnose soll man wählen?
    T88.8 oder K63.5 (Kolonpolyp) oder evtl. Z51.88 Nachsorge Maßnahme sonstige? Das meiner Ansicht nach passendste wäre Z85.0, ist jedoch nicht erlaubt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Dr. M. Rost:look:

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    Hallo,
    haben Sie schon die Vertragsverhandlungen für 2002 abgeschlossen, und existiert eine baserate für 2003? Bei uns noch nicht, und daher rechnen wir (obwohl Frühoptierer) angeblich noch nach Pflegetagen ab, obwohl wir seit 1.1.03 konsequent nach DRG kodieren. Eine Verlängerungsanzeige habe ich jetzt mit dem Hinweis beantwortet, dass der Pat. noch innerhalb der Grenzverweildauer entlassen wurde und daher eine Verlängerungsanzeige sich erübrigt.
    Kann das eigentlich sein, dass die Kassen uns durch Verweigerung von Budgetabschlüssen zwingen, doch nach altem Recht abzurechnen? Ist das Ganze nicht Gesetz, und alle haben sich dran zu halten? Oder hab ich da was nicht richtig verstanden, oder unsere Verwaltung?
    (Jaja, hab ich in ähnlicher Form schonmal in diesem Forum gefragt, ich kanns aber immer noch nicht glauben. Ich komme mir wie in einer Partie Goleta vor <Kurzgeschichte von Kurt Kusenberg, sehr zu empfehlen>, d.h. Spiel mit mehreren Bällen, Flugrichtung unberechenbar, Regeln werden im Nachhinein bekanntgegeben und auch ab wann sie gelten, wenn überhaupt.)
    Grüße
    MR:bounce:

    Besten Dank für die rasche Beantwortung. Die Fragen sind manchmal ziemlich doof, aber wir müssen hier als Oberärzte die Controller-Funktion mit übernehmen, da man keinen Profi einstellen mag (unsere Überstunden sind schließlich "kostenneutral").

    MR

    Hallo,
    ich hätt da gern nochmal ein Problem...

    Lt. DKR ist ein Ulcus durch Helicobacter mit (z.B.) K25.7 als HD und dann B96.81! als Nebendiagnose zu verschlüsseln. Unsere Software (GWI Open Med, Diacos) weigert sich aber, B96.81 als Diagnose zu nehmen, es dürfe nicht als Primärdiagnose verschlüsselt werden, ich muss eine zusätzliche Primärdiagnose verschlüsseln, also K25.7. Die Darstellung in den DKR sieht aber eindeutig HD K25.7 und ND B96.81, nicht Diagnose mit Sekundärdiagnose vor. Im übrigen wäre das ganze dann unlogisch, da ja der Helicobacter die Ätiologie und das Ulcus die Manifestation ist, es also eigentlich B96.81+ und K25.7* heißen müsste.
    Kann mir jemand bei der Auflösung dieses Verwirrspiels helfen? Ist da in unserer Software was nicht ganz in Ordnung oder bei den Schöpfern dieses unsäglichen Machwerks DKR?:no:

    Hallo,

    wir nehmen immer mal wieder Pat. mit Hyperventilation auf. Meist liegt dieser ja ein psychisches Problem zu Grunde, z.B. bei Jugendlichen, die in einer Einrichtung leben (wir haben hier mehrere Wohngruppen für auffällige Jugendliche sowie ein Heim für unbegleitete Flüchtlingskinder, die immer mal wieder hier "aufschlagen".
    Ist hier die "Hyperventilation" mit lt. Diacos ICD F45.34 (somatoforme autonome Regulationsstörung der Atmung) die richtige HD? Sie führt in DRG E75C (RG 0,475), Andere Krankheiten der Atmungsorgane, und das stimmt ja nicht, denn eine Hyperventilation ist ja keine Krankheit der Atmungsorgane. Würde ich daher als HD F45.8, Funktionelle Störung psychischer Ursprung sonstige, codieren, käme ich in U65Z (RG 0,608) , Angststörungen, was ja eher den Gegebenheiten entspricht. Eigentlich ist ja die Angststörung die zu Grunde liegende Ursache und die Hyperventilation nur das Symptom. Wie soll man sich verhalten, evtl. HD F45.8 mit ND F45.31 oder Sek-Diagnosen arbeiten? Aber warum wird dann die autonome Regulationsstörung als Störung der Atmungsorgane begriffen :no: , die Störung liegt ja eher im Hirn bzw. in der Psyche.