Beiträge von rostm

    Ein 85j. Pat wurde an Leistenhernie operiert, in der postop. Phase Verlegung auf die Innere wegen cardiale Dekomp. und Brady-Tachycardiesyndrom, das zur Absicherung der cardialen Behandlung die Implantation eines VVI-SM erforderlich machte.
    Grouping jetzt: HD K40.90, ND I49.5, I50.0, (weitere wenig relevante ND), daraus stöpselt der Grouper DRG G09Z (Eingriffe bei Leisten- und schenkelhernien). Weshalb bleibt der SM unberücksichtigt? Schon aufgrund des Schrittmachers ist die SM-Implantation doch aufwändiger als die LH! Warum also nicht in F12Z gegroupt? :no:

    Einige unserer "Spezialist(inn)en", dh. Pat., die 2 Wochen stat. liegen, 1 Woche zu Hause sind und dann wieder zurückkommen, weil z.B. die Trinkcompliance bei Herzinsuffizienten nur unter stat. Bed. gegeben ist, können bei rel. frühzeitiger Entlassung innerhalb der Grenzverweildauer schwer dekompensiert wieder "aufschlagen". Lässt man sie allerdings etwas länger stat., z.B. bis wenige Tage vor oberer Grenzverweildauer, hat man die reelle Chance, dass die Pat. erst nach Passieren dieser magischen Grenze zurückkommen. Ist ein solches Vorgehen ratsam, wie reagiert der MDK bei wiederholten solchen Vorfällen? Hat er rechtliche Möglichkeiten, uns dann die Bezahlung des nächsten stationären Aufenthaltes mit der HD I50.0 zu verweigern?

    :teufel:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings - etwas sophisticated - wird die Entfernung einer PEG-Sonde meist bei der Anlage nicht geplant, da rechnet man eigentlich mit einer Dauerversorgung. Aber ich denke, dass diese Verschlüsselung die einzig mögliche ist.

    Eine demente Pat., deren Zustand sich soweit gebessert hat, dass eine früher gelegte PEG-Sonde entfernt werden kann, wird zur Entfernung derselben aufgenommen (Prämed. bei Unruhe erforderlich mit entspr. Nachbeobachtung, Herzinsuff, div. Risikofaktoren, daher stationär), Entlassung am Folgetag. Was ist die korrekte HD? Demenz (ist nicht der eigentliche Aufnahmegrund). Exsicciert ist die Pat. nicht mehr. Die Schluckstörung liegt gerade nicht mehr vor. Die Begleiterkr. alleine würden auch eine stat. Aufnahme normalerweise - ohne einen endoskopischen Eingriff - nicht indizieren.:look:

    Wir haben bei der elektronischen Form bereits seit 2001 freiwillig mitgemacht, der Aufwand war enorm für die Assistenten, die Versuchung groß, Angaben zu "extrapolieren". Jetzt sind wir zur Papierform übergegangen, die praktikabler ist, die Bögen sind aber immer noch unübersichtlich. Besondere Kritik zogen die Bögen auf sich, da sie an mehreren Stellen z.B. 4-ziffrige/-stellige Eingaben erfordern, aber nur 3 Kästchen zur Verfügung stehen. Berechtigter Kommentar der Kollegen: Wenn die uns zu solchen Qualitätserhebungen zwingen wollen, sollen die doch erst mal lernen, wie man einen vernünfigen Bogen in ausfüllbarer Form herstellt. Im Übrigen finde ich das ganze - abgesehen von der Arbeit - nicht schlecht. Geplant ist ja auch, Häuser zu analysieren und persönlich zu besuchen, deren Daten weit aus dem Rahmen fallen. So was kann als Kontrolle, aber durchaus für uns als Ärzte auch als Hilfe zur Durchsetzung von erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Standards z.B. CT, Dopplersonografie) gesehen werden.

    Dr. M. Rost, StKH Korbach, Innere Abteilung
    :roll:

    Je tiefer ich mich in das DRG-System einarbeite, desto mehr kommen mir Zweifel, inwieweit das Angestrebte (nämlich die Abbildung des Ressourcenverbrauchs) erreicht wird. Z.B. ist die Endosonografie in der neuen OPS-Version sogar herausgenommen worden, obwohl sie eine extem personal- und geräte-intensive Maßnahme ist. Hat hier jemand eine Erklärung, die über den Eindruck hinausgeht, dass hier ein Irrenhaus seine Pforten geöffnet hat und die Insassen jetzt DRG-s basteln?
    ;D