Beiträge von rostm

    Hallo,
    N19 ist natürlich auch nicht korrekt, da N17.9 spezifischer ist. Es reicht ein kurzer Blick in die DKR.
    Bei Uneinsichtigkeit - prozessieren, Kasse/MDK m.E. ohne Chance.
    MR

    Hallo,
    Befunde, die nach Beendigung des stationären Aufenthaltes eingehen sind mit für die Eingruppierung zu bewerten. Allerdings m.E. nur wenn sie aus einer Untersuchung während dieses Aufenthaltes hervorgehen. Findet man die Diagnose erst durch eine Untersuchung während des folgenden Aufenthaltes, darf dies m.E. nicht verwertet werden, analog zu dem \"Verwertungsverbot\" von Befunden, die vom nächsten Krankenhaus, zu dem der Pt. hinverlegt wurde, erhoben wurden. Ergo: keine Fallzusammenführung.

    M.Rost

    Hallo,

    wenn ich mit SAMBU schon mal einen Kassenvertreter ansprechen kann: Mir fällt immer wieder mal auf, dass Euer Prüfprogramm zwar in der Lage ist, eventuelle Einsparpotenziale (d.h. Runtergruppierung) zu identifizieren, wenn der folgende Prüfauftrag an den MDK und die folgenden Arbeitsstunden bei allen Beteiligten zeigen, dass diese Runtergruppierung mal gerade 60 Euro einspart, dann fragt man sich doch nach der Sinnhaftigkeit, denn da wird mehr Geld im System durch Verwaltung vernichtet als eingespart (m.E. ist das ja ohnehin der Hauptfehler in unserem Gesundheitssystem, aber hier wird er einfach exemplarisch deutlich). Kann man solche Fälle nicht einfach auf sich beruhen lassen?

    mfg

    Guten Abend,

    immer wieder Ärger mit 8-900.
    Nachdem im OPS sehr detaillierte Vorgaben für eine ganze Reihe von Komplex-Prozeduren aufgeführt sind (z.B: MRSA-Isolierung und Behandlung, Frühreha, Apoplexbehandlung), wäre es eigentlich endlich mal an der Zeit, dass auch bei der 8-900 (intravenöse Anästhesie) alle Spekulationen und Streitereien beendet werden und endlich klare Vorgaben zu dieser OPS-Ziffer gemacht werden, inkl. Anforderungen an die Dokumentation.

    Hallo,

    watchdog ist so ganz witzig und als \"Notwehr\" gegen die ausgefeilten Kassen-programme zu sehen, die uns in den immerwährenden Anti-Downcoding-Kampf zwingen.
    Ich halte Watchdog dennoch überwiegend für auch ethisch bedenklich, weil hier potenziell eine rein kodierorientierte Diagnostik gefördert wird und auch Menschen \"krankkodiert\" werden können. Außerdem müsste man Watchdog- wenn schon - dann in einer frühen Planungs-phase einsetzen, damit es was nützt. Praktikabler sind wirklich kleine abteilungsbezogene Checklisten, damit man tatsächlich vorhandene CC-Diagnosen nicht vergisst und dann auch nicht nur kodiert, sondern auch adäquat dokumentiert.

    mr

    Hallo,
    ich bin auf eine Ungereimtheit gestoßen, die mir vielleicht einer unserer \"Gurus\" erklären kann, da ich mir wirklich keinen Reim machen kann und auch die Kalkulation da überhaupt nicht nachvollziehen kann.

    Die DRG L61A wird in der Belegabteilung mit 0,471 bewertet, L61B aber mit 0,547. Das ist doch ungewöhnlich, warum ein Pat. mit Hörstörung zwar schwerer krank, aber billiger sein soll.
    Es kommt aber noch schöner:
    Bei Aufenthalt in der Hauptabteilung ist es dann genau umgekehrt:
    L61A hat den Wert 0,613, L61B 0,603.

    Kann mir jemand die Logik darin erklären? :sterne:

    mfg

    M.R.