Beiträge von codierfee

    Hallo,

    wenn ich aufgrund von Nebenwirkungen wie z. B. Schwindel, Akathisie ein Medikament umsetze oder in der Dosierung ändern muss, habe ich dann einen ausreichenden Aufwand um Schwindel bzw. Akathisie zu kodieren? wie seht ihr das?

    viele Grüße und schon mal ein schönes erstes Adventswochenende!

    die codierfee

    Hallo zusammen,

    darf ich neben einer unbewerteten PEPP aus Anlage 1b ein ET abrechnen? Oder ist § 6 der PEPPV so zu verstehen, dass das wirklich nur bei einer bewerteten PEPP geht. Wir haben einen KJP Fall mit täglichen mehrstündigen Einzelbetreuungen, der aber in die PK15Z steuert.

    viele Grüße

    die codierfee

    Guten Morgen zusammen,

    wir haben seit neuestem eine Ökotrophologin in der KJP. Nun ist die Frage, ob sie mit ihren Therapieeinheiten unter die Spezialtherapeuten fällt. Hat jemand da Erfahrungen bzw. eine Begründung?

    viele Grüße

    die codierfee

    Hallo zusammen,

    mit welchem ICD kann ich eine Anspannungsregulationsstörung abbilden? Borderlinekriterien nicht erfüllt, aber Probleme bei der Spannungsregulation. Therapeutisch mit Skills und Spannungsprotokollen gearbeitet. Passt die F63.8?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    viele Grüße aus meinem viel zu aufgeheizten Büro

    Hallo Schnabbelline,

    ich denke die Antwort ist dies:

    Entscheidungslogik PSO

    Anteil von Gültigkeitsdauer (min. ein Kode aus Fachabteilung Psychosomatik) bezogen auf Pflegetage > 50 %

    Es entsteht also nur eine PEPP und zwar die der Strukturkategorie in der ich mehr als 50 % der Pflegetage habe. Liege ich richtig oder ist jemand anderer Meinung?

    liebe Grüße

    die codierfee

    Guten Tag zusammen,

    ich habe Fragen bezüglich der EKT-Kodierung.

    1. Fall:

    16.11.2015 bis 03.02.2016 psychiatrische Behandlung mit Durchführung von 8 EKT
    am 03.02. nach Sturz Verlegung in die UCH
    am 08.02. Wiederaufnahme in der Psychiatrie mit Weiterbehandlung weiterer EKTs

    bedeutet m. E. für die Kodierung der EKT: 8-630.2 Grundleistung im ersten Aufenthalt, danach Kodierung der EKTs mit 8-630.3 auch im neuen Fall ab 08.02. Richtig?

    2. Fall:

    21.09. bis 07.10.2015 psychiatrische Behandlung mit 4 EKT
    danach Abbruch der weiteren EKT-Behandlung bei Verweigerung der Patientin für weitere EKT und Entlassung bei Entlassungswunsch der Patientin
    26.10.2015 Wiederaufnahme der Patientin und ab 02.11.2015 EKT-Behandlung mit 14 EKT

    Wie ist es hier mit der 8-630.2 im zweiten Fall? Mein OA sagt, es ist eine Fortführung der EKT-Behandlung nach Unterbrechung, kein Neubeginn und somit soll ich im zweiten Fall die EKTs mit 8-630.3 kodieren. Wenn wir schon umgestiegen wären, käme es ja auch noch zu einer Fallzusammenlegung...

    ?( vielen Dank schon mal fürs auf die Sprünge helfen!

    die codierfee
    an einem Mittwoch, der sich anfühlt wie ein Montagmorgen

    Hallo zusammen,

    ich bin mal wieder sehr verunsichert. In der letzten Woche war ich auf einer Fortbildung in der erklärt wurde, dass man bei einer Gruppengröße von 13 bis 18 Patienten immer einen zweiten Therapeuten braucht. Auf meine Nachfrage, ob sich dieser Passus nicht nur auf die Gruppenpsychotherapie beziehen würde, wurde ich darauf hingewiesen, dass dies kein definierter Begriff sei und es daher für jede Gruppentherapie gelten müsse.

    "Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind mindestens 2 Mitarbeiter, von denen mindestens einer ein Arzt oder ein Psychologe ist, erforderlich"

    Habe ich da jetzt die ganze Zeit etwas falsch verstanden oder interpretieren die Dozenten etwas falsch? Wenn ich hier im Forum zu diesem Thema nachlese, finde ich eigentlich nur Hinweise, dass es so ausgelegt wird, wie ich es verstehe.

    Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen
    die codierfee ?(

    Hallo zusammen,

    in unserem Hause herrschen unterschiedliche Meinungen bezüglich der Abrechnung, falls wir 2016 zum 01.01. umsteigen würden. Ich habe es so verstanden, dass wir die Patienten, die wir 2015 aufgenommen und im Januar beim Umstieg noch nicht entlassen haben, nach dem alten System abrechnen müssen und alle neuen dann natürlich nach PEPP. Andere meinen aber, wir müssten alle Patienten zum Zwecke der Abrechnung fiktiv zum 31.12. entlassen und dann ab 01.01. nach PEPP abrechnen. Ich bin verwirrt... Wie ist es denn nun richtig? Ich bin total verunsichert und dankbar für Hilfe... ?(
    viele verwirrte Grüße
    die codierfee