Beiträge von codierfee

    Schönen guten Tag allerseits!

    Ich habe ziemlich viele Hinweise zur Prüfung P0032 (Konflikt zwischen einer tagesbezogenen Prozedur und der Verweildauer bzw. mehrfache Angabe einer tagesbezogenen Prozedur an einem Tag bzw. in einer Woche ). Die Fälle, die ich mir bisher angesehen habe, sind alles KJP-Fälle. Da habe ich es bisher so gemacht, dass ich wirklich an einem Tag mehrere Kodes habe. Zum Beispiel 9-670.36 und dazu die 9-671.03 mit der 9-671.10 an einem Datum, nämlich dem Beginn des neuen 7-Tage-Rhytmuses. Ist diese Vorgehensweise falsch?

    Im Hinweistext zu 9-67 findet sich doch der folgende Passus "Es können für einen Tag Kodes aus dem Bereich 9-670 und aus dem Bereich 9-671 angegeben werden".

    Was könnte noch diese Hinweismeldung erzeugen?

    Hallo zusammen,

    ich habe da ein Problem mit dem Onlinegrouper. Mit den Diagnosen klappt das groupen. Wenn ich aber versuche die Funktion Intensivbehandlung bei Erwachsenen, ab 3 Merkmalen, mit hohem Anteil zu erfüllen, so klappt es nicht. Ich meine, es passiert nicht die Höherstufung. Z. B. bleibt es in PA01B anstatt in PA01A zu groupen. Und im unteren Bereich steht dann auch bei verwendet ein N. Mache ich da was falsch? Oder woran kann es liegen? ?(

    Viele Grüße

    codierfee

    Guten Morgen,

    bisher haben wir es in der KJP so gehandhabt, dass wir auch teilstationäre Patienten bei vorliegen der entsprechenden Gründe als intensiv eingestuft haben und dann den 9-67 kodiert haben. Nun ist uns aber aufgefallen, dass in den Hinweisen zu 9-67 der Satz: "Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden" fehlt. Bedeutet das, dass man in der TK keine Intensivbehandlung kodieren kann? Wie handhabt ihr das?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

    die Codierfee

    Guten Morgen,

    ich habe eine Patientin mit einer psychogenen Aphonie. Ist die F44.4 wirklich der richtige ICD-Kode? Bin mir unsicher wegen der Überschrift "dissoziative Bewegungsstörung". Aber eigentlich steht es ja ganz klar im Text!!

    F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen


    Definition

    Die häufigsten Formen zeigen den vollständigen oder teilweisen Verlust der Bewegungsfähigkeit eines oder mehrerer Körperglieder. Sie haben große Ähnlichkeit mit fast jeder Form von Ataxie, Apraxie, Akinesie, Aphonie, Dysarthrie, Dyskinesie, Anfällen oder Lähmungen.


    Inkl.:
    Psychogen:

    Aphonie
    Dysphonie


    ?( :S schönen Tag noch

    die Codierfee

    Guten Morgen!

    Bisher haben wir bei Patienten die wegen einer Verhaltensstörung bei Demenz aufgenommen wurden immer nur die Demenz kodiert, da ja die Verhaltensstörung Ausdruck der Demenz ist. Unser neuer Arzt möchte aber die Verhaltensstörung abbilden. Er meint die F78.1 oder die F07.8 wäre die richtige Diagnose.

    F07.8 Sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns


    F78.- Andere Intelligenzminderung

    Definition


    Diese Kategorie soll nur verwendet werden, wenn die Beurteilung der Intelligenzminderung mit Hilfe der üblichen Verfahren wegen begleitender sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders schwierig oder unmöglich ist, wie bei Blinden, Taubstummen, schwer verhaltensgestörten oder körperlich behinderten Personen.


    Wie seht ihr das? ?(

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt schon wieder das Thema Tagesklinik. Bei uns ist es so, dass es pro Quartal nur einen teilstationären Fall gibt. D. h. wenn der Patient wieder so schlecht ist, dass er zwischen durch z. B. eine Woche stationär geführt werden muss, gibt es danach keinen neuen teilstationären Fall, sondern der alte Fall wird dann weitergeführt. Bisher habe ich dann auch ab dem neuen Aufnahmedatum wieder einen neuen 7-Tage-Rhythmus angefangen. Nun bin ich mir aber nicht so sicher, ob das richtig war. Hat jemand dazu eine Idee? Wie läuft das bei euch mit solchen teilstationären Fällen?

    liebe Grüße

    Guten Morgen,

    kommt es bei Ihnen vor, dass allein das Intensivmerkmal besondere Sicherungsmaßnahmen eingestuft wird? Ich habe diesen Fall öfter und heute wurde darüber diskutiert. Da für die Sicherungsmaßnahme z. B. Stationsgebot, nur begleitete Ausgänge ein Grund vorliegt, müsse dieser sich auch in einem weiteren Intensivmerkmal darstellen lassen. Sehen Sie das auch so?

    schönes Wochenende

    Guten Morgen Herr Schaffert,

    ja, leider haben Sie mich richtig verstanden. Die Obrigkeit meint, so lange es in etwa mit der Gruppengröße hinkommt, würde das ausreichen. Ich rede mir den Mund fusselig, aber letzten Endes sitz ich nun mal am kürzeren Hebel.

    Guten Morgen,

    ich bin zwar auch noch nicht so lange dabei, aber ich glaube Sie haben da ein Problem mit Ihrem Programm.

    Beispiel 1:

    ganz klar müsste das Programm für den neuen Kode 9-980.1 das Datum 08.01.2012 wählen.

    Beispiel 2:

    auch in diesem Beispiel müsste natürlich das Datum des Wechsel übernommen werden und nicht das Aufnahmedatum

    Beispiel 3:

    Ändert sich die Psych-PV-Einstufung nicht, so muss auch kein neuer Kode generiert werden. Die Kodes 9-60.- und 9.61.- sind hiervon unabhängig zu betrachten.

    Wie gesagt, ich kämpfe mich selber grad ins Thema rein, aber ich hoffe ich konnte helfen.

    Schönes Wochenende!

    Hallo ins kalte Deutschland!

    Es würde mich interessieren, ob es noch andere Kliniken gibt, die mit Durchschnittswerten für die Anzahl der Teilnehmer an Gruppentherapien arbeiten. Leider wird es bei uns so gehandhabt, dass für jede Gruppe ein Durchschnittswert festgelegt wurde. Wenn man sich aber die Dokumentation ansieht, kommt dieser Durchschnittswert natürlich sehr selten hin.

    Wie erfasst ihr die Gruppengröße? Wie genau nehmt ihr das in Bezug auf "frühzeitiges Verlassen der Gruppe"?

    viele Grüße