Hallo DianaM,
der Chefarzt hat grundsätzlich recht: Laut § 2 Abs. 10 PPP-RL sind in den Mindestvorgaben für den Regeldienst am Tag und in der Nacht u.a. Leitungskräfte (CA, PDL) nicht berücksichtigt. Diese sind in der Budgetverhandlung zusätzlich einzuplanen.
Das geht im Weiteren auch aus der Anlage 4 der PPP-RL hervor: Die dort genannten Regelaufgaben werden im Hinblick auf Ärzte nur bis zu den Oberärzten aufgeführt.
M.a.W.: Das gemäß PPP-RL ermittelte Mindestpersonal darf auch nur mit dem IST des "erlaubten" Personals verglichen werden. Daher ist ein Chefarzt grds. nicht zu berücksichtigen.
Jetzt muss man aber auf Vollkraft-(VK-)Anteile und Köpfe zu sprechen kommen: Nehmen wir einmal an, dass Ihr Chefarzt (also der eine Kopf), 0,4 VK-Stellen Chefarzt und 0,6 VK-Stellen Oberarzt hat. Dann wäre er eben mit 0,6 VK anrechenbar und mit 0,4 VK nicht. Das muss im individuellen Fall (mit Hilfe der Personalabteilung) geprüft werden.
MfG
ck-pku