Beiträge von ck-pku

    Guten Morgen,

    das PsychVVG ist nun -nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag- dem Bundesrat zugeleitet worden (s. BR-Drs. Nr. 667/16 vom 11.11.2016) und wird dort am 25.11.2016 als TOP 5 beraten. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass das Einspruchsgesetz noch durch den Bundesrat gestoppt wird.

    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (wahrscheinlich kurz vor Weihnachten) kann das Gesetz dann in Kraft treten.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo helmutwg,

    ich will ja nicht ausschließen, dass ich etwas grundlegend falsch verstanden habe ?( , aber:

    Der Fixkostendegressionsabschlag gem. § 4 Abs. 2b KHEntgG, der den Mehrleistungsabschlag ablöst, soll doch Fallzahlsteigerungen in den DRG-Krankenhäusern begrenzen. Das KHEntgG gilt gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KHEntgG ja eben nicht für den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich.

    Das PsychVVG ist ein sog. "Omnibusgesetz" und hat als solches in seinen Artikeln 3 und 4 auch Änderungen am KHEntgG vorgenommen, dennoch gelten diese nur für den 'somatischen' Bereich.

    Und der Mehrerlösausgleich im psychiatrischen Bereich ist doch im PsychVVG in seinem Artikel 2 (hier § 3 Abs. 7 BPflV) geregelt.

    Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren! :/


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    auf folgende Dokumente möchte ich hinweisen:

    • schon vor Beschließung des PsychVVG bekräftigte der BDPK erneut seine Kritik an den darin enthaltenen Regelungen zu Mindestpersonalvorgaben (s. hier). Begründet wird dies sinngemäß mit der These, dass mehr Personal nicht zwingend mehr Qualität bedeutet. Weniger Personal bedeutet (meiner Meinung nach) aber sicher auch nicht zwingend mehr Qualität... ;)
    • Dann hat die Fraktion DIE Linke am 09.11.2016 noch den Entschließungsantrag mit der Drs.-Nr. 18/10295 eingereicht, welcher nochmals Kritikpunkte am PsychVVG aus Sicht der Fraktion aufgreift.
    • Dann erhalten Sie hier natürlich das Plenarprotokoll 18/199 zur 199. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 10.11.2016. den TOP 23 finden Sie auf Seite 19907 bis 19913. Der o.g. Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der Dritte Beratung zum PsychVVG abgelehnt.
    • Ein Infoschreiben der CDU/CSU-Fraktion an ihre Mitglieder vom 11.11.2016, welches das beschlossene PsychVVG zusammenfasst, finden Sie hier.
    • Das Deutsche Ärzteblatt informiert hier am 11.11.2016 ebenfalls über den Gesetzesbeschluss.
    • Ebenfalls berichtet bibliomed hier darüber.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    zunächst das Wichtigste: Das PsychVVG wurde gestern Abend, den 10.11.2016 um kurz nach 23:00 Uhr, wie erwartet vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit mit der Drucksachen-Nr. 18/10289 vom 09.11.2016 beschlossen.

    Das entsprechende Video über den Sitzungsteil TOP 23a und 23b der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages finden Sie hier in seiner Mediathek.

    Erste Reaktionen der DKG finden Sie hier.

    Soviel für's Erste, alle anderen Dokumente, die nun im Laufe des Tages (und Wochenendes) erscheinen, reiche ich dann Anfang kommender Woche nach.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo helmutwg,

    dieses Prüfungsvorhaben hat wohl in der Tat keinen Einzug in die Beschlussempfehlung und den Bericht des Gesundheitsausschusses gefunden. Ich entdecke jedenfalls auch keinen entsprechenden Passus. ?(


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    hier also die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Gesundheit mit der Drucksachen-Nr. 18/10289 vom 09.11.2016 zum PsychVVG-E und dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (18/9671, s.a. hier), der in die heute beginnenden abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages einfließt. Ich weise nochmals daraufhin, dass das sog. 'Einspruchsgesetz' nicht (durch den Bundesrat) zustimmungspflichtig ist. Damit kann das PsychVVG heute Nacht beschlossen werden.

    Ferner verweise ich auf den Artikel der Ärzte Zeitung "Debatte hält an" vom 09.11.2016, den Sie hier finden.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    so, ab heute wird's ernst (und das meine ich nicht nur in Bezug auf den aktuellen Stand der US-Präsidentschaftswahl <X ).

    Heute befasst sich erneut der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ab 9:30 Uhr mit dem PsychVVG und seinen mittlerweile 29 Änderungsanträgen. Die Tagesordnung finden Sie hier. Das PsychVVG als sog. "Omnibusgesetz" beinhaltet dabei auch diverse Regelungen, die mit Psychiatrie und Psychosomatik gar nichts zu tun haben.

    Hier finden Sie dazu ein Artikel des Deutschen Ärzteblattes. Darüberhinaus hat die NKG in der Anlage 1 ihrer Mitteilung Nr. 347/2016 eine sehr gute Zusammenfassung der gesamten Änderungsanträge zur Verfügung gestellt, die ich jedoch aus urheberrechtlichen Gründen nicht einfach verbreiten kann. Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der Ihnen diese bei Bedarf zur Verfügung stellen kann... ;)

    Der Bundestag selbst befasst sich dann -unter Berücksichtigung der Ergebnisse seines Gesundheitsausschusses- abschließend in der Nacht vom 10. auf den 11.11.2016 mit dem Gesetz in 2. und 3. Lesung. Die Tagesordnung (TOP 23) finden Sie hier. Vorgesehen sind die Beratungen/Lesungen von 23:35 Uhr bis 00:05 Uhr (s. hier). Wollen wir mal hoffen, dass unsere Abgeordneten zu der nächtlichen Zeit "hellwach" sind...

    Soweit fürs Erste.


    MfG,

    ck-pku

    P.S. Pseudo:
    Einen Artikel zum geplanten Krankenhausvergleich gem. PsychVVG-E finden Sie in der aktuellen Ausgabe der f&w 11/2016, S. 1036 f. Hier werden auch die PEPP 2017-Entgeltkatalog-Neuregelungen nach der Kalkulation von einem Referenten des InEK dargestellt (S. 1052 ff.).

    Hallo ck-pku,
    ich bin zu faul, all das durchzulesen

    Hallo Pseudo,

    Ihre Einleitung verleitet mich dazu, Ihnen mitzuteilen, dass ich im Gegenzug wenig Lust verspüre, detailliert auf Ihre Fragen einzugehen... ;)

    Trotzdem in Kürze: Da sich das PsychVVG ja noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, kann es doch noch keine Erfahrungswerte mit für die Zukunft geplante Neuregelungen geben.
    Wir werden ja alle ab 2018 diesbezügliche Erfahrungen machen, die wir dann hier im Forum sicherlich in gewohnter Form diskutieren werden.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo schnabbelline,

    wie der Name schon sagt gilt die Psychiatrie-Personalverordnung nur in psychiatrischen Einrichtungen (s.a. § 1 Psych-PV und seine Kommentierung).

    Die Einstufung in die Behandlungsbereiche dient ja der Personalbemessung in der Psychiatrie, nicht der für nahestehende Disziplinen wie Psychosomatik (oder Neurologie).

    Wenn Ihr KIS eine Einstufung verlangt (unseres tut dies auch), dann können Sie ja z.B. A5 nehmen, diese Einstufung dürfte der Realität am ehesten entsprechen. Wichtig ist nur zu wissen, dass diese Zählung in Budgetverhandlungen keine Rolle spielen darf. Das InEK berücksichtigt einen Kode aus der OPS-Gruppe 9-980, 9-981, 9-982 (und 9-983) im Rahmen der Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG bei dem Fachbereichsschlüssel 31xx meines Wissens ebenfalls nicht.

    Hoffe, das hilft weiter.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    Anfang letzter Woche hat laut PARITÄTISCHEN Gesamtverband ein Bündnis verschiedener (Fach-)Verbände, Attac Deutschland, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) und dem Paritätischen Gesamtverband ein gemeinsames Schreiben mit Kernforderungen an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht, welches Sie hier finden. Mit dem Schreiben sollen die Abgeordneten noch einmal, vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzes im Bundestag, auf zentrale Kritikpunkte hingewiesen werden.

    Des Weiteren möchte ich in Ergänzung zum o.g. Beitrag 160 darauf hinweisen, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestages wohl erst wieder am 09.11.2016 über den PsychVVG-Entwurf berät. Die Tagesordnungen für seine nächste 91. und 92. Sitzung am 19.10.2016 sind hier, hier und hier mit anderen Themen veröffentlicht.


    MfG,

    ck-pku