Guten Tag,
nun, den Grund für die wenigen 'Bewertungen' des Referentenentwurfs sehe ich zunächst einmal in dem Umstand begründet, dass es sich bei diesem um eben auch nicht viel mehr als den 1. Entwurf der Referenten des BMG, die kaum vom Eckpunktepapier des eigenen Hauses abweichen können, handelt, der ja nun erst einmal den kompletten Weg der Gesetzgebung durchlaufen muss, auf dem sich, wie wir nun hinreichend erlebt haben, noch viel ändern kann.
Aktuell ist folgender Weg des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen:
- 17. Juni 2016: Fachanhörung im BMG
- 03. August 2016: Kabinettsbeschluss
- 23. September 2016: 1. Durchgang Bundesrat
- 22./23. September 2016: 1. Lesung Bundestag (eilbedürftig)
- 10./11. November 2016: 2./3. Lesung Bundestag
- 25. November 2016: 2. Durchgang Bundesrat (verkürzte Frist)
Dies ist also die derzeit 'günstigste' Zeitkonstellation. Dann schließt sich ja noch das Unterschriftsverfahren des Bundespräsidenten nebst Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt an. Wir hätten also -im günstigsten Fall- kurz vor Weihnachten das Gesetz vorliegen, was dann bereits ab 01.01.2017 verpflichtend wirksam werden soll. Wie alle Beteiligten dann das neue Recht in der verbleibenen Weihnachts- und Jahreswechselzeit operativ umsetzen sollen (z.B. anpassungsbedürftige Budgetvereinbarungsformulare, technische Hilfen etc.), bleibt bislang das Rätsel des BMG.
Daher halten ja auch die DGPPN und die DKG den Zeitplan jetzt bereits vor deren Anhörung im BMG (meiner Meinung nach zu Recht) als "zu ambitioniert".
Und dann sehe ich da leider noch die Tendenz in diesem Thread, sich mehr und mehr von einer sachlichen Diskussion zu entfernen und alles auf das leidige Dauer-Thema "PEPP-Befürworter vs. PEPP-Gegner" (mitunter polemisch) zu reduzieren.
Beiträge wie
Ich sage es nur ungern, aber schaut mal meine Beiträge hier weiter oben an: ICH HABS JA GLEICH GESAGT [/Ironie]
helfen nicht gerade, eine offene Diskussion zu entfachen. Da hilft es auch nicht, ein -wie auch immer gemeintes- "Ironie" hinterherzuschicken, zumal solch ein Beitrag ja auch noch nicht einmal inhaltlich stimmt. Denn wer hat denn "vorhergesehen", dass mit dem PsychVVG
- die Konvergenzphase entfallen soll,
- Mindererlösausgleiche für die Jahre 2017 und 2018 50% betragen sollen,
- nun Mindestvorgaben zur personellen Ausstattung eingehalten werden sollen, die an den therapeutischen S3-Leitlinien auszurichten sind,
- (technisch) komplexe Neu-Regelungen in das PsychVVG aufgenommen werden, die alle Krankenhäuser (also auch 'somatische') betreffen (Definition von Krankenhausstandorten),
- ...
Ich habe nichts von dem vor dem 18.02.2016 als 'Vorhersage' gelesen.
Gehaltvolle Bewertung dieser angedachten Neuregelungen lassen sich meiner Meinung nach nicht 'über's Knie brechen', denn der Teufel steckt wie so oft im Detail (auch der zeitplangemäßen operativen Umsetzbarkeit).
Wir werden ja in den nächsten Wochen noch mit diversen Stellungnahmen 'beglückt', aus deren Gesamtschau sich dann nach und nach ein Bild und die Möglichkeit einer ersten suffizienten Bewertung vornehmen lässt. Dies gilt es meiner Meinung nach abzuwarten, auch, um zu einer sachdienlichen und gegenseitig wertschätzenden Diskussion, von der möglichst viele Boardteilnehmer profitieren können, zurückzukehren.
MfG,
ck-pku