Beiträge von ck-pku

    Hallo GW,

    grundsätzliche ökonomische Überlegungen ("Verteilung begrenzter Ressourcen") werden von Ihnen mit politischen Ansichten ("Leistungsgerechtigkeit") und dann auch noch mit administrativen Überlegungen ("Leistungsdokumentation") verknüpft. Daran ist allerdings überhaupt nichts neu, dies war schon immer so seit Bestehen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (1883). Beitragsmittel (begrenzte Ressourcen) wurden für eine vorher definierte Leistung "Krankenhausbehandlung" (zunächst Reichsversicherungsordnung, nun § 39 SGB V) mit administrativen Überlegungen (Diagnosendokumentation, Bewegungsmeldungen aktuell im Rahmen des § 301 SGB V) verknüpft.

    ABER:
    Sie unterstellen dann, dass der jetzige meiner Meinung nach unglückliche Versuch der Neugestaltung eines Vergütungssystems nur konstruktiv (um-)gestaltet werden kann, in dem man „mitmacht“. Dass kann ich, aber auch Andere, nun überhaupt nicht teilen. Dieses vermeintliche Argument bringen in schöner Regelmäßigkeit PEPP-Befürworter: "Schaut, immerhin machen schon ein Drittel der deutschen Psychiatrien mit, dass ist der Beweis einer wachsenden Akzeptanz" (so z.B. die neue gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk hier).

    Darauf entgegnet zu Recht der derzeitige Vorsitzende der Fachgruppe Psychiatrie im VKD Holger Höhmann, ein unumstrittener Fachmann im deutschen stationären Psychiatriewesen, in seinem Antwortbrief vom 02.12.2015 Folgendes:
    "Ihrer Aussage im o.g. Beitrag, dass die psychiatrischen Krankenhäuser aufgrund des getätigten Umstieges auf das neue System, "ein gutes Stück weiter sind" als die Verfasser des Alternativkonzeptes, müssen wir jedoch vehement widersprechen. Die Kliniken, die bereits optiert haben, sind nicht etwa aufgrund eines Zuspruchs zum geplanten System umgestiegen. Vielmehr blieb vielen psychiatrischen Kliniken aufgrund der gravierenden finanziellen Schwierigkeiten keine andere Möglichkeit. Durch die Möglichkeit der Erhöhung der Veränderungsrate - um bis zu 100 % - haben viele Kliniken den Weg des Umstiegs gewählt. Dies nun als Einvernehmen der Kliniken zum PEPP-System zu werten, ist keineswegs der richtige Schluss. Darüber hinaus versuchen viele Kliniken durch eine möglichst frühzeitige Anwendung Erfahrungen mit dem PEPP-System zu sammeln, auch um das wirtschaftliche Risiko zu minimieren, welches ab dem Jahr 2017 mit verringerten Minder- und Mehrerlösausgleichen unmittelbar eintritt. Es ist gerade die konkrete Umsetzungserfahrung von PEPP, die viele Akteure in Verbänden und Fachgesellschaften in der Haltung bestärkt, dass PEPP bereits vom Grundansatz her kein zielführendes leistungsbezogenes Entgeltsystem sein kann. Aus dem Umstieg von Häusern auf die Akzeptanz des Systems zu schließen entbehrt also jeglicher Grundlage. Wir bitten Sie herzlich; im Interesse von Patientinnen und Patienten, das durch eine breite Basis von 17 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden getragene Konzept zu unterstützen, um dazu beizutragen den gravierenden Fehlsteuerungen von PEPP eine konstruktive Alternative entgegen zu setzen. (...)"

    Ihren Vorschlag, das Vorschlagsverfahren des DIMDI zur Änderung unsinniger Prozedurenkodes zu nutzen, teile ich überhaupt nicht. Im Gegenteil suggeriert die Teilnahme am Vorschlagsverfahren, dass man den OPS-Kodes überhaupt etwas Positives abgewinnen kann, weil man sie ja ändern möchte. Dabei wissen wir ja um den hohen administrativen Aufwand bei fehlender Vergütungsrelevanz, die Probleme aufgrund der Unbestimmtheit der einzelnen Hinweise und Merkmale, die dann wiederum zu unfruchtbaren Auseinandersetzungen mit dem MDK im Rahmen der seit PEPP stark gestiegenen MDK-Prüfquote führen, die vom eigentlichen Kerngeschäft der Behandlung psychisch kranker Hilfebedürftiger fernhalten usw.

    Und nun folgern Sie (wie leider immer schon) pauschal, dass diejenigen, die dem neuen Entgeltsystem nicht aufgeschlossen gegenübertreten, eine naive, weltfremde Rückwärtsgewandtheit und fehlender ökonomischer Verstand angelastet werden kann.
    Dies teile ich ganz und gar nicht und entspricht auch nicht meiner Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Kritikern, ganz im Gegenteil! Man muss meiner Meinung nach eben nicht erst am PEPP-System teilnehmen, um konstruktiv daran mitzuwirken, dass das vorgeschlagene Entgeltsystem noch sinnvolle Veränderungen erfährt. Dies kann man auch unabhängig von einer Optierung auf politischem Wege tun. In diesem Zusammenhang lohnt auch immer wieder die Erinnerung daran, dass PEPP nicht etwa auf dem Einigungswege, sondern durch vielfach kritisierte Ersatzvornahme des damaligen FDP-Gesundheitsministers Bahr (Elefant im Porzellanladen) auf den Weg gebracht wurde.

    Nach so viel Schelte nun meine Systemkritik mit Verbesserungsvorschlägen, die ich Fachleuten und Politikern immer wieder aufzeige, auf die Sie gern eingehen können:

    • Das geplante (eindimensionale, Diagnosen zentrierte) Entgeltsystem setzt –trotz Verbesserungen– auch weiterhin falsche Anreize (möglichst kurze VWD, möglichst schwere Diagnosen).
    • Das neue Entgeltsystem hat, wie oben beschrieben, einen großen bürokratischen und zudem unsinnigen Aufwand zur Folge (Dokumentation, Prüfaufwand), der vom Kerngeschäft Behandlung fern hält.
    • Die originäre Intention des Gesetzgebers/der Krankenkassen zur Reform 2009, Transparenz zu schaffen, wird aus heutiger Sicht nicht erfüllt werden.
    • Mit der Fallzusammenfassung erfolgt im Sinne einer Risiko-Umkehr eine Übertragung finanzieller Lasten von der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Leistungserbringer für wiederkehrende stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei Patienten aufgrund

      • psychosozialer Umstände,
      • konstitutioneller Faktoren und/oder
      • anerkannter Behandlungssettings!
    • Bei einer bestehenden Versorgungsverpflichtung (bei uns gem. § 15 NPsychKG) gibt es für ein Krankenhaus kaum Steuerungsmöglichkeiten im Unterschied zu Mitbewerbern ohne eine solche Verpflichtung, die „Rosinenpickerei“ betreiben könnten!
    • „Blutige“ Entlassung: in Folge der Regelungen zur Fallzusammenfassung müssen Krankenhäuser zukünftig aus finanziellen Gründen (fehlende Kostendeckung) prüfen, ob Pat. im Folgeaufenthalt bereits frühzeitig entlassen werden müssen, auch wenn aus sozialpsychiatrischer Sicht eine Entlassung noch nicht zwingend erforderlich wäre.
    • Warten auf Wiederaufnahme: in Folge der Regelungen zur sog. Fallzusammenfassung müssen Einrichtungen der Eingliederungshilfe zukünftig damit rechnen, dass auch bei psychischen Krisen eine sofortige Wiederaufnahme nicht zwingend möglich sein wird (21-Tage-Regelung), es sei denn, es besteht Versorgungsverpflichtung.
    • Der geplante Wegfall der Psych-PV zum Jahre 2019 und die Beauftragung des G-BA, (bisher ergebnislos) Personalstandards zu schaffen kann katastrophale Folgen für psychisch kranke stationär Behandlungsbedürftige haben.
    • Hier befürchten wir die Absenkung von Standards, die gewinnorientierte Krankenhausbetreiber nutzen könnten, das kostenintensive Personal abzubauen, um Leistungen billiger zu machen, was kommunale oder gemeinnützige Häuser infolge der Absenkung von Bewertungsrelationen in erhebliche Schwierigkeiten bringen könnte!
    • Besser wäre eine (leitliniengerechte) Weiterentwicklung der Psych-PV.
    • Die gesamte Diagnosen zentrierte InEK-Systementwicklung setzt auf die ICD-10-GM auf. Ab 2018 wird jedoch die ICD-11 eingeführt, die einen ganz anderen Ansatz als die ICD-10 verfolgt. Fraglich ist, wie sich dies nun, kurz nach einer möglichen verpflichtenden PEPP-Einführung, auswirkt. Man denke nur an die Anwenderprobleme in der Umstellung der ICD-9 zur ICD-10…
    • Ein neues Entgeltsystem sollte Sektorengrenzen überwinden können (und nicht diese zementieren):

      • innerhalb des SGB V betrifft dies die Sektoren ambulante, teilstationäre und vollstationäre Behandlung (personelle Kontinuität, Home-Treatment).
      • darüber hinaus wäre es hilfreich, die Sektoren zwischen SGB V und SGB IX zu überwinden.
    • Möglich wäre dies z.B. durch ein sog. „Regionalbudget“.
    • Ein Vergütungskompromiss könnte ansonsten über die Kopplung der ausschließlich diagnoseorientierten Gruppierung von Patienten in einige wenige Fallgruppen mit dem vom InEK entwickelten und für die Kostenkalkulation bereits verwendeten „Betreuungsintensitäten-Modell“ erreicht werden. Dies würde z.B. die wenig nützlichen, aber extrem administrationsaufwendigen OPS-Prozeduren, die so viel Widerstand auslösen, m.E. überflüssig machen.

    Ich könnte die Aufzählung noch fortführen, beschränke mich jedoch aus Platzgründen auf die o.g. Punkte.

    Wir haben ja nun des Öfteren festgestellt, dass wir inhaltlich durchaus ähnliche Überlegungen betreiben (siehe aktuell die Überlegungen zur Sektorengrenzen-Überwindung). Trotzdem möchte ich nun noch einmal Ihrer Polemik begegnen, die ich nicht teilen kann.

    Auf Kritik zu meiner Kritik freut sich


    mfG,

    ck-pku

    Hallo Herr Gohr,

    das geht meines Erachtens aus den Klarstellungen zur PEPPV (2016), Nr. 3 hervor, auch wenn diese sich nur auf § 2 Abs. 1 der jeweiligen PEPPV bezieht. Da aber § 2 Abs. 5 PEPPV nur hinsichtlich der Berücksichtigung der Kalendertage, der Strukturkategorie und der Frage der Entgeltbewertung eine abweichende Regelung zu Absatz 1 bestimmt, nicht jedoch hinsichtlich der Fristberechnung, müsste die o.g. Klarstellung analog gelten.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo nochmals,

    jetzt beginnt die gleiche Diskussion, die wir schon x-mal geführt haben, von vorn:

    Der SPD-Beschluss ist in Form einer Pressemitteilung kurz und knapp verfasst worden und soll die wesentliche Haltung allgemeinverständlich darstellen. Es macht doch keinen Sinn, ein paar hundert Seiten zur Verfügung zu stellen, die dann in sich stimmig sind, die dann aber aufgrund der Fülle niemand liest...
    Nochmals: Hier wird mitunter der Eindruck vermittelt, dass außerhalb dieses Forums nur Ahnungslose agieren und das PEPP-System nach Belieben, Parteilinie bzw. -philosophie willkürlich verändern. Wir Medizincontroller haben doch nicht die einzige Wahrheit für uns gepachtet... :S

    Mittlerweile ist es aber so, dass die o.g. Fachverbände, Patientenverbände, die Gesundheitsminister der Länder (jeglichen Parteispektrums), die Oppositionsparteien, eine Regierungspartei, einzelne Abgeordnete der CDU-/CSU-Fraktion und selbst Krankenkassenvertreter das PEPP-System zumindest in Frage stellen, wenn nicht ablehnen. Das muss doch endlich mal zur Kenntnis genommen werden.

    Und unter den o.g. gibt es nun wahrlich viele Personen, die sehr wohl wissen, wovon sie reden. Dies kann ich Ihnen zumindest aus meinen Gesprächen mit Politikern u.a. bestätigen, auch wenn das in veröffentlicher Schriftform nicht immer detailliert dargestellt wird.

    Deshalb würde ich mich auch weiterhin freuen, wenn hier nicht vorschnell abqualifiziert wird, was sich gegen PEPP ausspricht!

    Die weitere Entwicklung bleibt ohnehin abzuwarten.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 08.01.2016 "PEPP muss endgültig weg: Für eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen!" finden Sie hier.

    Darüber berichtet auch die Ärzte-Zeitung hier und hier.

    Mal schauen, wer sich in der Regierung nun durchsetzt bzw. welche Ergebnisse die Fortführung des strukturierten Dialogs auch unter Berücksichtigung des o.g. GMK-Umlaufbeschlusses bringt.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    ich möchte darauf hinweisen, dass auf der Homepage der DKG eine Überarbeitung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c Abs. 2 KHG (geeinte Entwurfsfassung – Stand: 23.12.2015) zur Verfügung gestellt wurde (Begründung hier).

    Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) weist in ihrer Mitteilung Nr. 22/2016 darauf hin, dass es nur noch redaktionelle, nicht aber inhaltliche Änderungen an der neuen PrüfvV geben kann. Das Inkrafttreten zum 01.10.2016 oder zum 01.01.2017 ist abhängig von der Umsetzung der erweiterten Datenübermittlung nach § 301 SGB V im elektronischen Verfahren i.S.d. neuen § 11 PrüfvV.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    zunächst noch allen ein "frohes Neues" und herzlichen Dank für die aufmunternden Worte. ^^

    In der aktuellen Ausgabe der "f&w" bildet PEPP 2016 ein Schwerpunktthema:

    Ein kostenfreies Probeheft können Sie hier bestellen.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    endlich!

    Endlich werden (von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Fragen gestellt, die Psychiatrie-Deutschland seit Wochen unter den Nägeln brennen. Leider wurde ja -wie bekannt- der o.a. 'stukturierte Dialog' nicht im Herbst dieses Jahres mit einer Verlautbarung aus dem BMG fortgeführt.

    Ich rede von eine 'Kleinen Anfrage' der o.g. Fraktion vom 18.12.2015 (18/7159) , die am 28.12.2015 auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde und 19 relevante Fragen umfasst.
    Diese beziehen sich u.a. auf einen Umlaufbeschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) aus November 2015, kurzfristig eine Bund-Länder Arbeitsgruppe einzuberufen (Sitzungszeitraum Januar bis März 2016), um die von den Verbänden und Fachgesellschaften vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Entgeltsystems PEPP im Rahmen des vom BMG initiierten strukturierten Dialoges zu prüfen. Diesen Umlaufbeschluss finden Sie hier.

    Kritisiert wird von der GMK und der o.g. Fraktion (völlig zu Recht!) insbesondere, dass der G-BA (Kritik bekannt) nicht wie in § 137 SGB V festgelegt bis zum 1.1.2017 Indikatoren für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung einschließlich Empfehlungen zur Personalausstattung vorlegen wird

    Die GMK erwägt dabei ernsthaft eine erneute Verlängerung der Optionsphase! Die o.g. Fraktion fragt dies dann auch gleich -neben allen anderen relevanten Fragen- in o.g. 'Kleinen Anfrage' an (Frage 2a).
    Warten wir also gespannt auf die notwendige Antwort der Bundesregierung auf die 'Kleine Anfrage', die uns hoffentlich unsere nächste berufliche Zukunft klarer sehen lässt.

    An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen für die freundlichen Rückmeldungen zu meinen Threads danken. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch in ein sicherlich ereignisreiches und hoffentlich gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2016.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Tag,

    Ärztezeitung, Deutsches Ärzteblatt und Tagesspiegel berichten heute über PEPP-Proteste.

    Interessant vor allem der o.g. Artikel der Ärztezeitung:
    "In der kommenden Woche soll Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Post von den Unterzeichnern des Alternativkonzepts erhalten.
    In dem Schreiben werde man die Frage aufwerfen, ob es nicht sinnvoll sein könne, das Moratorium für die verpflichtende Einführung von PEPP noch einmal zu verlängern. (...) Damit zusammen hängt die zweite Forderung der Fachgesellschaften und Verbände. Der Minister möge prüfen, ob die Psychiatrie-Verordnung verlängert werden könne."

    Vielleicht trägt die Aktion dazu bei, schnellstmöglich Klarheit zu gewinnen, welches Ergebnis der strukturierte Dialog des BMG zum Thema haben wird.

    Ihnen ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    weil es ja immerhin noch 2 Jahre relevant ist:

    Dem Grunde nach hat helmutwg recht: Es war die Intention des Gesetzgebers, den Behandlungs- und Betreuungsbedarf tatsächlich nur über (mindestens) 4 Stichtagserhebungen abzubilden. Dabei wird jeweils der Istzustand im Zeitpunkt der Erhebung festgestellt. Eine Gesamtschau eines Falls ist also nicht intendiert gewesen. Stattdessen sollte sich das gesamte Fallspektrum eines Hauses über die 4 Termine darstellen lassen.

    Aber: Schnell wurde erkannt, dass diese Intention des Gesetzgebers Grundlage für wenig fruchtbare Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern liefert. Daher können die Vertragsparteien (in den Budgetverhandlungen) zu den Stichtagserhebungen abweichende Vereinbarungen treffen (s.a. § 4 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz Psych-PV). Von was abgewichen werden kann, wird nicht gesagt, nur darf man nicht auf die Erhebung selbst verzichten (s.a. Dietz/Bofinger)!

    Daher könnten in den Häusern von bazhille und Anyway ggfs. solche alternativen Vereinbarungen getroffen worden sein. Nur der Satz von Anyway

    (...) Also macht´s einfach jeder so, wie er mag...

    ist natürlich eine nicht sachgerechte Provokation. Demzufolge kann auch nicht von einem Professor, wie von KodiererHGW oben beschrieben, zu einem Stichtag eine bestimmte Anzahl von (hier:) "A2-Patienten" gefordert werden. Eine solche Haltung gibt den Krankenkassen leider recht, misstrauisch zu werden und macht den Krankenhäusern das Leben schwer, die die Psych-PV und die getroffenen Vereinbarungen rechtlich und inhaltlich sauber anwenden. Denn damit würde man Personalbedarfe und damit letztendlich Budgets nicht sachgerecht in die Höhe treiben.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku