Beiträge von ck-pku

    Guten Morgen KodiererHGW,

    bitte vermischen Sie nicht folgende Sachverhalte:

    Die seit 1991 geltende Psych-PV, die der Ermittlung von notwendigem Psychiatrie-Personal (und damit letztendlich der Budgetermittlung) dient, wird zum 01.01.2019 aufgehoben (s. Artikel 7 und Artikel 8 Abs. 3 PsychEntgG). Zur Konkretisierung des § 4 Psych-PV (Behandlungsbereiche) gibt es sog. "Eingruppierungsempfehlungen" (Erweiterung der Anlage 1 und 2 der Psych-PV), die Sie z.B. hier und hier erhalten. In den Behandlungsbereichen A, S und G gibt es 6 Behandlungsuntergruppen, die Untergruppe 2 ist die "Intensivbehandlung". Die korrekt zu tätigende Einstufung ist später auch in einen OPS-Schlüssel (9-98x) abzubilden.

    Daneben (und völlig losgelöst davon) gibt es im OPS, der seit 2010 in Krankenhäusern nach § 17d KHG verpflichtend anzuwenden ist, Behandlungsbereiche, die namensgleich mit der Psych-PV sind, nämlich u.a. 9-60x (Regelbehandlung) und 9-61 (Intensivbehandlung).
    In den Hinweisen zur Kodierung der OPS-Kodes 9-61 sind ebenda Merkmale aufgeführt, wann eine Intensivbehandlung gem. OPS vorliegt. Diese Merkmale unterscheiden sich von denen einer Intensivbehandlung nach Psych-PV.

    Mit dem neuen Entgeltsystem PEPP hat das Ganze nur bedingt zu tun, denn auch nicht optierende Einrichtungen müssen ja o.g. beachten!!! Auch müssen optierende Krankenhäuser keine verschärfte Regelungen beachten. Ich vermute, dass das Gerücht aufgekommen ist, weil ab der Option i.d.R. die Prüfquote durch den MDK drastisch bis auf durchschnittlich 10% ihrer Fälle steigt und hier auch Prüfungen der korrekten Kodierung gem. OPS erfolgen.

    Hoffentlich helfen Ihnen diese Hinweise, die verschiedenen Aspekte sauber zu trennen. Ansonsten melden Sie sich bitte wieder.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen MedMan_8,

    herzlich willkommen hier im Forum.

    Um Ihnen helfen zu können ist es sicher hilfreich, dass Sie die Softwareprodukte benennen, mit denen Sie arbeiten:

    • OPS-Leistungserfassungs-Software (inkl. Versionsnummer)
    • KIS-Anbieter (inkl. Versionsnummer)

    Ferner musste ich doch mehrmals den Satz lesen, in dem Sie von Ihrem Kind gesprochen haben. Das war für mich verwirrend, aber ich denke Sie meinen einen Patienten Ihrer KJP, oder? 8|


    an dem mein Kind aufgrund von Krank/ Wochenende"nicht anwesend" ist.

    Sobald Sie die Fragen beantwortet haben, wird sich sicherlich ein Forum-Teilnehmer finden, der Ihnen Ihre Frage beantworten kann.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Tag,

    eine gute Zusammenfassung des o.g. Alternativkonzeptes eines "Budgetorientierten Entgeltsystems" von 16 Fachgesellschaften und Verbände finden Sie hier in der heutigen, aktuellsten Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo nochmals,

    ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich das o.g. Werk auch angesichts der dafür geringen Kosten bestellen können. ?(

    Eine Online-Version gibt es meines Wissens nach nicht. Und da das Werk durch Loseblattlieferung ständig aktualisiert wird, können Informationen auch recht schnell "veraltet" sein.

    Daher würde ich Ihnen nach wie vor anraten, über Ihren Arbeitgeber das Werk bestellen zu lassen, denn dieser profitiert ja auch davon.

    Bei Interesse an dem Werk von Tuschen/Philippi kann ich Ihnen gern Tipps geben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit mir auf. Dafür rufen Sie mein Profil auf. Neben meinem Namen finden Sie die dafür notwendige im Anhang abgebildete Symbolleiste mydrg.de/content/index.php?attachment/362/.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo MedizinControllerin,

    mir ging es einst sehr ähnlich, als ich vor allem auf der Suche nach einer kommentierten LKA war. Fündig geworden bin ich in dem absolut empfehlenswerten Standardwerk von Dietz und Bofinger "Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht".

    Darüber hinaus gibt es ein durchaus noch brauchbares, allerdings mittlerweile vergriffenes Werk von Tuschen und Philippi: "Leistungs- und Kalkulationsaufstellung im Entgeltsystem der Krankenhäuser" (2. Aufl., 2000).

    Bei Fragen dazu können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich wünsche ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku