Beiträge von ck-pku

    Guten Tag,

    kaum zurück aus einem schönen Spätsommer-Urlaub in Italien :thumbup: hat das InEK soeben diverse Unterlagen zum PEPP-Entgeltsystem 2016 veröffentlicht, nämlich die PEPPV 2016 nebst PEPP-Entgeltkatalog 2016, das Definitionshandbuch PEPP-Version 2014/2016 und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik 2016 in der Endversion.

    Die weiteren Dokumente werden dann, wie gewohnt, nach und nach folgen.

    Viel "Spaß" bei der Lektüre und auf weitere spannende Diskussionen.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo nochmals mcbin,

    kurz nochmals zu meinem o.g. Beitrag: Ich hätte Ihnen gern direkt geantwortet, aber es gibt mehrere "Schwerin"...

    Korrektur: Der (Familien-)Versicherte (gem. § 10 SGB V) wohnt ja in Berlin, das Mitglied in Schwerin. Sie müssen also nach der Berlin-PLZ suchen...

    Im Beratungsstellenverzeichnis werden Sie aber die Lösung finden.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen mcbin,

    es stellt sich auch die Frage, welches Kalkulationshandbuch Sie meinen.

    Die Antwort von F15.2 hat sich auf das "Kalkulationshandbuch der Investitionskosten" des InEK bezogen.

    Wahrscheinlicher denken Sie wohl aber an das "Kalkulationshandbuch der Behandlungskosten" psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen in Einrichtungen gem. § 17d KHG des InEK.

    Wenn Sie Ihre Fragen präzisieren könnten, erhalten Sie hier im Forum bestimmt weitere Hilfe.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo Anyway,

    Lasst uns doch einfach ehrlich bleiben und das Für und Wider diskutieren. Neutral bleiben heisst zumindest, auch die andere Meinung zulassen können.

    Sie sprechen mir aus der Seele, denn genau darum geht es mir...

    Warum Sie aber meinen, ich würde mich hinter Meinungen anderer verstecken, leuchtet mir nicht ein. Denn der Halbsatz vor meinem o.g. Zitat lautet ja:

    es sei denn, ich habe dies explizit als meine Meinung dargestellt

    Und ich nähere mich dem Thema PEPP durchaus auch konstruktiv, was Sie meinen Veröffentlichungen jenseits dieses Forums hoffentlich auch entnehmen könnten (z.B. hier und hier)... ;)

    Mir war es nur ein Bedürfnis, meiner Hoffnung in Ihrem Sinne Ausdruck zu verleihen, dass die Argumente der PEPP-Kritiker nicht deshalb zerredet werden, weil z.B. in einer VÖ bzgl. der FZF die 3-Wochen-Frist mit einer 3-Monats-Frist vertauscht wurde (was natürlich durchaus peinlich ist). Denn das fände ich genauso "billig" wie viele der 'Argumente' der PEPP-Gegner...

    Und damit möchte ich es nun bewenden lassen, meine Befindlichkeiten öffentlich darzustellen, und Sie fortan -wie gewohnt- 'nur' über weitere Neuigkeiten zum Thema informieren.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo biku,

    Ihre Frage habe ich erst jetzt entdeckt, da Sie so seltsam platziert wurde. Besser wäre es meiner Meinung nach, zukünftig PEPP-Fragen im "PEPP 2015 - Entgeltsystem in der Psychiatrie"-Forum zu platzieren.

    Zu Ihrer Frage:
    Es gibt mittlerweile schon relativ viel Literatur zum Thema, die hier bereits empfohlen wurden.

    Auch die "Psych-Entgeltsystem"-Reihe des medhochzwei-Verlags (hier und hier) mit Begleitsoftware ist empfehlenswert... ;)

    Weiterhin hat Dr. Claus-Wolff-Menzler zusammen mit Nicole Pagel erst kürzlich das Fachbuch "Psychiatrische Dokumentation im PEPP-Entgeltsystem: Ein Leitfaden für Mitarbeiter in der Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie" veröffentlicht, welches hier (inkl. "Blick ins Buch") erhältlich ist.

    Übungsaufgaben können Sie am ehesten der "Anlage 1 zu den Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur PEPPV 2015" entnehmen.

    Bei weiteren Rückfragen können Sie sich auch gern an mich über die Forum-eigene E-Mail-Möglichkeit wenden.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo,

    ich habe zwar keine Erfahrung mit ORBIS, da wir mit dem NEXUS/KIS arbeiten, aber man benötigt ja auch nicht zwingend ein KIS dafür:

    Sie können ja einen Datensatz nach § 21 KHEntgG aus dem KIS exportieren und diesen in spezieller Medizincontrolling-Software, z.B. ID EFIX® PEPP, weiterverwenden. Hier können Sie dann AEB-Psych-Formulare erstellen.

    Auch bieten die Krankenhausgesellschaften entsprechende Excel-Hilfen an.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen, GW,

    ...Es ist natürlich rethorisch sehr geschickt von Ihnen, Ihre Meinung als Teil einer "lagerübergreifenden" breiten und noch dazu kompetenten "Mehrheit" und meine als eine Einzelmeinung darzustellen (nochmal ;) ) ...

    Ich hatte gehofft, dass meine Intention zur Veröffentlichung von Stellungnahmen etc. Anderer deutlich geworden ist. Dabei handelt es sich nämlich eben nicht um meine Meinung, da mir nicht klar ist, was daran für den geneigten Leser dieses Threads interessant sein sollte.
    Daher verstecke ich mich auch nicht hinter einer großen Allianz von Fachleuten o.ä. (und das brauche ich auch gar nicht ;) )...
    Mir geht es auch nicht um "rhetorisches Geschick", denn damit hätte ich ja die Intention, andere zu manipulieren, was mir wirklich fern liegt.

    Aber nochmals: Nur weil das derzeitige System der Vergütung stationärer psychiatrischer Behandlung bei weitem nicht perfekt ist, kann dies doch nicht dafür herhalten, nun durchaus berechtigte Kritik an den zukünftigen Planungen der Ausgestaltung eines neuen Entgeltsystems eben damit zurückzuweisen.

    MfG,
    ck-pku

    Guten Tag,

    eine brauchbare Zusammenfassung der Vorabversion des OPS 2016 zu den "Psych-Kodes" finden Sie hier.

    Vielen Dank an das PEPP-Team um Herrn Häring und Herrn Kutschis. :thumbup:


    MfG,

    ck-pku

    Hallo GW,

    ich bin mir unsicher, ob von unserem Zwiegespräch andere profitieren, vielleicht sollten wir dies auf einen persönlicheren Kontakt via E-Mail verlagern?

    Aber weil es so reizvoll ist:

    • Ich glaube zu erkennen, wo der "Knackpunkt" dieser Diskussion liegt, denn es ist ja verwunderlich, warum Sie die Haltung so vieler Fachleute, Verbände, Krankenkassen und Politiker, die mittlerweile lagerübergreifend (s.o.) die gleiche Zielrichtung haben, als "sachlich falsch" darstellen (obwohl selbst das BMG im Rahmen des "strukturierten Dialogs" genau darauf eingehen wird):
    • Es geht scheinbar um die Frage, was dem PEPP-System inhaltlich zugeschrieben werden darf, d.h. worauf es reduziert oder für was es verantwortlich gemacht werden darf.
    • Da gibt es in der Tat kein "Richtig" oder "Falsch".
    • Sie sehen dies offenkundig rechtlich und technisch einreduziert auf die PEPP-spezifischen Regelungen der BPflV, PEPPV etc., wobei Sie davon auch abweichen (s.u.)
    • Ich sehe dies weitergefaßt, ausgehend vom KHRG 2009 über das PsychEntgG bis zum GKV-FQWG nebst sämtlichen PEPP-spezifischen Regelungen.
    • Sie führen selbst zwar als Verbesserung des PEPP-Systems die Einführung von Modellvorhaben nach § 64 SGB V an (Art. 4 PsychEntgG), was ja mit dem PEPP-System originär auch nichts zu tun hat, ärgern sich aber im gleichen Zuge um die "ungültige Vermischung" des PEPP-Systems z.B. mit der Diskussion zur Aufhebung der Psych-PV (Art. 8 PsychEntgG).

    Ich glaube nicht, dass wir damit zu einer Versachlichung der hiesigen Diskussion beitragen.

    Daher würde ich, wenn ich anderer Auffassung sein sollte, Ihnen nun eher per E-Mail antworten. Ich würde mich zeitgleich freuen, mit Ihnen persönlichere Bekannschaft machen zu können. :)

    Und den Wirkungsgrad des Forums unterschätze ich nicht, was Sie der Anzahl meiner Beiträge entnehmen können. Ich glaube aber auch, das dabei meine eigene Meinung nur von untergeordnetem Interesse ist.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo GW,

    ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor:

    Ihnen scheint daran gelegen zu sein, herauszustellen, ob man "für" oder "gegen" PEPP ist. Dies ist aber nicht mein hiesiger Ansatz und das habe ich auch, so hoffe ich, mit keinem Wort getan (es sei denn, ich habe dies explizit als meine Meinung dargestellt). Ich berichte lediglich seit Jahren hier im Forum die PEPP-Entwicklung und stelle dabei alle Seiten (hoffentlich) neutral dar.

    Meine Hoffnung ist, dass mein o.g. Tun dazu beiträgt, dass sich der geneigte Leser ein aktuelles, breit angelegtes Bild von der Entwicklung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie machen kann. Schön wäre es, wenn sich hieraus -sofern nicht ohnehin bereits vorhanden- kritische Haltungen in die eine oder andere Richtung entwickeln.

    Inhaltlich möchte ich aber auf Ihre Punkte, auch wenn es zugegebenermaßen reizvoll wäre, gar nicht eingehen, denn diese Individualmeinungen haben leider kaum Gewicht. Diese politisch-inhaltliche Auseinandersetzung führt unser Haus mit Anderen als dem Forum.


    MfG,

    ck-pku