Beiträge von ck-pku

    Guten Morgen,

    • hier finden Sie die Stellungnahme des GKV Spitzenverbandes vom 08.11.2012 zum Referentenentwurf einer PEPPV 2013 mit entsprechendem Statement ,
    • hier die korrespondierende Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 09.11.2012 nebst Pressemitteilung ,
    • hier ein Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 12.11.2012 zum Protest gegen das neue Abrechnungssystem,
    • hier ein Überblick des Aktionsbündnisses "Zeit für psychische Gesundheit" auf den Webseiten der DGPPN und
    • hier eine Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: Gesundheitsministerin Katrin Altpeter unterstützt Protestaktion der Psychiatrie-Beschäftigten.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    hier finden Sie die Stellungnahme des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum PEPPV 2013-E des BMG anlässlich der Anhörung am 12. November 2012 in Berlin und hier ist die korrespondierende Stellungnahme des Arbeitskreis der Krankenhausleitungen Psychiatrischer Kliniken (akp).

    MfG,

    ck-pku

    Hallo AnMa,

    gestatten Sie mir eine persönliche Bewertung:

    In Ihrer Argumentation zäumen Sie das Pferd meiner Meinung nach von hinten auf: die Fachverbände wurden bisher nur unzureichend in die Gesetzgebung PsychEntgG und in die Schaffung eines Entgeltkatalogs einbezogen, obwohl diese einen stärkeren Einbezug immer wieder gefordert haben (s.a. den Thread zum PsychEntgG hier im Forum). Der Hintergrund dafür ist ja, dass insbesondere die Selbstverwaltungspartner nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG (also der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die DKG) mit ihrem "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus" (InEK GmbH) gem. § 17d Abs. 4 KHG vom Gesetzgeber beauftragt waren, dass Psych-Entgeltsystem zu entwickeln.
    Aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Gesetzgebers war die Einbindung der Fachverbände nur bedingt möglich, breite Diskussionen hätten also zu viel Zeit gekostet. Die Einwände der Fachverbände (ob sie nun in ihrer Gesamtheit immer sachlich begründet sind oder auch nicht) wurden schon, wie geschildert, im Gesetzgebungsverfahren PsychEntgG, spätestens aber nach der ersten Präsentation des PEPP-Entgeltkatalogs laut und hätten in der Folge auch nach einem gemeinsamen Treffen aller Beteiligten zur Anhörung am 15.10.2012 im BMG in Berlin anders aufgearbeitet werden können. So wurde von einem BMG-Mitarbeiter das Ergebnis der Anhörung am 15.10.2012 dahingehend zusammengefasst, "dass das BMG die vorgetragenen Argumente prüfen und zügig zu einer Entscheidung kommen werde. Es gehe darum zu bewerten, ob der jetzige PEPP-Katalog schon so ausgereift sei, dass man den Einstieg in das neue Entgeltsystem wagen könne. Zu prüfen sei auch, ob die Verfeinerung des Entgeltkataloges unter Praxisbedingungen oder besser im Fachdialog herbeigeführt werden könne". Wenn jetzt ohne diesen Dialog eine Ersatzvornahme des BMG gem. § 17d Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KHG über den PEPPV 2013-Entwurf vorgelegt wird, kann ich die Entrüstung der Fachverbände, die ja eben auch zuvor kaum einbezogen worden sind, schon nachvollziehen.

    Da sich die Einwände der Fachverbände seit dem 04.09.2012 (auch nach dem InEK-Papier vom 19.10.2012) kaum verändert haben, ist die erneute Einladung zur Anhörung m.E. eine zumindest fragwürdige Angelegenheit. Wenn Sie nun in Ihrem Beitrag es so darstellen, dass sich die Fachverbände einem angebotenen Dialog verweigern würden, wirkt das -insbesondere zu diesem Zeitpunkt- schon ein wenig zynisch...

    Neu ist tatsächlich ein Boykottaufruf, der in seiner Wirkung so manchen Politiker vor den nächsten Landtags-, aber vor allem der Bundestagswahl 2013, wachrüttelt. Und demzufolge wollen so manche Vertreter von Landeskrankenhausgesellschaften oder der anderen Beteiligten lieber keine Prognose wagen, wie das geplante Treffen im BMG am 12.11.2012 ausgehen wird.

    Wie auch immer, wir werden es gespannt erfahren... :S

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    die "Verbände für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie" (BAG KJPP e.V., DGKJP e.V., BAG KJP e.V., BKJPP e.V.) begründen ihr Fernbleiben von der Anhörung zum Referentenentwurf am 12.11.2012 im BMG in einer ausführlichen Stellungnahme vom 06.11.2012, die Sie u.a. hier nachlesen können.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    in den Dateianhängen dieses Threads erhalten Sie ein Schreiben des Aktionsbündnisses Zeit für psychische Gesundheit (ACKPA e.V. , AKP e.V. , BAG KJPP e.V. , BAG Psychiatrie e.V. , BDK , DGPPN e.V. , DGKJP e.V. , BAG KJP e.V. , BFLK e.V. , DFPP e.V. , BApK e.V. ) vom 05.11.2012 zu einer

    • KOORDINIERTEN PROTESTAKTION ZUR VERHINDERUNG DER ERSATZVORNAHME DES PEPP-KATALOGES NACH DEM 12.11.2012

    mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterstützung.

    Die ebenfalls anliegende Unterschriftenliste soll bis Freitag, 09.11.2012 als E-Mail-Anlage oder per Fax an die DGPPN gesendet werden.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die positiven Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

    Eine gute kurze Zusammenfassung des jetzigen Standes der geplanten Einführung des PEPP-Entgeltkataloges im Wege der Ersatzvornahme (PEPPV 2013) bietet das Editorial der aktuellen Ausgabe (11.2012) der Zeitschrift "das Krankenhaus". Die Befürchtungen Betroffener fasst sehr gut ein Schreiben des 1. Vorsitzenden Karl Heinz Möhrmann des "Landesverbandes Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V." an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vom 03.11.2012 zusammen, welches Sie hier finden.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    beachten Sie bitte auch den Entwurf der Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (Nachtrag vom 27. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013), in dem auf den Seiten 14 ff. Beispiele zur Abrechnung der PEPP-Entgelte gem. PEPPV 2013 im § 301-Verfahren aufgeführt sind. Hier wird u.a. auch geklärt, wie Zwischenrechnungen erstellt werden können, nämlich über sog. „Teilzahlungsentgelte“ (AD100001 bzw. BD100001) und ggfs. „Teilzahlungskorrekturen“ (AD100002 bzw. BD100002) gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV .

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    das BMG hat am 29.10.2012 diversen (Fach-) Verbänden den Referentenentwurf für eine „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013“ (Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik – PEPPV 2013) übersandt, die u.a. auch Abrechnungsbestimmungen und Fallzusammenführungsregelungen enthält, und kündigt darin das Vorhaben der Ersatzvornahme gem. § 17d Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KHG an, „damit psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen entscheiden können, ob sie von der Möglichkeit einer optionalen Nutzung des Entgeltsystems im Jahr 2013 Gebrauch machen wollen.“
    Am 12.11.2012 findet hierzu eine Anhörung der (Fach-)Verbände im BMG statt. Weiterhin wurde als Anlage eine "finale" Version des PEPP-Entgeltkatalogs (Anlage 1a, 1b, 2a, 2b, 3 und 4) veröffentlicht, die diverse Änderungen zum ersten Entwurf aus September 2012 (z.B. bezüglich diverser Bewertungsrelationen innerhalb der Vergütungsstufen aber auch bezüglich der Anzahl der Zusatzentgelte) enthält.

    Dieser PEPPV 2013-Entwurf wird nun nach und nach verteilt, u.a. steht er bereits Mitgliedern der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. (s. KH/Reha-Mitteilung Nr. 370/2012 vom 30.10.2012) zur Verfügung.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo Dr. G,

    das glaube ich nicht, denn erstmals in die Einleitung der DKR-Psych wurde folgende Passage aufgenommen: "Es kann bei Redaktionsschluss nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Nachgang noch weitere Änderungen aus der Verabschiedung des Psych-Entgelt-Systems, der ICD-10-GM oder des OPS jeweils in den Versionen 2013 ergeben. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen der DKR-Psych werden gesondert bekannt gegeben."

    Die Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur Einführung des Psych-Entgeltsystems endet gem. § 9 Abs. 2 ja bekanntlich automatisch zum 31.12.2012. Daher ist es ohnehin unumgänglich, dass Regelungen zur Fallzusammenführung begründet sein müssen, ansonsten dürften diese ja nicht angewendet werden.

    Eines ist aber sicher: Es darf bestimmt keiner, wie er will... :) Sonst wäre ja auch klar, wie es jeder machen würde... :D

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku