Beiträge von ck-pku
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Guten Morgen,
nur der Vollständigkeit halber füge ich hier den Link zur DKG an, der auch das o.g. Schreiben der DKG an den Staatssekretär im BMG, Herrn Thomas Ilka, vom 05.10.2012 enthält.
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen Garda,
diese Frage wird in Frau Dr. Schlottmanns (Geschäftsführerin Dezernat V der DKG) unbedingt empfehlenswertem Buch Pauschalierendes Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik - Materialien und Erläuterungen plus aktuelle Beiträge (Version 2012) auf S. 204 (Frage 14) beantwortet.
"Prozedurenkodierungen, die (nach den Gesichtspunkten des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen ) für ökonomische Zwecke relevant sind, müssen den Ressourcenverbrauch der beschriebenen Leistungen abbilden. Im dargestellten Beispiel bindet die Krisenintervention parallel die Personalressourcen von (hier) 2 Ärzten. Zur Bestimmung der patientenbezogenen Gesamtdauer der einzeltherapeutischen Kontakte sind die Gesprächsdauern beider Therapeuten zu addieren."
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen Dr. G,
zu Ihrer Frage fallen mir spontan zwei Antworten ein:
- Die Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur Einführung des Psych-Entgeltsystems, die die sog. "Fallzusammenführung" regelt, dient ja ausschließlich der Systementwicklung für das Jahr 2013 und endet (zunächst) automatisch am 31.12.2012 (§ 9 Abs. 2).
- Sollten diese Regelungen später allerdings auch über 2012 hinaus gelten, dann wird Ihre Frage meiner Meinung nach eher in den "Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych)" 2013 (z.B. dann in PP005c) und nicht im OPS 2013 beantwortet.
Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen ein wenig weiter.
MfG,
ck-pku
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Hallo MarkoSch,
dass sich bisher noch niemand auf Ihre Anfrage gemeldet hat liegt vermutlich daran, dass Sie ein sehr spezielles hausinternes Vorgehen zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen. Das eigentliche Problem in Ihrem Hause liegt ja anscheinend in dem Umgang mit dem Patienten und der Krankenkasse nach einem "vorstationären Gespräch".
Dabei beantworten Sie Ihre Frage ja eigentlich bereits selbst: Laut Ihrem Versorgungsvertrag dürfen Patienten nur mit einer gültigen Kostenübernahme (oder als Notfall) aufgenommen werden.
Wenn Ihr Haus nun Patienten nach einem "vorstationären Gespräch" ohne Kostenübernahme aufnimmt (und es sich dabei nicht um einen Notfall handelt), dann geht doch das Risiko, eine Kostenübernahme womöglich nicht zu erhalten, selbstverständlich auf Sie über!
Oder gibt es eine Regelung in Ihrem Versorgungsvertrag zu einem "vorstationären Gespräch"?
Wie geht denn Ihr Haus in Fällen, in denen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse abgelehnt wird, bezüglich der Aufenthaltes und der Rechnungslegung um? Wird der Patient sofort entlassen? Wird mit der Krankenkasse gestritten, erhält der Patient eine Rechnung oder wird Ihre "Forderung" abgeschrieben?Priorität hat Ihr Versorgungsvertrag, die Vergütungsvereinbarung ist ja nur ein Ausfluss aus dem Versorgungsvertrag (irgendwo in Ihrem Versorgungsvertrag wird die Vergütung geregelt sein und in dem entsprechenden Paragraphen wird etwas Ähnliches wie "Das Nähere regelt eine Vergütungsvereinbarung..." stehen). Änderungen an Inhalten eines Versorgungsvertrages , die die Frage der Kostenübernahme zum Nachteil der Krankenkassen berühren, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit den Krankenkassen nicht vereinbaren können!
Daher würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie zwar (therapeutisch sinnvolle) "vorstationäre Gespräche" führen, danach aber trotzdem abwarten, ob der Patient eine Kostenübernahme erhält, bevor Sie ihn stationär aufnehmen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Einschätzung ein wenig weiterhilft.
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen,
- gestern wurde hier der endgültige "Nachtrag zur Entgeltsystematik vom 01.08.2012" zur 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 31.03.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 (inkl. Vergabematrix) veröffentlicht.
- Eine gute Synopse über den parlamentarischen Vorgang zum PsychEntgG finden Sie hier .
Ich wünsche ein schönes (olympisches) Wochenende.MfG,
ck-pku
- gestern wurde hier der endgültige "Nachtrag zur Entgeltsystematik vom 01.08.2012" zur 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 31.03.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 (inkl. Vergabematrix) veröffentlicht.
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Guten Morgen,
zum gestrigen Inkrafttreten einzelner Bestimmungen des PsychEntgG hat der VKD erneut eine kritische Stellungnahme veröffentlicht, die sie hier finden.
MfG,
ck-pku
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Guten Tag,
in der Zeitschrift "Das Krankenhaus" 8.2012 (S. 775 ff.) ist ein sehr guter Aufsatz von Frau Rümmelin zur PIA-Dokumentationsvereinbarung erschienen, der hier frei downloadbar ist.
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen,
die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) hat hier einige "Aktuelle Informationen zum Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)" (Stand: 15.07.2012) in einem 3seitigen Papier kurz und bündig zusammengestellt.
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen,
soeben wurde im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2012, Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2012) auf den Seiten 1613 ff. das PsychEntgG veröffentlicht.
MfG,
ck-pku
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Guten Morgen,
das MdB Peter Bleser (CDU) hat auf seiner Homepage eine neue 13seitige Information zum PsychEntgG des BMG veröffentlicht. Diese ist hier zu finden.
MfG,
ck-pku