Beiträge von ck-pku

    Hallo,

    in Ergänzug meiner kritischen Ausführungen in Beitrag Nr. 107 möchte ich auf eine Pressemitteilung des "Arbeitskreises der Krankenhausleitungen Psychiatrischer Kliniken (akp) " vom 18.07.2012 aufmerksam machen, die hier zu finden ist.

    NuxVomica: Ich möchte in diesem Sinne Herrn Schafferts Ausführungen noch ergänzen: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in der Bundesrat-Drucksache 349/1/12 die von Ihnen angesprochene Regelung explizit kritisiert (S. 2) und die Streichung der Regelung empfohlen. Wie bekannt wurde der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat jedoch nicht angerufen, daher wird die Möglichkeit der Erhebung von Zu- oder Abschlägen bei Über- oder Unterschreitung erkrankungstypischer Behandlungszeiten, Gesetz werden. :thumbdown:

    Nichtsdestotrotz wünsche ich ein schönes Wochenede.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo PsyKo,

    haben Sie schon Gelegenheit gefunden, Thread Nr. 102 und Thread Nr. 109 zum PsychEntgG zu lesen? Hier habe ich auf gute Artikel verwiesen, die einen übersichtlichen, präzisen und knappen Überblick über die Neuerungen und Änderungen durch das PsychEntgG geben.

    Zu Ihren Fragen:

    Gemäß § 18 der "neuen" BPflV verhandeln psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen, die in den Jahren 2013 und 2014 nicht freiwillig optieren, ihre Budgets grundsätzlich wie bisher nach der "alten" BPflV.
    Es gibt ein paar kleine Änderungen, auf die ich hier jedoch nicht näher eingehen möchte (diese finden Sie in § 18 der "neuen" BPflV).

    Die "neue" BPflV finden Sie in der Bundestags-Drucksache 17/9992 i.V.m. Bundestags-Drucksache 17/8986. Einige Krankenhausgesellschaften, z.B. die NKG , haben auch bereits benutzerfreundliche "Lesefassungen" der "neuen" BPflV herausgegeben (im Bundesgesetzblatt ist das PsychEntgG noch nicht veröffentlicht worden).

    Alle anderen psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen vereinbaren den Gesamtbetrag, das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen, den krankenhausindividuellen Basisentgeltwert, die Erlössumme, die sonstigen Entgelte, die Zu- und Abschläge und die Mehr- und Mindererlösausgleiche gem. § 11 der "neuen" BPflV (insbesondere in "teilweiser" Anwendung der neuen AEB-Psych).

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    hier finden Sie das nun veröffentlichte Plenarprotokoll zur 899. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2012.

    Zur Verabschiedung des PsychEntgG und dem Umstand, dass eben nicht der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, gibt es weitere kritische Stimmen vom VKD und von der KGMV.

    Gestatten Sie mir ein kurzes persönliches Wort:

    • Ich finde es schon erstaunlich, dass ein Bundesminister im Rahmen eines normalen Gesetzgebungsverfahrens unverhohlen der Länderkammer mit dem Rückzug eines geplanten Gesetzes für den Fall der Anrufung des Vermittlungsausschusses drohen kann, ohne dass dies in der medialen Öffentlichkeit aufgegriffen und kritisch hinreichend hinterfragt wird! Ich zitiere den Minister Bahr (S. 2, Absatz 1 seines Briefes vom 29.06.2012 an die Länderminister und Senatoren für Gesundheit): "Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat muß die Bundesregierung deshalb in Erwägung ziehen, auf das Gesetz insgesamt zu verzichten." Das Demokratieverständnis von Herrn Bahr hätte hier sicherlich einen stärkeren Fokus verdient! :thumbdown:
    • Und auch die DKG hat (zumindest indirekt) ihren Beitrag geliefert, dass das Gesetz nicht dem Vermittlungsausschuss vorgelegt wurde. Immerhin zitiert Volker Bouffier in seiner Rede die DKG mit den Worten (S. 329 des o.g. Plenarprotokolls): "'Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, den von allen Beteiligten als unbestritten anerkannten Finanzierungsbedarf der Krankenhäuser über das Gesetzgebungsverfahren jetzt nicht in Frage zu stellen und die notwendige schnelle Umsetzung nicht zu verzögern.' Das ist der wesentliche Grund, warum wir heute ihrem Wunsch nicht folgen, in ein Vermittlungsverfahren zu gehen." Angesichts der o.g. kritischen Töne des VKD bzw. der KGMV bleibt festzustellen, dass offensichtlich nicht alle Verbände die Haltung der DKG teilen.
    • Insofern war es ein geschickter Schachzug, die Teilfinanzierung der Personalkostenerhöhungen für alle Krankenhäuser in das PsychEntgG mit einzuschließen. So hatte man -offenkundig- ein "Druckmittel", das Gesetz im Bundesrat auf diesen Punkt zu reduzieren und passieren zu lassen.
    • Das damit zeitgleich aber auch alle anderen Verbesserungsvorschläge des Gesundheitsausschusses des Bundesrates für den originären Gesetzesgegenstand -die psychiatrische/psychosomatische Versorgung und deren Finanzierung- hinfällig waren, zeigt mir, welchen geringen Stellenwert die Psychiatrie/Psychosomatik in der politischen Landschaft zu haben scheint.


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    wie in § 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V festgelegt, wurde nun die "Vereinbarung des bundeseinheitlichen Kataloges für die Dokumentation der Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen" (sog. "PIA-Doku-Vereinbarung") von der DKG veröffentlicht.

    Da der Link auf die Vereinbarung in der entsprechenden Mitteilung der DKG derzeit noch nicht funktioniert, erlaube ich mir, die Vereinbarung der Anlage dieses Threads beizufügen.

    Beachten Sie bitte, dass das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung noch nicht eingeleitet werden konnte, weil die Rückmeldung des Bundesdatenschutzbeauftragten noch aussteht.

    MfG,

    ck-pku