Hallo,
in Ergänzug meiner kritischen Ausführungen in Beitrag Nr. 107 möchte ich auf eine Pressemitteilung des "Arbeitskreises der Krankenhausleitungen Psychiatrischer Kliniken (akp) " vom 18.07.2012 aufmerksam machen, die hier zu finden ist.
NuxVomica: Ich möchte in diesem Sinne Herrn Schafferts Ausführungen noch ergänzen: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in der Bundesrat-Drucksache 349/1/12 die von Ihnen angesprochene Regelung explizit kritisiert (S. 2) und die Streichung der Regelung empfohlen. Wie bekannt wurde der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat jedoch nicht angerufen, daher wird die Möglichkeit der Erhebung von Zu- oder Abschlägen bei Über- oder Unterschreitung erkrankungstypischer Behandlungszeiten, Gesetz werden.
Nichtsdestotrotz wünsche ich ein schönes Wochenede.
MfG,
ck-pku